Der Lageplan
Letztes Update: 08.09.2020
Der Lageplan ist die zeichnerische Darstellung eines Objektes in Bezug zur Umgebung. Diese maßstäblichen Darstellungen können zum Beispiel Stadtpläne oder Liegenschaftskarten sein. Eine besonders relevante Form des Lageplans wird benötigt, wenn Grundstückseigentümer einen Bauantrag stellen wollen. Doch wie teuer ist ein amtlicher Lageplan und wann braucht man einen solchen? Welche Ausführungen zu welcher Gelegenheit gebraucht werden und alles Wichtige, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
1. Was ist ein Lageplan?
Der amtliche oder auch katasteramtliche Lageplan ist gemäß der deutschen Bauordnung ein wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen. Dabei handelt es sich um die Unterlagen, die für einen Bauantrag oder andere bauordnungsrechtliche Anträge erforderlich sind.
Die Basis für den Lageplan ist ein aktueller Auszug aus der Katasterkarte beziehungsweise der Liegenschaftskarte. Die Liegenschaftskarte bildet den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieses besteht aus einem flächendeckenden Verzeichnis aller Flurstücke eines Landes sowie deren Beschreibung. Anhand dieser sogenannten Flurkarte kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, eine ihm gleichgestellte Behörde oder ein vereidigter Fachmann für Vermessung, dann einen amtlichen Lageplan erstellen. Der Lageplan besteht grundsätzlich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil.
Was ist der Unterschied zwischen Lageplan und Flurkarte?
Um eine Baugenehmigung zu beantragen, benötigen Sie als Bestandteil des Bauantrags sowohl eine Flurkarte als auch einen amtlichen Lageplan. Während eine Flurkarte nur eine grobe Darstellung des Grundstücks und dessen Baulichkeiten enthält, wird der amtliche Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück erstellt.
Flurstück
Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der mit einer spezifischen Identifikationsnummer versehen ist. Die Flurnummern verschiedener Flurstücke können im amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) eingesehen werden. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken gebildet werden, wenn diese einem Eigentümer gehören und auf einem Grundbuchblatt verzeichnet sind.
2. Was sind die Komponenten eines amtlichen Lageplans?
Wird ein Bauvorhaben geplant, muss mit dem Bauantrag gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ein einfacher oder ein qualifizierter Bauplan abgegeben werden. Generell wird bei beiden Arten des Lageplans im zeichnerischen Teil maßstäblich (in der Regel 1:1000 oder 1:500) der Umriss des geplanten Gebäudes in der Draufsicht des Grundstückes gezeigt und so in seine Umgebung eingefügt.
Die Bestandteile: einfacher Lageplan
Der einfache Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden. Grundlegend enthält er die folgenden Bestandteile:
Angaben zum Maßstab und der Lage zur Himmelsrichtung
Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück
Angaben der Eigentümer/ Erbbauberechtigten
Flächeninhalt des Baugrundstücks
Katastergemäße Grenzen des Baugrundstücks/der benachbarten Grundstücke
Gebäudebestand auf dem Baugrundstück/den benachbarten Grundstücken
Hinweise auf Baulasten (Liegenschaftsbuch)
Die Bestandteile: qualifizierter Lageplan
Welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, entscheidet die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde. In der Regel wird ein qualifizierter Lageplan bei Grenzbebauung oder für die Einhaltung von Grenzabständen benötigt. Er enthält zusätzliche Informationen für die bauaufsichtliche Beurteilung:
Katastergetreue Abmessungen des Baugrundstücks
Angaben zur Zuverlässigkeit von Grenzen/ihrer Erkennbarkeit
Eigentümer der benachbarten Grundstücke
Angaben zur Vollständigkeit des Gebäudebestandes
Außerdem erfolgt eine Neuzeichnung auf der Grundlage alter Katastermessungen.
Wann lohnt sich ein qualifizierter Lageplan?
Ein qualifizierter amtlicher Lageplan bietet eine höhere Rechtssicherheit und wird von den meisten Baugenehmigungsbehörden für ein Bauvorhaben gefordert. Aber auch zu anderen Voraussetzungen ist es unter Umständen sinnvoll, einen qualifizierten Lageplan zu beantragen:
Wenn eine intensive Bebauung geplant ist: Soll das Grundstück bei dem Bauvorhaben umfassend ausgenutzt werden, müssen die Grundstücksgrenzen sehr akkurat vermessen werden. Die digitale Flurkarte aus dem Kataster weist bei den Grenz- und Gebäude-Eckpunkten allerdings häufig Ungenauigkeiten auf.
Die Parzellierung des Baugebietes steht noch aus: Das bedeutet, dass ein Baugebiet vermarktet wird, das noch nicht in Baugrundstücke eingeteilt wurde, beziehungsweise wird ein Gebiet bebaut, das noch nicht als Baugebiet abgemessen wurde.
3. Wie hoch sind die Kosten für das Erstellen eines Lageplans?
Was kostet ein Lageplan? Einen Lageplan erstellen zu lassen, ist kostenpflichtig. Die Kosten orientieren sich an dem Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens und den Vorbereitungsunterlagen. Sie werden je nach Ausführung des für das Vorhaben benötigten Lageplans unterschieden:
Tabelle: Kosten einfacher und qualifizierter Lageplan
Wert des Bauvorhabens (Euro) | Einfacher Lageplan | Qualifizierter Lageplan |
---|---|---|
50 000 | 80 | 250 |
300 000 | 150 | 480 |
600 000 | 250 | 840 |
1 500 000 | 380 | 1 200 |
2 500 000 | 520 | 1 580 |
über 2 500 000 | 0,33 * √ Wert | 1* √ Wert |
4. Wo bekomme ich einen Lageplan?
Der Lageplan kann bei den im jeweiligen Bundesland zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in Auftrag gegeben werden. Der Lageplan wird auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters durch örtliche Vermessung erstellt und muss von einer Vermessungsstelle beurkundet werden.
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