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Immobiliengutachter-Kosten: Was kostet ein Wertgutachten?

Wofür benötigen Sie den Wert Ihrer Immobilie?

  • Stand: 01.10.2024

    Ob beim Hausverkauf, während einer Scheidung oder im Zuge eines Rechtsstreits vor Gericht – ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter oder Sachverständigen ist nicht nur sinnvoll sondern zum Teil Pflicht. In diesem Ratgeber klären wir Sie darüber auf, welche Arten von Gutachtern für Immobilien es in Deutschland gibt, welches Wertgutachten in welcher Situation erforderlich ist und welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. Außerdem erfahren Sie, wann Sie auf ein kostspieliges Immobiliengutachten verzichten und hingegen auf eine kostenlose Immobilienbewertung zurückgreifen können.

Die wichtigsten Fragen vorab:

Wer kann ein Gutachten für ein Haus erstellen?
Bei der Auswahl des Immobiliengutachters lässt sich zwischen drei unterschiedlich qualifizierten Immobiliensachverständigen wählen welche ein Hausgutachten erstellen können. Diese sind: freie Immobiliengutachter, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie staatlich anerkannte Immobiliengutachter.

Was prüft ein Gutachter beim Hausverkauf?
Durch die Analyse von bestimmten Kriterien stellt der Gutachter den Verkehrswert (Marktwert) des Gebäudes fest, also den Preis, der für das Haus im gewöhnlichen Geschäftsjahr und zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.

Was kostet ein Immobiliengutachter?
Ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Höhe des Honorars des Gutachters ist der geschätzte Verkehrswert der Immobilie sowie die Art des Gutachtens. Auch die Art der Immobilie und damit der Schwierigkeitsgrad spielt bei den Immobiliengutachter-Kosten eine Rolle. Ein Kurzgutachten kostet in der Regel bis 500 Euro, ein Vollgutachten 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie.

Welches Gutachten hat Gültigkeit vor Gericht?
Nur ein Vollgutachten durch einen Sachverständigen verfügt über gerichtliche Gültigkeit. Dies ist zum Beispiel erforderlich bei Rechtsstreitigkeiten während einer Scheidung.

Was kostet ein gerichtlich bestellter Gutachter für Immobilien?
Die Kosten für ein Vollgutachten betragen zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswertes, bei komplizierten Gegebenheiten kann der Preis höher angesetzt werden.

Welche Methoden gibt es um das Verkehrswertgutachten zu erstellen?

  • Vergleichswertverfahren

  • Sachwertverfahren

  • Ertragswertverfahren

1. Welche Arten von Gutachtern für Immobilien gibt es?

Ein professionelles Wertgutachten für Immobilien ist zwar nicht immer erforderlich, jedoch in vielen Situationen empfehlenswert oder verpflichtend, zum Beispiel, wenn sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder bei Streitigkeiten vor Gericht. Bei der Auswahl des Immobiliengutachters ist es möglich, zwischen drei unterschiedlich qualifizierten Sachverständigen zu wählen. Die Wahl des Immobiliensachverständigen ist von dem benötigten Wertgutachten abhängig.

1.1 Freie Immobiliengutachter

Eine von freien Immobiliengutachtern erstellte Bewertung informiert über den tatsächlichen Hauswert und kann zum Hausverkauf oder Hauskauf genutzt werden. Sie ist jedoch nicht als offizielles Dokument vor Behörden oder Gerichten zulässig. Es ist nicht möglich, sich im traditionellen Sinn zum Immobiliengutachter ausbilden zu lassen. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Es handelt sich hierbei meist um Personen mit einem besonderen Sachverstand.

1.2 Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter

Um den Status als Immobiliensachverständiger zu erhalten, unterziehen sich meist Makler oder Immobilienfachwirte zusätzlichen Schulungen und Weiterbildungen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (gesetzlich geschützter Begriff), ist dazu verpflichtet, sich von der Industrie- und Handelskammer (IHK) prüfen und ernennen zu lassen. Diese Prüfung autorisiert ihn dazu, gerichtsfeste Gutachten zu erstellen und offiziell anerkannte Berechnungen zum Markt- bzw. Verkehrswert durchzuführen. Bei dem erstellten Gutachten handelt es sich dann in der Regel um ein rechtlich geltendes Verkehrswertgutachten.

1.3 Staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilien

Staatlich anerkannte Sachverständige für Immobilien gehören den öffentlich bestellten Sachverständigen an. Sie sind ebenfalls IHK zertifiziert, unterliegen aber zusätzlich der Aufsicht der Landesbehörden. Dies befugt sie als einzige, Gutachten für behördliche Zwecke zu erstellen. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass der Bausachverständige eine industrienahe Qualifikation besitzt, also z. B. ein Architekt oder ein Bauingenieur ist. Die Kosten für einen Gutachter können stark variieren, ein Vergleich kann sich also unter Umständen lohnen. So können Sie die Kosten für die Immobilienbewertung senken und Ihr Haus ohne Kosten kompetent schätzen lassen.

Tipps zur Auswahl des Sachverständigen für Immobilien

  • Ermitteln Sie im Vorfeld, welches Gutachten Sie benötigen, um den passenden Immobiliengutachter zu wählen.

  • Legen Sie Art und Umfang des Wertgutachtens vorher mit dem Immobiliensachverständigen fest.

  • Achten Sie bei einem offiziellen Wertgutachten darauf, dass es sich um einen Dipl. Sachverständigen (Sachverständiger DIA) handelt, der nach der Deutschland/EU-Norm IEC 17024 geprüft ist.

  • Einigen Sie sich in jedem Fall vorher auf ein Honorar, da es in diesem Tätigkeitsfeld keine Gebührenordnung gibt.

2. Worauf achtet ein Immobiliengutachter?

Nach §194 BauGB soll der Verkehrswert den Preis wiedergeben, der im gewöhnlichen Geschäftsjahr und zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre. Ein Immobiliensachverständiger bestimmt den Verkehrswert der Immobilie, durch die Analyse folgender Kriterien:

  • Der Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert dient als Grundlage für die Wertbestimmung. Es handelt sich dabei um den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Boden in den jeweiligen Bodenrichtwertzonen.

  • Der bauliche und technische Zustand einer Immobilie: Leitungen, Rohre, Elektroanlagen und die verwendete Bausubstanz haben natürlich einen großen Einfluss auf den Wert eines Objektes. Dazu zählen auch Außenanlagen, wie Garagen, Carports oder Gartenanlagen, die sich positiv auf den Hauswert auswirken können. Schäden können den Wert eines Gebäudes schmälern.

  • Die Lage der Immobilie: Hierbei geht es einerseits um Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten usw., andererseits darum, wie gefragt die Umgebung bei potenziellen Käufern ist.

  • Der energetische Zustand: Bei der Ermittlung des Energiekennwertes einer Immobilie ist es von Relevanz, wie gut Außenwände und Dach gedämmt sind, da entsprechend Energiekosten gespart werden können. Ein Energieausweis muss vorgelegt werden.

  • Der Erschließungsgrad der Immobilie: Der Immobiliengutachter überprüft, ob das Objekt an das Wassersystem, das Telefonnetz, den Strom etc., angeschlossen ist.

  • Altlasten auf dem Grundstück: Wenn solche im Grundbuch eingetragen sind, beeinflussen sie den Wert des Objekts negativ.

  • Die aktuelle Marktlage: Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung einer Immobilie. Bei ihrer Beurteilung berücksichtigen Gutachter für Immobilien auch die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage.

Immobiliengutachter: Lage und Zustand der Immobilie

3. Welche Unterlagen braucht der Immobiliengutachter?

Damit ein Makler oder ein Baugutachter ein Gutachten erstellen kann, müssen Sie einige Unterlagen bereitstellen, dazu gehören:

Für die Beantragung einiger dieser Unterlagen wird eine Gebühr fällig. Um Ihren Hausverkauf so angenehm wie möglich zu gestalten, können Sie auch einen Makler mit der Beschaffung beauftragen. Dieser kann dann auch umgehend eine Immobilienbewertung für Sie durchführen.

KOSTENLOSE IMMOBILIENBEWERTUNG

4. Wann brauche ich welches Immobiliengutachten?

Immobiliengutachter: Vollgutachten oder Kurzgutachten?

Es gibt verschiedene Formen von Wertgutachten. Die Auswahl des falschen Gutachtentyps kann zu hohen finanziellen Einbußen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie das richtige Wertgutachten für Ihre Situation wählen.

4.1 Das Kurzgutachten

Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um eine vereinfachte Form der Hausbewertung, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren für klassische Verkehrswertgutachten, mit Einschränkungen, eingehalten werden. Da wertrelevante Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Lagepläne und Wohnflächenberechnungen nicht Bestandteil der Bewertung sind, stellt ein Kurzgutachten nur eine überschlägige Wertschätzung dar.

Es liefert Ihnen dennoch eine Orientierung zur Wertbestimmung bei folgenden Gegebenheiten:

  • Immobilienverkauf

  • Immobilienkauf

  • Scheidung / Erbschaft ohne Rechtsstreit

Das Kurzgutachten dient als Marktpreiseinschätzung und reicht für den Kauf eines Hauses aus. Es dient beim Verkauf dazu, den idealen Angebotspreis für ein Haus zu finden und Kaufinteressenten vor dem Hauskauf einen begründeten Preis nennen zu können.

Für dieses Verfahren beurteilt ein Immobiliengutachter Merkmale wie die Lage, die Erschließung des Grundstücks und den Zustand der Bebauung. Ein Kurzgutachten kann innerhalb kurzer Zeit erstellt werden. Die Bewertung und Berechnung des Verkehrswertes hat dabei meist einen ungefähren Umfang von zwei bis drei Seiten.

4.2 Das Vollgutachten

Ist der Sachverhalt komplexer, muss ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt, erstellt werden. In dieser Gutachtenform werden alle im oberen Teil aufgeführten Faktoren für die Evaluation des Verkehrswertes berücksichtigt. Es handelt sich bei dem Verkehrswertgutachten um das umfangreichste Gutachten und wird meist zu offiziellen Anlässen und Rechtsstreitigkeiten benötigt, wie zum Beispiel:

Es ist auch möglich, ein umfangreiches Hausgutachten zu erstellen, um sich eine finanzielle Orientierungshilfe im Rahmen von Immobiliengeschäften zu verschaffen. Es dient meist der Bank, z. B. zur Einschätzung der Bonität. Es ist sinnvoll bei Interessenten für:

  • Baufinanzierung

  • Immobilienverkauf

Diese Form des Gutachtens wird meist von der Bank durchgeführt, welche außerdem die Kosten übernimmt.

Mängeldokumentation

Bei Versicherungsfällen wird eine sogenannte Mängeldokumentation benötigt. Hierfür kann ein vereidigter Immobiliensachverständiger oder auch ein Baugutachter hinzugezogen werden.

5. Was kostet ein Immobiliengutachten?

Der Preis des Immobiliengutachtens hängt von der Art des jeweiligen Gutachtens ab. Die Kosten für ein Kurzgutachten sind deutlich geringer als die für ein umfangreiches Verkehrswertgutachten.

5.1 Was kostet ein Kurzgutachten?

Die Kosten für ein Kurzgutachten durch einen Immobiliensachverständigen liegen in der Regel bei 100 bis 500 Euro.

5.2 Was kostet ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten kann ausschließlich von einem vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden. Bis Mitte August 2009 steckte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) den Kostenrahmen für ein Immobiliengutachten ab. Heute sind die Immobiliengutachter-Kosten für die Wertermittlung frei mit den Sachverständigen verhandelbar und liegen in der Regel bei 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Wird die Immobilienbewertung zum Beispiel durch die Art der Immobilie erschwert, so können die Immobiliengutachter-Kosten höher ausfallen.

Auch wenn die HOAI nicht mehr gültig ist, können Sie diese sowie die Honorarrichtlinien des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) zur Orientierung nutzen. Ähnlich zu den Kosten der HOAI variiert die Preisspanne der BVS in Abhängigkeit des Verkehrswertes der beurteilten Immobilie zwischen 1.500 Euro und 2.800 Euro.

Tabelle: Kosten für ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) nach der HOAI

Verkehrswert (Euro)

Normalpreis (Euro)

Preis bei höherem Aufwand (Euro)

50.000

323 - 394

384 - 537

100.000

543 - 664

643 - 910

150.000

725 - 881

856 - 1.203

200.000

860 - 1.051

1.017 - 1.432

300.000

1.071 - 1.304

1.264 - 1.779

500.000

1.318 - 1.611

1.559 - 2.198

750.000

1.563 - 1.912

1.847 - 2.610


5.3 Beispielrechnung: Immobiliengutachter-Kosten

Wenn Sie einen Gutachter für Ihr Haus beauftragen, sollten Sie sich im Vorfeld zu den Kosten und Leistungen informieren die für einen Gutachter bzw. das Hausgutachten anfallen. In dieser Kostenaufstellung zeigen wir Ihnen beispielhaft an einem Objekt im Wert von 300.000 Euro, wie Sie die Kosten kalkulieren können.

Grundhonorar des Immobiliengutachters (zzgl. MwSt.)

1.800 €

Nebenkosten steuerpflichtig (Anfahrt/Materialkosten etc.)

+50 €

Summe Netto

1.850 €

19% Mehrwertsteuer

+351,50 €

Summe brutto

2.201,50 €

Beschaffungskosten für Unterlagen (Grundbuchauszug etc.)

+50 €

Gutachten Haus - Gesamtkosten

2.251,50 €

Gutachten für denkmalgeschützte Häuser

Für den Hausverkauf wird diese Art eines Wertgutachtens oft nur bei denkmalgeschützten Immobilien verwendet, da es dort sinnvoll sein kann, einen Baugutachter die bauliche Substanz genau begutachten zu lassen.

6. Was kostet eine Immobilienbewertung?

Immobiliengutachter: Kosten für die Immobilienbewertung

Wenn Sie die Wertermittlung zur Festsetzung des Verkaufspreises beim Immobilienverkauf benötigen, können Sie die Kosten für einen Immobiliengutachter sparen und alternativ auf die Möglichkeit einer kostenlosen Immobilienbewertung zurückgreifen.

Im Rahmen der kostenlosen Immobilienbewertung von McMakler ermittelt ein kompetenter und fachkundiger Immobilienmakler den Wert Ihrer Immobilie mit den gängigen Wertermittlungsverfahren wie das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren.

Basis der Wertbestimmung bei McMakler ist

  • die fachliche und regionale Expertise unserer lokal aktiven Immobilienmakler,

  • eine tagesgenaue Datenbasis von mehreren Millionen Vergleichsobjekten und aktuellen Preisentwicklungen sowie

  • eine datengetriebene Kalkulation des Immobilienwertes durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und daraus entwickelten Algorithmen.

Lassen Sie Ihr Haus jetzt kostenlos von uns bewerten!

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7. Was macht ein Immobiliensachverständiger?

Ein Immobiliensachverständiger, auch Immobiliengutachter genannt, ist ein Experte in allen Belangen rund um den Immobilienmarkt. Seine Aufgabe besteht darin, Immobilienbewertungen und -gutachten zu erstellen sowie die Markt- und Objektanalyse durchzuführen.

Die Aufgaben eines Immobiliensachverständigen umfassen die Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien, die Bewertung von Schäden an Gebäuden, die Begutachtung von Gewerbeimmobilien und die Beratung von Kunden in Fragen der Immobilienwirtschaft. Ein Immobiliensachverständiger kann sowohl selbstständig als auch angestellt tätig sein.

Das Berufsbild des Immobiliensachverständigen erfordert ein breites Fachwissen im Bereich der Immobilienbewertung und -analyse. Er sollte über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Bauwesen, Architektur, Finanzwirtschaft und Immobilienrecht verfügen. Zudem sollte er über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten verfügen, um Kunden umfassend beraten zu können.

8. Was verdient ein Immobiliensachverständiger?

Das Gehalt eines Immobiliensachverständigen kann je nach Qualifikation, Berufserfahrung, Region und Beschäftigungsform stark variieren. Als grobe Orientierung kann man sagen, dass ein Immobiliensachverständiger in Deutschland ein Durchschnittsgehalt zwischen 40.000 und 80.000 Euro brutto pro Jahr verdienen kann. Dabei verdienen selbstständige Sachverständige in der Regel mehr als angestellte Immobiliengutachter. Auch die Spezialisierung auf bestimmte Immobilienarten wie Gewerbeimmobilien oder Erbschaftssteuerbewertungen kann sich auf das Gehalt auswirken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bei Gehaltsverhandlungen immer auf die individuelle Situation ankommt und dass das Gehalt auch von Faktoren wie Verhandlungsgeschick, Kundenstamm und Netzwerk beeinflusst werden kann.

9. Wie werde ich Immobiliensachverständiger?

Um Immobiliensachverständiger zu werden, ist in der Regel eine umfassende Ausbildung und Qualifizierung erforderlich. Es gibt keine einheitliche Ausbildung oder einen standardisierten Bildungsweg, der zu diesem Beruf führt. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine solide Ausbildung und Qualifizierung als Immobiliensachverständiger zu erwerben. Einige Fachhochschulen und Universitäten bieten Studiengänge im Bereich der Immobilienwirtschaft an, die sich speziell an angehende Immobiliensachverständige richten. Alternativ dazu gibt es auch spezialisierte Aus- und Weiterbildungsangebote, wie zum Beispiel Kurse, Seminare und Lehrgänge bei Fachverbänden und Weiterbildungsinstituten.

Das Berufsbild des Immobiliensachverständigen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz. Ein Immobiliensachverständiger sollte in der Lage sein, alle Aspekte der Immobilienbewertung und -analyse zu beherrschen und in der Lage sein, fundierte und objektive Gutachten zu erstellen. Dazu gehört neben fundierten Kenntnissen im Bereich der Architektur, des Bauwesens, der Finanzwirtschaft und des Immobilienrechts auch eine ausgeprägte analytische und kommunikative Fähigkeit. Ein Immobiliensachverständiger sollte darüber hinaus über ein hohes Maß an Integrität und Verantwortungsbewusstsein verfügen, da seine Gutachten häufig eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung von Kunden, Gerichten und Behörden spielen.

10. Was kostet ein Immobiliensachverständiger?

Die Kosten für die Beauftragung eines Immobiliensachverständigen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang und der Komplexität des Auftrags, der Art der Immobilie und der Region, in der sich die Immobilie befindet. In der Regel werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens oder einer Bewertung auf Basis der Stundensätze des Immobiliensachverständigen berechnet. Die Stundensätze können je nach Erfahrung, Qualifikation und Spezialisierung des Sachverständigen variieren.

Alternativ dazu kann auch eine Pauschalgebühr für die Erstellung eines Gutachtens vereinbart werden. Die Höhe der Pauschalgebühr hängt ebenfalls von den genannten Faktoren ab und kann je nach Immobilienart und Umfang des Auftrags stark variieren. In der Regel ist es sinnvoll, vor der Beauftragung eines Immobiliensachverständigen ein individuelles Angebot einzuholen, um sich über die zu erwartenden Kosten im Klaren zu sein. Es gibt auch öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliensachverständige, deren Honorar durch die IHK oder die örtliche Gutachterausschüsse festgelegt ist.

Häufig gestellte Fragen zum Immobiliengutachter

Wie wird ein Immobiliengutachten erstellt?

Es gibt drei gängige Verfahren, nach denen Immobiliengutachten erstellt werden: das Vergleichswertverfahren, also durch Vergleich ähnlicher Objekte, das Ertragswertverfahren anhand der Mieterträge und das Sachwertverfahren mit Blick auf die Baukosten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt durch einen zertifizierten Sachverständigen. Er analysiert Lage, Größe, Baujahr und Zustand Ihrer Immobilie sowie die aktuellen Marktpreise, um Ihre Immobilie fundiert bewerten zu können.

Wie lang dauert es, ein Wertgutachten von einem Immobiliengutachter erstellen zu lassen?

Ein Immobiliengutachten zu erstellen, dauert meist zwischen einer und vier Wochen. Dies hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich die Bewertung sein soll. Ein Kurzgutachten ist zügiger vorgenommen als ein ausführliches Wertgutachten. Außerdem kommt es darauf an, wie schnell der Gutachter Zugriff auf nötige Unterlagen wie Grundbuchverzeichnis und Baulastenverzeichnis erhält. Ein weiterer Zeitfaktor ist die Vor-Ort-Besichtigung.

Wie lang ist ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter gültig?

Es ist rechtlich nicht festgelegt, wie lang ein Immobiliengutachten gültig ist. In der Praxis sollte Ihr Gutachten jedoch nicht älter als sechs bis zwölf Monate sein. Das liegt daran, dass sich die Marktbedingungen und damit der Wert Ihrer Immobilie laufend verändern. Um beispielsweise für einen Verkauf einzuschätzen, wie viel Ihre Immobilie wert ist, sollte Ihr Gutachten möglichst aktuell sein.

Können Honorare für Immobiliengutachten steuerlich abgesetzt werden?

Ja, Sie können das Honorar für ein Immobiliengutachten unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Wenn Sie das Gutachten beispielsweise für eine vermietete Immobilie erstellen lassen, mit der Sie Einnahmen erzielen, können Sie die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Nutzen Sie die Immobilie selbst, ist das Gutachten gemeinhin nicht steuerlich absetzbar.

Wer zahlt für das Wertgutachten?

Die Kosten für ein Wertgutachten für eine Immobilie trägt in der Regel derjenige, der es in Auftrag gibt. Als Eigentümer müssen Sie den Sachverständigen für gewöhnlich also selbst bezahlen. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, können Sie jedoch mit dem Käufer darüber verhandeln, einen Teil der Gutachterkosten zu übernehmen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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