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Welche Dokumente brauche ich für einen Hausverkauf?

Stand: 20.01.2022

Eine von McMakler durchgeführte Umfrage ergab: Jeder zweite Makler bestätigt, dass lediglich 0 bis 20 Prozent der Kunden wissen, welche Dokumente vor dem Hausverkauf vorgelegt werden müssen. Diese Unwissenheit kann zu nicht unwesentlichen Verzögerungen im Verkaufsprozess führen. Wer sich jedoch gut vorbereitet und wichtige Unterlagen wie Grundriss, Lageplan und Energieausweis bereithält, fördert so den schnellen und reibungslosen Verkauf seiner Immobilie. In diesem Ratgeber-Artikel erklären wir, welche Unterlagen Sie beim Hausverkauf zur Hand haben sollten.

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Checkliste: Diese Unterlagen müssen unbedingt vor dem Hausverkauf vorliegen

  • Der Grundbuchauszug

  • Der Grundriss

  • Der Lageplan

  • Die Flurkarte

  • Der Energieausweis

  • Die Bauakte

Bei Eigentumswohnungen sind auch Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Teilungserklärung und ggfs. Mietverträge erforderlich.

1. Was sind die wichtigsten Unterlagen beim Verkauf eines Hauses?

Halten Sie vor allem den Grundbuchauszug, den Grundriss, den Lageplan sowie die Flurkarte bereit, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Weitere wichtige Unterlagen sind die Bauakte, die die Baubeschreibung, die Baugenehmigung, Flächen- und Maßangaben sowie Bauzeichnungen einer Immobilie enthalten. Alle diese Dokumente verschaffen Käufern und Hausmaklern, bei einem Hausverkauf mit Makler, einen wichtigen Überblick über die einzelnen Merkmale für den späteren Hausverkauf. Aber auch bei einem Hausverkauf ohne Makler sind diese Dokumente relevant.

Grundbuchauszug

Ein aktueller Grundbuchauszug hat die größte Bedeutung beim Verkauf eines Hauses. Er enthält alle relevanten Gebäudedaten, wie z. B. die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Hauses sowie eingetragene Wohn- und Wegerechte. Der Grundbuchauszug enthält auch Informationen über Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken. Dieses Dokument kann gegen eine geringe Gebühr (ca. 10 Euro) beim Grundbuchamt im Amtsgericht erhalten werden.

Grundriss

Hausverkauf Unterlagen: Grundriss

Der Grundriss ist eine zeichnerische, zweidimensionale Aufsicht des Hauses oder der Wohnung. Er enthält essenzielle Informationen über die Raumaufteilung, die Größe der Räume und deren Öffnungen, Fenster und Türen. Mit Hilfe des Grundrisses kann sich der Käufer bereits einen ersten Eindruck vom Verkaufsobjekt machen, noch bevor die eigentliche Besichtigung stattfindet.

Lageplan

Der Lageplan enthält Angaben zu Eigentümer, Nutzung und Art der Immobilie und ordnet das Objekt zeichnerisch in der Umgebung ein. Die Inhalte des Lageplans regelt die sogenannte Bauvorlagenverordnung. Aufgrund der Länderhoheit bei der Bauvorlagenverordnung variiert der Inhalt der Lagepläne von Bundesland zu Bundesland. Inhalte des Lageplans können sein:

  • Lage des Grundstücks zur Nordrichtung

  • Bezeichnung des Baugrundstücks

  • Größe und Höhenlage des Baugrundstücks

  • Flurstücksnummer und Flurstücksgrenzen

  • Angaben zum Eigentümer

  • Bebauungsplan des Grundstücks

  • Erlaubte Art und Nutzung

  • Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen

  • Bezeichnung der benachbarten Grundstücke

Der amtliche Lageplan ist sowohl in analoger als auch in digitaler Form beim zuständigen Katasteramt oder dem zuständigen Vermessungsamt erhältlich.

Flurkarte

Die Flurkarte hingegen ist eine amtliche Karte und wichtiger Bestandteil des Grundbuchs. Auf ihr sind alle Grundstücke und Immobilien, also alle unbeweglichen Gegenstände, verzeichnet. Diese Grundstücke werden auch als sogenannte Flurstücke bezeichnet, die Immobilien hingegen als Liegenschaften. Die Flurkarte spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der zu entrichtenden Grundsteuer. Ebenso wie der Lageplan, ist auch die Flurkarte bei der zuständigen Vermessungsbehörde einsehbar.

Lese-Tipp:

Mehr Informationen zum Immobilienverkauf und wie Sie die Verkaufsdauer Ihrer Immobilie effizient verkürzen können, finden Sie in unserem Ratgeber.

2. Wozu dient der Energieausweis beim Hausverkauf?

Für jeden, der eine neue Immobilie erwirbt, ist es wichtig zu wissen, wie viel Energie er zum Betreiben oder Beheizen des Objekts verbrauchen wird. Der Energieausweis, oder Energiepass, bietet detaillierte Informationen über die Gesamtenergieeffizienz eines Hauses. Sollte der Energieverbrauch des Verkaufsobjekts hoch sein, so kann dies den Marktpreis erheblich senken. Schließlich muss der Käufer damit rechnen, zukünftig kostspielige Modernisierungen vornehmen zu müssen. Der Energiepass ermöglicht somit den Vergleich von Immobilien auf der Basis von Energieeffizienz-Klassifizierungen und hilft potenziellen Käufern, die bestmögliche Entscheidung beim Hauskauf zu treffen.

Hausverkauf Unterlagen: Energieausweis

Ein ausgestellter Energieausweis ist ab Erstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Sollten Sie Änderungen an der Immobilie vorgenommen haben, die den Energieverbrauch mindern, lohnt es sich vor dem Verkauf einen neuen Energiepass zu beantragen. Mehrere Instanzen sind dazu befugt, Ihnen einen Energieausweis auszustellen, dazu gehören Energieberater, geschulte Handwerker und Architekten. Sie können Ihren Energiepass jedoch auch bequem von zu Hause aus online beantragen.

3. In welchem Fall müssen Protokolle der Eigentümerversammlungen vorgelegt werden?

Wenn es beim Immobilienerwerb um Wohnungsverkäufe geht, müssen Protokolle der Eigentümerversammlungen erstellt werden. Sie geben Auskunft über die Beschlüsse, die in einer Eigentümerversammlung gefasst wurden. Wer genau dieses Protokoll anzufertigen hat, ist gesetzlich nicht geregelt, es gibt jedoch bestimmte Regeln bezüglich der Inhalte. Bei einer Eigentümerversammlung muss folgendes protokolliert werden:

  • Bezeichnung der Eigentümergemeinschaft

  • Versammlungsort und Uhrzeit

  • Benennung der anwesenden Teilnehmer

  • Anzahl der vertretenen Stimmen

  • Zu behandelnde Tagesordnungspunkte, einschließlich etwaiger Beschlussanträge

Falls Sie die Protokolle noch nicht vorlegen können, sollten Sie den jeweiligen Verwalter der Immobilie kontaktieren und die Unterlagen anfordern.

4. Wann braucht man die Teilungserklärung beim Hausverkauf?

Die Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht geregelt und ermöglicht es Eigentümern, ein Mehrfamilienhaus in mehrere Wohnungseinheiten aufzuteilen, die somit einzeln belastet und veräußert werden können. Folgende Unterlagen gehören zur Teilungserklärung:

der Aufteilungsplan des Gebäudes, in dem Eigentumsanteile, Lage und Größe der Immobilie genauestens festgehalten werden,

die Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche die Nutzung der einzelnen Einheiten beurkundet und die Gemeinschaftsordnung, in der Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt sind.

Sofern die Teilungserklärung nicht im Grundbuchamt hinterlegt ist, kann Sie ein Rechtsanwalt dabei unterstützen, eine Teilungserklärung zu erstellen.

5. Welche weitere Dokumente können für den Hausverkauf erforderlich sein?

Im jeweiligen Einzelfall ist zu prüfen, welche weiteren Dokumente beim Verkauf eines Hauses erforderlich sein können. Die Liste dieser Dokumente kann umfangreich sein und umfasst (ist aber nicht beschränkt auf) Dokumente wie Abnahmebescheinigung der Baubehörde, Preisliste aller zu veräußernden Gegenstände im und am Haus, Auflistung der durchgeführten Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und Nachweise über den Denkmalschutz eines Gebäudes.

McMakler bietet die Services hochqualifizierter Immobilienmakler an, die Ihnen helfen zu verstehen, welche Dokumente Sie benötigen und Sie durch alle Phasen des Verkaufs Ihres Hauses begleiten.

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Fazit

Wenn Sie im Vorfeld Dokumente wie Grundriss, Energieausweis und Teilungserklärung griffbereit haben, können Sie davon ausgehen, dass die wichtigsten Unterlagen vorhanden sind. So können Sie sich als Verkäufer gut vorbereiten und Verzögerungen entgegenwirken. Ein reibungsloser Verkaufsprozess wirkt sich auch positiv auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie aus. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Makler natürlich gerne zur Seite.

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Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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