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Steigende Energiepreise: Was Sie jetzt wissen müssen

Öl-, Gas- und Energiepreise sind, seid Beginn des Ukraine-Kriegs gestiegen.

Die Energiewende und die derzeitige europapolitische Lage sorgen für stark gestiegene Energiepreise. Einen Höhepunkt der Preise haben Vermieter und Mieter bereits überstanden. Dabei nehmen alternative Energien eine immer größere Rolle am Energiemarkt ein. Nichtsdestotrotz werden deutsche Haushalte nach wie vor stark durch die hohen Energiekosten belastet.

Das belegen auch die Zahlen: Einer aktuellen Studie zufolge sind die Heizkosten in den vergangenen drei Jahren im Schnitt um 71 Prozent gestiegen. Und die Energiepreise werden wohl weiter steigen: Im Frühjahr 2024 erhöht sich die während der Energiekrise abgesenkte Mehrwertsteuer für Energie wieder von 7 auf 19 Prozent. Dies dürfte sich ebenso bei den Verbrauchern bemerkbar machen.

Vermieter und Mieter haben diesen Anstieg der Energiepreise bereits zu spüren bekommen. Das böse Erwachen trat für zahlreiche Mieter mit der Nebenkostenabrechnung ein. Die Vermieter wiederum waren gezwungen, die Nebenkosten anzupassen oder hohe Nachzahlungen zu fordern. In diesem Artikel erklärt McMakler, was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen.

Ein Blick zurück: Schock nach der Nebenkostenabrechnung

Die derzeitigen Energiepreissteigerungen müssen vor dem Hintergrund der vergangenen Jahre betrachtet werden: Die Medien warnten zu Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs vor steigenden Öl- und insbesondere Gaspreisen. Doch schon bald stiegen auch die Strompreise rasant an. Mieter zahlten zunächst allerdings die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten in gleicher Höhe weiter.

Nebenkosten werden auf Basis des Verbrauchs in der Vergangenheit berechnet.

Der Grund: Die Nebenkosten werden vom Vermieter auf Basis des Verbrauchs in der Vergangenheit berechnet. Sie werden monatlich mit der Warmmiete vom Mieter als sogenannte Vorauszahlungen überwiesen. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass der Mieter mehr Energie verbraucht, als erwartet oder der Energielieferant kleine Preiserhöhungen vornimmt, wodurch der vom Mieter gezahlte Betrag nicht für die Deckung der Kosten ausreicht. Ob der Mieter etwas nachzahlen muss, prüft der Vermieter einmal im Jahr und lässt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung zukommen. Die meisten Vermieter verschicken die Nebenkostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr. Endet die Abrechnungsperiode beispielsweise am 31. Dezember, muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugehen.

Die Mieter zahlten im ersten Jahr der Energiekrise weiterhin die normalen Vorauszahlungen, die auf Basis der alten, niedrigeren Verbrauchskosten berechnet wurden. Viele bemerkten den Anstieg der Energiepreise also erst mit der Nebenkostenabrechnung des nächsten Jahres: , . Es wurden meist hohe Nachzahlungen fällig. Immobilienmanager Rolf Buch, Geschäftsführer von Vonovia, sprach in seinen Prognosen damals sogar von Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten.

Wie hoch sind die Nebenkosten aktuell?

Laut des Betriebskostenspiegels müssen Mieter gegenwärtig etwa 2,28 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Betriebskosten im Monat zahlen. Für eine 50 m2 große Wohnung werden also Nebenkosten von 114 Euro im Monat fällig.

Nebenkosten enthalten jedoch regionale Posten, wie beispielsweise die Kosten für Grundsteuer, Wasser und Abwasser und Müllbeseitigung, weshalb die tatsächlichen Nebenkosten je nach Standort variieren. Des Weiteren beeinflussen auch hauseigene Faktoren, wie das Alter des Gebäudes und der individuelle Energieverbrauch, die Höhe der zu leistenden Nebenkosten.

Was können Vermieter nun tun?

Nicht nur für den Mieter stellen die hohen Gaspreise eine Herausforderung dar. Zu Beginn der Energiekrise hatten viele Vermieter die Sorge, auf den ausstehenden Nebenkosten sitzen zu bleiben, da viele Mieter einfach nicht auf die hohen Nachzahlungen vorbereitet waren. Die ersten kritischen Abrechnungsperioden sind nun jedoch überstanden. In der Zwischenzeit haben die Vermieter die Abschlagszahlungen angepasst, sobald die dafür notwendige Nebenkostenabrechnung den Mietern zugegangen war. 

Der Verbandsgeschäftsführer von „Haus und Grund“”, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Alexander Wiech betonte während der Hochphase der Krise, dass Mieter und Vermieter zusammenarbeiten müssten, um eine Lösung zu finden.

Vermieter und Mieter müssen zusammenarbeiten, um zu einer Lösung zu kommen.

VDieser Grundsatz gilt angesichts der weiterhin hohen Energiepreise noch immer. Vermieter können ihre Mieter dafür zum Beispiel bitten, Rücklagen zu bilden. Somit wäre der Mieter auf die Begleichung einer möglicherweise ausstehenden Nebenkostenforderung vorbereitet. Alternativ kann der Vermieter dem Mieter anbieten, die Nachzahlungen in Raten zu begleichen. Dies war zuletzt etwa die Vorgehensweise des Wohnungskonzerns Vonovia.

Wichtig ist, dass Vermieter den Mietern weiterhin entgegenkommen, für den Fall, dass diese trotz Rücklage nicht die gesamten Nebenkosten begleichen können.

Gut zu wissen:

Damit Sie als Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen können, müssen Sie Ihre Mieter schriftlich darüber informieren und den Anstieg begründen. Dabei dürfen Sie nicht vage bleiben – Sie müssen stattdessen einen genauen Betrag aufführen. Dieser muss für den Mieter auch in seiner Höhe nachvollziehbar sein und kann nicht nur mit dem Verweis auf allgemein steigende Energiepreise begründet werden. 

Um den Mieter nachhaltig vor steigenden Energiepreisen zu schützen, lohnt sich eine Gebäudesanierung. Durch energetische Sanierungen und den Austausch von Heizungsanlagen lassen sich die Heizkosten um einiges reduzieren.

Was können Mieter tun?

Vermieter sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, dem Mieter eine Veränderung der Energiepreise bereits im Voraus mitzuteilen. Der Mieter erfährt dies meist erst, wenn er die Nebenkostenabrechnung erhält. Die ausstehenden Beträge sammeln sich, die Summe muss der Mieter anschließend nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung in Form einer Nachzahlung begleichen. In den letzten Jahren waren Haushalte allerdings in kurzer Zeit mit sehr hohen Preissteigerungen konfrontiert. Sie mussten oftmals auf bestehende Rücklagen zurückgreifen – sofern diese vorhanden waren. Der Mieterschutzbund riet den Menschen, bereits früh mit der Bildung einer Rücklage zu beginnen, um die Heizkosten später abzahlen zu können. Außerdem wurden Mieter dringend zum Sparen angehalten: Sie sollten genau prüfen, wie viel Energie sie wirklich brauchten und brauchen. Insbesondere beim Heizen kann viel Energie eingespart werden, wenn nur auf die nötigste Raumtemperatur geheizt wird. Jedes Grad mehr verbraucht bis zu 6 Prozent mehr Energie. Zudem können Sie als Mieter Ihre Heizungsanlagen an Ihr eigenes Nutzungsverhalten anpassen. Sind Sie beispielsweise nicht zu Hause, senken Sie die Temperatur oder stellen Sie die Heizung ganz aus.

Ein effektiver Schritt gegen zu hohe Energiepreise kann ein Anbieterwechsel sein. Denn trotz der hohen Kosten herrscht ein reger Wettbewerb am Markt, von dem Mieter profitieren können. 

Der Mieter kann viel Energie sparen, wenn er die Räume nur auf das Nötigste beheizt.

Anbieterwechsel wegen hoher Energiepreise: Das gilt es zu beachten

Vielen Kunden von Billigstromanbietern sind die Verträge während der Energiekrise aufgrund der steigenden Preise gekündigt worden. Ab der Vertragskündigung bekommt der Verbraucher seinen Strom übergangsweise vom Grundversorger. Über Grundversorger werden alle Haushalte, deren Stromanbieter kurzfristig ausfallen, mit Energie versorgt. Jedoch liegen die Preise des Grundversorgers meist im höheren Segment.

Alle Verbraucher, die temporär auf den Grundversorger angewiesen sind, sollten alsbald einen neuen Stromanbieter finden, denn: Die Ersatzversorgung ist auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten begrenzt. Wer in diesem Zeitraum keinen neuen Vertrag abschließt, wird automatisch ein Kunde des Grundversorgers und muss dessen meist überdurchschnittlich hohen Energiepreise langfristig zahlen.

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