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Maklervertrag: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Im Maklervertrag werden die Konditionen der Zusammenarbeit detailliert festgehalten. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und dafür einen Makler beauftragen? Die Zusammenarbeit mit diesem wird im Rahmen eines Maklervertrages festgehalten. Der Vertrag enthält alle wichtigen Aspekte und ist dafür gedacht, beide Seiten abzusichern. 

Wer einen Maklervertrag unterschreibt, dem ist anzuraten, sich diesen unbedingt vorab im Detail durchlesen: Provision, Kündigungsfrist und Co. sollten Ihnen ein Begriff sein, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. In diesem Lexikonbeitrag erfahren Sie, was ein Maklervertrag ist, wann er zustande kommt und wie er gekündigt werden kann.

Was ist ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag wird zwischen einem Immobilienmakler und Privatpersonen geschlossen. Dabei gibt es zwei Szenarien:

  • Sie möchten Ihre Immobilie mithilfe des Maklers gewinnbringend verkaufen.

  • Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie und möchten dabei von dem Makler unterstützt werden.

In beiden Fällen wird ein Maklervertrag geschlossen. Dieser enthält Details zu der anstehenden Zusammenarbeit. Bei einem geplanten Immobilienverkauf ist der Makler dazu verpflichtet, Ihre Immobilie online zu stellen und potenzielle Interessenten bei einem Besichtigungstermin zu empfangen. Andersherum wird in dem Vertrag definiert, dass der Makler Ihnen passende Immobilien zum Kauf präsentiert.

Dabei gibt es für den Maklervertrag kein Muster: Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wie dieser auszusehen hat. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie ihn genauestens prüfen, ehe Sie ihn unterschreiben.

Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

Im Jahr 2020 erfolgte eine Reform bezüglich der Frage, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Maklervertrag gültig ist. Seitdem ist es zwingend erforderlich, dass dieser in Textform vorliegt. Das heißt: Der Vertrag ist verschriftlicht und mit den Unterschriften beider Parteien besiegelt. Zuvor war es auch möglich, ihn mündlich abzuschließen – dies führte jedoch oft zu rechtlichen Streitigkeiten.

Deshalb ist ein Maklervertrag ohne Unterschrift nicht gültig. Hat der Makler Ihnen den ausgearbeiteten Vertrag zukommen lassen, ist dieser noch nicht wirksam. Dafür ist Ihre Signierung unerlässlich.

Wie lang läuft ein Maklervertrag?

Für welche Dauer ein Maklervertrag Gültigkeit besitzt, ist gesetzlich nicht geregelt. Es kommt also darauf an, was in Ihrem Maklervertrag verzeichnet ist. Die meisten Verträge enthalten eine Frist: Das spornt den Makler an und ist für Sie somit von Vorteil.

In der Regel laufen Maklerverträge zwischen drei und acht Monaten. Dabei kommt es in der einen Variante unter anderem auf den Zustand der zu verkaufenden Immobilie an. Geht es um Ihren Suchauftrag und haben Sie dabei womöglich außergewöhnliche Vorstellungen von der Immobilie, die der Makler für Sie finden soll, kann dies die Laufzeit ebenso erhöhen.

Gut zu wissen:

Einige Maklerverträge enthalten eine Klausel für eine automatische Verlängerung des Maklervertrags. Kündigen Sie diesen nicht rechtzeitig, läuft er also weiter. Dies ist laut einem BGH-Urteil dann rechtens, wenn die Klausel im Vertrag festgehalten ist. Die Verlängerung darf sich maximal die Hälfte der ursprünglich festgehaltenen Laufzeit belaufen.

Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?

Wie Sie Ihren Maklervertrag kündigen, hängt von den Details ab, die vereinbart wurden. Normalerweise enthält ein Maklervertrag eine Kündigungsklausel. Für Sie ist es von Vorteil, wenn die Kündigungsfrist möglichst kurz ausfällt. Oftmals bieten Ihnen Makler dabei jedoch keinen Verhandlungsspielraum.

Sie können Ihren Maklervertrag fristlos kündigen, wenn dieser unbefristet ist. Ist also keine feste Laufzeit vereinbart, haben Sie stets die Option, die Zusammenarbeit zu beenden. Zudem ist der Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls es dafür einen „wichtigen Grund“ gibt. In § 626 BGB wird jedoch nicht genauer definiert, in welchen Fällen dieser vorliegt.

Was gibt es bei einem Maklervertrag zu beachten?

Ein Maklervertrag hat den Zweck, die Rechte und die Pflichten beider Vertragsparteien zu definieren. Dafür sollten einige Informationen enthalten sein: 

  • Daten des Maklers

  • Ihre Daten

  • genaue Auflistung der Pflichten des Maklers (z. B. die Erstellung eines Exposés oder die Betreuung von Besichtigungen)

  • Vertragslaufzeit (normalerweise zwischen drei und acht Monaten)

  • Gebühren bzw. Maklerprovision

  • Kündigungsfrist

  • Bevollmächtigung für den Makler, Ämter für Sie kontaktieren zu dürfen

  • Klausel, dass die Provision erst nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages anfällt

Dabei ist es besonders wichtig, dass die Pflichten des Maklers vollständig und klar verständlich festgehalten werden. Prüfen Sie auch die Vertragslaufzeit sowie die bereits genannte mögliche Kündigungsklausel vorab genauestens.

Einen Maklervertrag müssen beide Parteien mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Wie sieht ein Maklervertrag aus?

Die Form eines Maklervertrages ist nicht gesetzlich vorgegeben. Jeder Makler erstellt den Vertrag nach seinen eigenen Rahmenbedingungen und Vorstellungen. Es sollte sich jedoch um ein professionell erstelltes Dokument handeln.

Alle geltenden Regelungen zum Maklervertrag finden Sie im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dort ist beispielsweise definiert, wann die Provision gezahlt werden muss.

Fazit: Schauen Sie ganz genau hin, bevor Sie einen Maklervertrag unterschreiben

Bei einem Maklervertrag handelt es sich um ein bindendes Dokument: Die Zusammenarbeit mit einem Makler läuft in der Regel für mehrere Monate und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Sie sollten sich den Vertrag deshalb aufmerksam durchlesen und bei Fragen auf den Makler zugehen. In der Praxis kann es hier und da vorkommen, dass sich Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien entwickeln, wenn Sie monatelang an einen Makler gebunden sind und den Vertrag nicht auflösen können. Sind Sie mit den Konditionen nicht einverstanden, unterzeichnen Sie den Vertrag daher vorzugsweise nicht – holen Sie sich lieber ein Alternativangebot ein, das Ihren Vorstellungen besser entspricht. So steht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit einem Makler nichts im Weg.

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