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Käuferprovision: Wann zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Wenn ein Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt wird, erhält er nach erfolgreichem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages eine Provision – auch Courtage genannt. Wenn die Maklergebühren vom Käufer getragen werden, spricht man von der Käuferprovision.

Beim Immobilienverkauf unterscheidet man zwischen der Innenprovision (Verkäufercourtage) und der Außenprovision (Käufercourtage), wobei auch eine Mischform Anwendung findet. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die Käufercourtage vor. Diese findet aufgrund einer Gesetzesänderung ab 23. Dezember 2020 keine Anwendung mehr beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern durch Privatkäufer. Erfahren Sie hier, was die Käufercourtage ist und welche Vor- und Nachteile sie für Käufer und Verkäufer hat.

1. Was ist eine Käuferprovision bei Immobilien?

Käufercourtage

Der Begriff Käufercourtage wird verwendet, wenn die Provision, die im Maklervertrag festgelegt ist, vom Käufer bezahlt wird. Sie wird auch Außenprovision genannt. Beim Hauskauf fand die Käufercourtage meist in Gebieten mit hoher Nachfrage Anwendung. Mit Einführung des “Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” werden die Maklerkosten beim Immobilienverkauf jedoch neu verteilt. Das Gesetz wurde am 12. Juni 2020 vom Bundestag verkündet und ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Lese-Tipp

Erfahren Sie mehr zum Thema Verkäuferprovision in unserem Ratgeber: Verkäufercourtage.

2. Was ändert sich 2021 für Immobilienkäufer bzw. -verkäufer?

Käufercourtage: Verteilung der Maklerkosten

Anfang des Jahres 2020 einigte sich die Bundesregierung beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Begründet wird dies damit, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen.

In der Vergangenheit wurde die Maklercourtage je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt: Während in einigen Bundesländern der Käufer die Provision allein tragen musste, war in anderen Bundesländern bereits eine Teilung üblich. Die neue Regelung vereinheitlicht nun die Provisionsregelung bundesweit und schafft damit klare Bedingungen für Käufer und Verkäufer.

Grundsätzlich muss der Auftraggeber die Maklerkosten tragen, doch er darf einen Teil der Kosten an die andere Partei abgeben. Die Obergrenze der Weitergabe der Maklerkosten liegt bei 50 Prozent der Provision. Das bedeutet, einigt sich der Makler mit dem Immobilieneigentümer auf beispielsweise eine Verkaufsprovision von 3 Prozent, so darf er vom Käufer ebenfalls nur maximal 3 Prozent Courtage verlangen.

Grundsätzlich findet die neue Provisionsregelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen Anwendung, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Käufer handelt. Verkäufe von gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten sowie Baugrundstücken fallen nicht unter die neue Provisionsregelung. Hier kann die Maklerprovision weiterhin frei verhandelt werden.

Neuverteilung der Maklerprovision ab 23. Dezember 2020

Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Verteilung der Maklerkosten.

3. Warum muss der Käufer den Makler bezahlen?

Seit Juni 2015 gilt bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip. Das bedeutet, die Partei, die den Makler beauftragt hat, zahlt auch die Provision. Wer die Courtage des Maklers beim Immobilienkauf bzw. -verkauf bezahlen muss (Käufer oder Verkäufer), hängt meistens von der Art der Immobilie oder der Region ab, in der Sie eine Immobilie kaufen möchten. In Ballungsräumen und anderen Gebieten mit hoher Nachfrage gibt es generell mehr Interessenten, daher ist die Immobilie für den Makler vergleichsweise leicht zu verkaufen. In Regionen wie diesen wird die Courtage häufig vom Käufer gezahlt, da es hier genug Interessenten gibt, die auch bereit sind, einen höheren Preis zu zahlen. In Gebieten mit geringerer Nachfrage dagegen zahlt eher der Verkäufer die so genannte Verkäufercourtage. Aufgrund der Gesetzesänderung ab dem 23. Dezember 2020 findet die Käufercourtage keine Anwendung mehr beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern durch Privatkäufer. Beim Kauf von Renditeimmobilien (Mehrfamilienhäusern) oder Gewerbeimmobilien ist die Käuferprovision weiterhin möglich.

Was ist eine übliche Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision beträgt in der Regel drei bis sieben Prozent des Verkaufspreises. Die Abweichungen im Prozentsatz sind hier von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich und variieren je nach Nachfrage oder anderen ausschlaggebenden Faktoren.

Ist die Käuferprovision verhandelbar?

Grundsätzlich ist die Höhe der Maklercourtage in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, demnach kann auch die Käuferprovision frei verhandelt werden. Besonders wenn Sie als Immobilienkäufer Auftraggeber des Maklers sind, lohnt es sich mit dem Makler zu verhandeln. Die Partei, die den Makler beauftragt hat, ist auch provisionspflichtig. Die Kosten für die Dienstleistung des Maklers, werden anschließend im Maklervertrag festgehalten.

4. Lohnt sich die Käufercourtage für den Verkäufer?

Zweifelsohne handelte es sich bei der Käufercourtage um einen Kostenpunkt, den Verkäufer zumindest bis Eintritt der Gesetzesänderung auslagern konnten. Nach der neuen Regelung zahlt in der Regel der Auftraggeber den Maklerlohn. Besteht jedoch im Maklervertrag eine entsprechende Einigung, kann ein Anteil von bis zu 50 Prozent an die andere Partei weitergeben werden.

Kaufnebenkosten beim Hauskauf, wie die Grunderwerbsteuer, orientieren sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie. Wenn die Maklerprovision durch die Käufercourtage direkt bezahlt wird, steigen andere Nebenkosten nicht, was wiederum einen Vorteil für den Käufer darstellt.

Durch die Neuregelung der Maklerprovision lohnt sich die Käufercourtage für Verkäufer lediglich bei Anlageimmobilien oder Gewerbeobjekten. Bei privaten Immobilienverkäufen von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist dies nicht mehr der Fall.

5. Wann ist die Käufercourtage zu bezahlen?

Käufercourtage bezahlen nach Kaufvertrag

Die Maklerprovision eines jeden Immobilien- oder Gewerbemaklers muss in der Regel direkt nach der Unterzeichnung des notariell beglaubigten Kaufvertrags an den Makler entrichtet werden, dies trifft auch auf die Käufercourtage zu. Oftmals sind Immobilienmakler einverstanden, dass Käufer ihre Rechnung innerhalb einer Frist von bis zu zwei Wochen begleichen.

Fazit

Pauschal muss man festhalten: Welches Provisionsmodell Sie bevorzugen sollten, hängt ganz davon ab, an welchem Ende des Tisches Sie beim Notar sitzen: Als Verkäufer war die Käufercourtage bisher sicherlich die lohnendere Variante. Dies aber auch nur, wenn Ihre Immobilie gefragt war und Sie die Verkaufschancen dadurch nicht entscheidend gemindert haben.

Beachten Sie außerdem, dass die Käufercourtage seit dem 23. Dezember 2020 mit Inkrafttreten des “Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Privatkäufer keine Option mehr darstellt.

Unsere lokalen Immobilienmakler beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Immobilienverkauf und zur Maklerprovision. Geben Sie dafür zunächst die Daten Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich in unser Bewertungs-Tool ein.

Erfahren Sie hier mehr über das Thema Haus verkaufen ohne Makler und wie Sie Ihre Immobilie erfolgreich selbst verkaufen können.

Lese-Tipp:

Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Maklerauftrag: Makleralleinauftrag.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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