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Maklercourtage: Honorar für erfolgreiche Immobilienvermittlungen

Für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie bekommt der Makler ein Honorar, die sogenannte Maklercourtage. Immobilienmakler übernehmen die Koordination der einzelnen Verkaufsschritte und verbessern durch Erfahrung und Branchenkenntnis die Erfolgsaussichten auf den Verkauf oder die Vermietung eines Objektes. Die Maklercourtage wird auch Maklerprovision genannt.

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten möchte, nimmt häufig die Dienste eines Maklers in Anspruch. Dieser vermittelt nicht nur den Kontakt zum Kauf- oder Mietinteressenten, er erfüllt auch eine ganze Reihe anderer Aufgaben. Sind die Bemühungen von Erfolg gekrönt, wird eine Maklercourtage fällig. Die Maklerprovision zählt zu den Kaufnebenkosten bei einem Immobiliengeschäft. Wer die Maklergebühren bezahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Maklercourtage finden Sie in diesem Ratgeber.

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1. Was ist das Aufgabenspektrum des Maklers?

Das Tätigkeitsfeld eines Immobilienmaklers ist weitgefächert. Er kommt zum Einsatz beim Hauskauf bzw. -verkauf, aber auch bei der Vermittlung von Mietobjekten.

Um eine Wohnung, ein Haus oder auch eine Gewerbefläche möglichst schnell zu verkaufen oder vermieten, erstellt der Makler ein Exposé – also eine detaillierte Beschreibung der Immobilie. Im nächsten Schritt schaltet er Anzeigen in Immobilienportalen oder Zeitungen und organisiert Besichtigungstermine. Auch den abschließenden Gang zum Notar, wo beide Parteien den Kaufvertrag unterschreiben, begleitet der Makler häufig. Erfahrene Makler mit einem guten Netzwerk erhöhen die Erfolgschancen und erzielen oft höhere Verkaufspreise. Sie kennen den Markt genau und schätzen den Verkehrswert einer Immobilie mit Methoden der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) fachmännisch ein.


Maklercourtage: Aufgabenspektrum des Maklers

Der Makler hat seinen Auftrag erfüllt, wenn die Immobilie aufgrund seiner Bemühungen rechtsgültig den Besitzer gewechselt oder der neue Mieter den Mietvertrag unterschrieben hat. Nun hat er einen Provisionsanspruch. Wie hoch diese sogenannte „Maklercourtage“ ausfällt und wer sie begleichen muss, hängt von speziellen Faktoren ab.


2. Wer zahlt die Maklercourtage beim Immobilienkauf und - verkauf?

Wer beim Verkauf einer Immobilie die Maklerkosten tragen muss, ist seit diesem Jahr gesetzlich neu geregelt. Am 12. Juni 2020 wurde das neue "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" vom Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz besagt, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Das bedeutet konkret: Die auftraggebende Partei übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerprovision. Das heißt, einigt sich der Makler mit dem Verkäufer auf beispielsweise eine Verkaufsprovision in Höhe von 3 Prozent, so darf er vom Käufer ebenfalls nur einen Anteil von 3 Prozent als Provision verlangen. Das Gesetz ist zum 23. Dezember 2020 bundesweit inkraft getreten.


Maklercourtage bei Verkauf: Wer zahlt?

Zuvor gab es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern wie Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen übernahm üblicherweise noch der Käufer die gesamten Vermittlungsgebühren. In anderen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer bereits die anfallende Maklerprovision. Trägt der Verkäufer die Kosten des Maklers, spricht man von einer Innenprovision. Begleicht, anstatt des Verkäufers, der Käufer das Honorar, handelt es sich um eine sogenannte Außenprovision. Mit Einführung des Gesetzes wird die Provisionsregelung bundesweit vereinheitlicht und schafft damit klare Bedingungen für Käufer und Verkäufer.

Grundsätzlich kommt die neue Provisionsregelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zur Anwendung, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Käufer handelt. Alle gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke fallen nicht unter die neue Provisionsregelung. Hier kann die Maklerprovision auch weiterhin frei verhandelt werden.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Verkauf?

Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich abhängig vom Kaufpreis der Immobilie. Das bedeutet, je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher fällt auch die Provision aus. Bei privaten Immobilien beträgt die Höhe der Provision üblicherweise drei bis sieben Prozent des Kaufpreises.

Neuregelung der Maklerprovision

Aktuelle Informationen zur Neuregelung der Maklerprovision finden Sie in unserem Ratgeber Maklerprovision 2020 sowie in unserem Ratgeber zur Verteilung der Maklerkosten.

Tipp 1: Käufer einer Immobilie, die diese nicht selbst bewohnen, sondern vermieten, können Maklergebühren im Rahmen der sogenannten „Anschaffungskosten“ in der Steuererklärung angeben und so Steuern sparen.

Tipp 2: Verkäufer einer Immobilie, die innerhalb von zehn Jahren (Spekulationsfrist) ein Objekt veräußern, müssen den Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Gleichzeitig können Verkäufer Maklergebühren beim Hausverkauf steuerlich geltend machen. Diese Maklerkosten fallen bei einem Hausverkauf ohne Makler nicht an.

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3. Wer zahlt die Maklercourtage bei der Vermietung?

Anders als beim Immobilienverkauf gelten im Falle der Vermietung und Anmietung von Wohnobjekten bei der Maklerprovision schon länger klare Regeln. Im Jahr 2015 wurde von der Bundesregierung das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnimmobilien eingeführt. Dieses legt fest, dass derjenige die Maklerprovision entrichten muss, der den Makler beauftragt hat. Dadurch wurden die bis dahin geltenden Regeln auf dem Immobilienmarkt neu geordnet.

Maklercourtage bei Vermietung: Wer zahlt?

Zuvor galt: Der neue Mieter muss beim Anmieten der Wohnung oder des Hauses die Courtage übernehmen – auch wenn der Vermieter den Makler bestellt hat. Durch das Bestellerprinzip sollen Mietinteressenten finanziell entlastet werden. Ist es vertraglich festgehalten, können Courtagen in mehreren Raten gezahlt werden. Gewerbeflächen, möblierte Vermietung sowie vorübergehende Vermietung sind hiervon ausgenommen.

Tipp 3: Mieter können eine Maklerprovision steuerlich geltend machen, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.

Wie hoch ist die Maklercourtage bei der Vermietung?

Bei einer Mietangelegenheit gilt die Regel: Der Makler darf eine Provision in Höhe von bis zu 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer fordern - das entspricht etwa 2,38 Monatsmieten.

4. In welchem Fall steht einem Makler die Courtage zu und wann erhält er keine Courtage?

Damit ein Makler eine Provision einfordern kann, müssen seitens des Maklerbüros verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Diese regelt unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 652 ff. BGB).

Maklercourtage: Nur bei Maklervertrag

Zu den Voraussetzungen zählen:

  • Das Bestehen eines rechtswirksamen Maklervertrages.

  • Die erfolgreichen Bemühungen des Maklers, welche zu einer Vermittlung der Immobilie geführt haben, so dass daraufhin ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist.

  • Der Nachweis seiner Vermittlungsbemühungen durch den Makler anhand von Exposés, Internetanzeigen, Besichtigungen des Objektes oder ähnlichem.

Wie hoch der Aufwand des Maklers war, spiegelt die Provision nicht wider. Er erhält die vereinbarte Zahlung, egal ob er erst nach mühsamen Vermittlungsversuchen erfolgreich war oder ob es bereits mit dem ersten Interessenten zum Vertragsabschluss gekommen ist. Laufen die Anstrengungen des Maklers hingegen ins Leere und es kommt zu keinem von ihm in die Wege geleiteten Vertragsabschluss, ist auch sein Anspruch auf die Maklerprovision hinfällig (§652 I BGB).

Welche unterschiedlichen Maklerverträge gibt es?

Wer einen Makler beauftragt, der hat die Wahl zwischen verschiedenen Maklerverträgen. Beim einfachen Auftrag behält der Verkäufer das Recht, weitere Makler mit dem Verkauf seines Objektes zu beauftragen. Dies wird bei einem einfachen Alleinauftrag ausgeschlossen, jedoch behält der Eigentümer das Recht, selbst einen Käufer zu finden. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag wird auch diese Option ausgeschlossen, was eine besondere Motivation für den Makler bedeutet.

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Lese-Tipp:

Erfahren Sie mehr zum Thema Alleinauftrag in unserem Ratgeber: Der Makleralleinauftrag: Ist eine automatische Verlängerung zulässig?

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Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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