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Steigende Energiepreise: Das kommt jetzt auf Vermieter und Mieter zu

Öl-, Gas- und Energiepreise sind, seid Beginn des Ukraine-Kriegs gestiegen.

Teuer, teurer, am teuersten: Wer seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges die Nachrichten verfolgt hat, weiß, dass alle Preise in die Höhe schießen. Ostdeutschland fährt zum Tanken lieber nach Polen als an die nächstgelegene Tankstelle, andere füllen lieber gleich Oliven- oder Sonnenblumenöl in die Tanks. Die Mehlregale in den Supermärkten sind ständig leer, die Inflation erreicht nicht nur in Deutschland neue Höchstwerte und die Öl- und Gasknappheit macht das Heizen teuer. Derzeit kostet Gas für einen vierköpfigen Haushalt in einem Einfamilienhaus ca. 12,21 Cent pro Kilowatt. Dies ist ein Anstieg von 73 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Doch Hauseigentümer, Vermieter und Verwalter haben noch ein ganz anderes Problem als ausverkauftes Mehl und kalte Wohnungen. Seit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine sind die Preise an der Strombörse um mehr als 250 Prozent pro Megawattstunde gestiegen. Die Herstellung von Strom ist durch den Anstieg der Preise für Kohle und Gas, die zur Stromerzeugung genutzt werden, extrem teuer geworden.

Anders als die Hauseigentümer haben viele Mieter die steigenden Energiepreise noch gar nicht so richtig zu spüren bekommen. Das böse Erwachen kommt erst in einem Jahr, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert. Da viele Vermieter die Nebenkosten seit Beginn des Jahres nicht angepasst haben, werden im nächsten Jahr hohe Nachzahlungen fällig werden. In diesem Artikel erklärt McMakler, was Mieter und Vermieter wissen müssen.

Das Wichtigste zu den Energiepreisen in Kürze

  • Entwicklung der Energiepreise: Die Energiepreise sind aufgrund der Energiewende und deraktuellen europapolitischen Situation in den letzten Jahren stark gestiegen.

  • Anpassungen und Maßnahmen: Vermieter haben daraufhin die Abschlagszahlungen angepasst. Experten raten ihnen zudem dazu, mit ihren Mietern zusammenzuarbeiten, um Lösungen zu finden, etwa eine Rücklagenbildung oder eine Nachzahlung in Raten.

  • Dauerhafte Senkung der Kosten: Eine langfristige Maßnahme zur Kostensenkung ist die energetische Gebäudesanierung. Außerdem sollten Mieter Energie sparen, indem sie die Heiztemperatur anpassen und nur so viel heizen, wie unbedingt nötig.

Schock nach der Nebenkostenabrechnung: Steigende Energiepreise spürt der Mieter erst im nächsten Jahr

Die Medien warnen seit Beginn des Russland-Ukraine Krieges vor steigenden Öl- und insbesondere Gaspreisen. Doch nun steigen auch die Strompreise plötzlich rasant an. Mieter zahlen jedoch die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten in gleicher Höhe weiter.

Nebenkosten werden auf Basis des Verbrauchs in der Vergangenheit berechnet.

Die Nebenkosten werden vom Vermieter auf Basis des Verbrauchs in der Vergangenheit berechnet. Sie werden monatlich mit der Warmmiete vom Mieter als sogenannte Vorauszahlungen überwiesen. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass der Mieter mehr Energie verbraucht als erwartet oder der Energielieferant kleine Preiserhöhungen vornimmt, wodurch der vom Mieter gezahlte Betrag nicht für die Deckung der Kosten ausreicht. Ob der Mieter etwas nachzahlen muss, prüft der Vermieter einmal im Jahr und schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung. Die meisten Vermieter verschicken die Nebenkostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr. Endet die Abrechnungsperiode beispielsweise am 31. Dezember, muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugehen.

Die Mieter zahlen momentan weiterhin die normalen Vorauszahlungen, die auf Basis der alten, niedrigeren Verbrauchskosten berechnet wurden. Ihnen wird der Anstieg der Energiepreise erst im nächsten Jahr schmerzhaft bewusst werden, wenn die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten liegt. Es werden mit Sicherheit hohe Nachzahlungen fällig werden. Immobilienmanager Rolf Buch, Geschäftsführer von Vonovia, geht sogar von Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten aus.

Wie hoch sind die Nebenkosten aktuell?

Laut des Betriebskostenspiegels müssen Mieter ca. 2,17 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Betriebskosten im Monat zahlen. Für eine 50 m2 große Wohnung werden also Nebenkosten von ca. 108 Euro im Monat fällig.

Nebenkosten enthalten jedoch regionale Posten, wie beispielsweise die Kosten für Grundsteuer, Wasser und Abwasser und Müllbeseitigung, weshalb die tatsächlichen Nebenkosten je nach Standort variieren. Des Weiteren beeinflussen auch hauseigene Faktoren, wie Neu- oder Altbau, und der individuelle Energieverbrauch die Höhe der zu leistenden Nebenkosten.

Was können Vermieter nun tun?

Nicht nur für den Mieter sind die plötzlich hohen Gaspreise ein Problem. Zu Recht haben viele Vermieter die Sorge, im nächsten Jahr auf den ausstehenden Nebenkosten sitzen zu bleiben, da viele Mieter einfach nicht auf die hohen Nachzahlungen vorbereitet sind. Aus diesem Grund fordern viele Vermieter die Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode. Einen Anspruch auf Anpassung der Abschlagszahlungen haben Vermieter jedoch erst nach der Darlegung der Nebenkostenabrechnung. Diese erhält der Mieter aber erst im nächsten Jahr.

Der Verbandsgeschäftsführer von “Haus und Grund”, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Alexander Wiech, betont, dass Mieter und Vermieter jetzt zusammenarbeiten müssen, um eine Lösung zu finden.

Vermieter und Mieter müssen zusammenarbeiten, um zu einer Lösung zu finden.

Vermieter können die Mieter bitten, eine Rücklage anzulegen. Somit wäre der Mieter auf die Begleichung der ausstehenden Nebenkostenforderung vorbereitet. Alternativ kann der Vermieter dem Mieter anbieten, die Nachzahlungen später in Raten zu begleichen. Dies ist etwa die Vorgehensweise des Wohnungskonzerns Vonovia.

Wichtig ist, dass Vermieter den Mietern auch im nächsten Jahr entgegenkommen, für den Fall, dass diese trotz Rücklage nicht die gesamten Nebenkosten begleichen können.

Der Mieterbund fordert zudem ein Kündigungsmoratorium. Es soll verhindert werden, dass den Mietern gekündigt wird, wenn sie die steigenden Heizkosten nicht fristgerecht bezahlen können. Mieterhaushalten soll für die Zahlung der Heizkosten mindestens ein halbes Jahr Zeit gewährt werden, anstatt der üblichen 30 Tage.

Um den Mieter ein für allemal vor steigenden Energiepreisen zu schützen, lohnt sich eine Gebäudesanierung. Durch energetische Sanierungen und den Austausch von Heizungsanlagen lassen sich die Heizkosten um einiges reduzieren.

Was können Mieter tun?

Vermieter sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, dem Mieter eine Veränderung der Energiepreise bereits im Voraus mitzuteilen. Der Mieter erfährt dies meist erst, wenn er die Nebenkostenabrechnung erhält. Die ausstehenden Beträge sammeln sich, die Summe muss der Mieter anschließend nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung in Form einer Nachzahlung begleichen. Dies wird in der aktuellen Situation wohl nicht für jeden Haushalt möglich sein. Insbesondere geringverdienende Haushalte, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, werden die Nachzahlungen nicht leisten können.

Für sozial schwache Haushalte hat die Bundesregierung ein Hilfspaket bereitgestellt. Das entsprechende Gesetz wurde am 17. März dieses Jahres verabschiedet. Wohngeldempfänger sowie Studierende und Auszubildende mit Bafög-Bezug sollen hierbei einen Heizkostenzuschuss bekommen. Bezieher von Wohngeld erhalten einmalig 270 Euro, ein Zweipersonenhaushalt 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied zusätzliche 70 Euro. Bafög-Bezieher erhalten einmalig 230 Euro.

Laut Florian Munder vom Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht diese Einmalzahlung bei Weitem nicht aus. Es sind für den durchschnittlichen Haushalt Zusatzkosten von mindestens 500 bis 1000 Euro zu erwarten, die durch den Heizkostenzuschuss nicht ansatzweise gedeckt werden.

Alle anderen Mieter werden ihre ausstehenden Nebenkosten selber tragen müssen. Der Mieterschutzbund rät, bereits jetzt mit der Bildung einer Rücklage zu beginnen, um die Heizkosten später abzahlen zu können. Außerdem heißt es nun: Sparen, Sparen, Sparen, wo es geht. Prüfen Sie genau, wie viel Energie Sie wirklich brauchen. Insbesondere beim Heizen kann viel Energie eingespart werden, wenn nur auf die nötigste Raumtemperatur geheizt wird. Jedes Grad mehr verbraucht gleich bis zu 6 Prozent mehr Energie. Zudem können Sie Ihre Heizungsanlagen an ihr eigenes Nutzungsverhalten anpassen. Sind Sie nicht zu Hause, können Sie die Temperatur senken oder die Heizung ganz ausstellen.

Der Mieter kann viel Energie sparen, wenn er die Räume nur aufs nötigste beheizt.

Stromanbieterwechsel: Das gilt es jetzt zu beachten

Vielen Kunden von Billigstromanbietern sind die Verträge aufgrund der steigenden Energiepreise gekündigt worden. Ab der Vertragskündigung bekommt der Verbraucher seinen Strom übergangsweise vom Grundversorger. Über Grundversorger werden alle Haushalte, deren Stromanbieter kurzfristig ausfallen, mit Energie versorgt. Jedoch liegen die Preise des Grundversorgers meist im höheren Segment.

Alle Verbraucher, die momentan auf den Grundversorger angewiesen sind, sollten so schnell wie möglich einen neuen Stromanbieter finden. Die Ersatzversorgung ist auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten begrenzt. Wer in diesem Zeitraum keinen neuen Vertrag abschließt, wird automatisch ein Kunde des Grundversorgers und muss dessen hohe Preise langfristig zahlen.

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