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Was ist Ihre Immobilie wert?

In nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihre kostenlose Immobilienbewertung

Kostenpunkt Immobilienbewertung: Was kostet ein Wertgutachten?

Es gibt verschiedene Gründe ein Wertgutachten einzuholen. Es kann sowohl für den Immobilienverkauf als auch aus steuerlichen Gründen nötig sein. Die Wertermittlung kann aber auch von einem Kaufinteressenten in Auftrag gegeben werden. Allerdings sind nicht alle Gutachten gleich, sie unterscheiden sich in Kosten, Umfang und Anlass. Welcher Gutachter für Sie der richtige ist und wie viel Sie für ein Gutachten bezahlen müssen, erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

Ähnlich den Kosten der HOAI variiert die Preisspanne der B.V.S zwischen 1500 Euro und 2800 Euro, je nach dem Verkehrswert der Immobilie.

3.4 Ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Bevor Sie einen Gutachter beauftragen, ist es wichtig, dessen Kosten und Leistungen in Erfahrung zu bringen. Im Folgenden haben wir ein Beispiel angeführt, wie eine entsprechende Rechnung aussehen könnte. Hier beträgt der angenommene Wert der Immobilie, an dem sich der Immobiliengutachter orientiert, 300.000 Euro.

Rechenbeispiel

Geschätzter Verkehrswert: 300.000 €
Grundhonorar des Immobiliengutachters (Euro zzgl. MwSt.): 1.800 €
Nebenkosten steuerpflichtig (Anfahrt/Materialkosten etc.): + 50 €
Summe Netto: 1.850 €
19% Mehrwertsteuer: + 351,50 €
Summe brutto: 2.201,50 €
Beschaffungskosten für Unterlagen (Grundbuchauszug etc.): + 50 €

Kosten gesamt für das Immobiliengutachten: 2.251,50 €

  1. ein aktueller Grundbuchauszug
  2. ein Auszug aus der Flurkarte (ALK)

  3. ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

  4. alle Bauzeichnungen
  5. Belege über jegliche Modernisierungsarbeiten
  6. eine Wohn- und Nutzflächenberechnung

Für die Beantragung einiger dieser Unterlagen wird eine Gebühr fällig. Um Ihren Hausverkauf so angenehm wie möglich zu gestalten, können Sie anstatt eines Hausverkaufs ohne Makler auch einen Immobilienmakler an Ihre Seite nehmen und diesen mit der Beschaffung beauftragen. Dieser kann dann auch umgehend eine ggf. kostenlose Immobilienbewertung für Sie durchführen.


Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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