Haus geerbt – Was Sie jetzt wissen müssen
Ganze 109 Milliarden Euro haben die Deutschen allein im Jahr 2016 geerbt. Davon entfallen rund 50 Prozent auf Immobilienvermögen – ein Rekord. Doch nicht nur das Erbe an sich erreicht Rekordwerte, sondern auch die Erbschaftssteuer, die der Staat einnimmt. Im Jahr 2016 lag sie bei rund sechs Milliarden Euro. Grund genug für heutige und künftige Erben, sich intensiv mit den wichtigsten Fragestellungen rund um Freibeträge, gesetzliche Erbfolge und auch Erbengemeinschaften beim Erbe von Immobilien zu befassen.
Themen auf dieser Seite
Tipp
Laut deutschem Erbrecht haben Kinder und Ehegatten das Recht auf einen Pflichtteil – auch wenn das Testament möglicherweise anderweitige Regelungen vorsieht.
Tipp
Sofern Sie eine fremdgenutzte, also vermietete Immobilie erben, setzt der Gesetzgeber nur 90 Prozent des Verkehrswerts bei der Ermittlung der zu zahlenden Steuer an.
- 1.Erbschein: Die Kosten für den Erbschein hängen vom geerbten Vermögen ab. Haben Sie beispielsweise ein Haus geerbt, das 500.000 Euro wert ist, so betragen die Kosten für den Schein etwa 935 Euro.
- 2.Grundbuch: Damit Sie wirklich Eigentümer der Immobilie werden, müssen Sie eine Änderung des Grundbuchs vornehmen. Sofern dies innerhalb von zwei Jahren geschieht, ist die Umschreibung allerdings kostenfrei.
- 3.Laufende Kosten: Für das Objekt fallen selbstverständlich weiterhin die laufenden Aufwendungen an. Hierzu gehören unter anderem Nebenkosten und Steuern.