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Erbschein beantragen als Erbe

Erben müssen ihren Anspruch manchmal mit einem Erbschein belegen.Mit einem Erbschein weisen Sie gegenüber Banken und Ämtern nach, dass Sie ein legitimer Erbe sind. Insbesondere wenn es um geerbte Immobilien geht, ist es häufig unerlässlich, einen Erbschein zu beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, mit dem Sie belegen, dass Sie ein rechtmäßiger Erbe sind. Sie weisen damit also Ihre Erbberechtigung nach. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie eine Immobilie erben oder Zugriff auf die Finanzen des verstorbenen Erblassers bekommen möchten.

Wo kann ich einen Erbscheinsantrag stellen?

Das wichtige Dokument wird nicht automatisch erstellt. Stattdessen müssen Sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Das können Sie entweder persönlich vor Ort oder postalisch machen. Dafür wenden Sie sich an das Nachlassgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Falls es kein zuständiges Nachlassgericht gibt, ist das örtliche Amtsgericht Ihr Ansprechpartner. Entweder werden Sie dann weitergeleitet oder das Erbscheinverfahren wird direkt dort eröffnet.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Sie können den Erbschein als Erbe selbstständig beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Alternativ ist es möglich, den Erbscheinsantrag über einen Notar zu stellen. Auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter sind unter gewissen Umständen dazu befugt, den Erbschein zu beantragen. 

Wenn es mehrere Erben gibt, können diese auch gemeinsam als Erbengemeinschaft einen Erbschein beantragen, um über den Nachlass zu verfügen.

Beim Erben einer Wohnung kann ein Erbschein vonnöten sein.

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Erbschein zu beantragen?

Das zuständige Gericht, in der Regel das Nachlassgericht, muss mehrere Fakten prüfen. Zunächst muss der Tod des Erblassers nachgewiesen werden. Darüber hinaus gilt es, den Erbschein nur an rechtmäßige Erben auszustellen. Daraus ergeben sich die Unterlagen, die Sie als Erbe beim Nachlassgericht üblicherweise einreichen müssen:

  • Sterbeurkunde: Damit weisen Sie nach, dass der Erblasser tatsächlich verstorben ist.

  • Testament oder Erbvertrag: Falls der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlegt hat, sollten Sie dieses Dokument als Original oder als beglaubigte Kopie mitbringen.

  • Ausweis: Mit einem Personalausweis oder Reisepass müssen Sie Ihre Identität bestätigen.

  • Geburtsurkunde: Um zu zeigen, dass Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, wird häufig eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde verlangt.

  • Nachlassverzeichnis: Auch ein Verzeichnis über die Verbindlichkeiten, Immobilien, Vermögenswerte und mehr kann verlangt werden.

Welche Unterlagen Sie dem Nachlassgericht genau vorlegen müssen, hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland und dem zuständigen Nachlassgericht ab. Daher sollten Sie sich noch einmal vor Ort informieren, wenn der Erbfall eintritt. Falls Sie die oben genannten Dokumente vorlegen können, ist die Ausstellung des Erbscheins normalerweise unproblematisch.

Wofür benötige ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist für diverse Rechtsgeschäfte von Bedeutung. Insbesondere wenn es um die Finanzen oder das Vermögen des Erblassers geht, fordern die zuständigen Stellen häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihren Anspruch. 

Beim Erben von Immobilien wird der Grundbucheintrag geändert, um die Immobilie vom Verstorbenen auf den neuen Eigentümer zu überschreiben. Damit dies korrekt abläuft, verlangt das Grundbuchamt von Ihnen in der Regel einen Erbschein. Auch wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen, müssen Sie zunächst rechtlich deren Eigentümer werden. Für derartige Rechtsgeschäfte ist es meist nötig, Ihren Erbanspruch durch einen Erbschein nachweisen zu können. 

Das Gleiche gilt für Finanzfragen. Damit Sie über das Konto des Erblassers verfügen können, erwarten die meisten Banken und Kreditinstitute, dass Sie einen Erbschein vorlegen. Damit stellen die Institute sicher, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind.

Gut zu wissen:

Wenn Sie keinen Erbschein vorlegen können, bleibt Ihnen meist nur die Option, ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll vorzuzeigen. Diese Dokumente können einen Erbschein in solchen Fällen oftmals ersetzen.

Der Erbschein gehört zu den wichtigsten Dokumenten beim Erben.

Welche Rechte und Pflichten hat der Erbe nach Erteilung des Erbscheins?

Mit einem Erbschein gehen diverse Rechte und Pflichten einher. Das Dokument weist Sie als rechtmäßigen Erben aus. Damit können Sie sich wie erwähnt an die Bank des Verstorbenen richten, dessen finanzielle Verpflichtungen nun auf Sie übergehen. Achtung: Sie übernehmen damit die Vermögenswerte des Erblassers, aber auch Verantwortung für mögliche Schulden. Wenn Sie der Bank den Erbschein vorzeigen, weisen Sie damit Ihr Recht nach, die Konten des Verstorbenen zu verwalten und frei darüber zu verfügen.

Auch ist der Erbschein für eine Immobilie wichtig, die Ihnen der Erblasser gegebenenfalls vermacht hat. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben, geht diese in Ihr Eigentum über. Für die dafür nötige Umschreibung des Grundbucheintrags ist ein Erbschein in der Regel unerlässlich. Sie brauchen ihn also, um Ihre Rechte als Erbe und Immobilieneigentümer wahrzunehmen.

Der Erbschein verschafft Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die wichtigste ist, dass Sie das Erbe antreten müssen und es nicht mehr ausschlagen können, sobald Sie einen Erbschein beantragt haben. Zwar haben Erben nach dem Eintritt des Erbfalls sechs Wochen lang das Recht, ihr Erbe auszuschlagen. Das ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Ihnen Schulden vererbt wurden. Mit dem Erbscheinsantrag signalisieren Sie, dass Sie das Erbe antreten wollen, so das übliche Urteil. Das gilt auch, wenn die sechswöchige Frist noch nicht abgelaufen ist. Sie sollten also zunächst einen Überblick über den Nachlass gewinnen, bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Erbschein zu beantragen.

Gut zu wissen:

Wenn Sie bereits ein Haus besitzen, wollen Sie möglicherweise Ihre geerbte Immobilie verkaufen. Dann sollten Sie eine kostenlose Immobilienbewertung in Anspruch nehmen. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob es sich lohnt, das Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen.

Kann ich als Erbe auch ohne Erbschein über den Nachlass verfügen?

Ein Erbschein ist für viele Rechtsgeschäfte von Bedeutung. Wenn der verstorbene Erblasser aber ein notariell beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, reicht das in Kombination mit dem Eröffnungsprotokoll in der Regel aus, um den Erbschein zu ersetzen. Auch Banken und Versicherungen akzeptieren diesen Nachweis normalerweise und bestehen nicht auf einen Erbschein.

Gut zu wissen:

Sie erben nicht nur, wenn Sie einen Erbschein vorzeigen können. Sie werden entsprechend der gesetzlichen Erbfolge automatisch zum Erben, wenn der Erblasser verstirbt. Der Erbschein ist nur ein Dokument, das Ihren Status nachweist. Für gewisse Rechtsgeschäfte wird ein Nachweis verlangt, der entweder in Form des Erbscheins oder eines Testaments erbracht werden kann.

Häufig gestellte Fragen zum Erbschein

Wie bei allen Amtsgeschäften treten auch beim Beantragen eines Erbscheins häufig Fragen auf. Damit Sie von Anfang an Bescheid wissen, worauf Sie sich einstellen und welche Unterlagen Sie vorzeigen müssen, haben wir die wichtigsten Fragen gesammelt und beantwortet.

Kann ich einen Erbschein online beantragen?

In manchen Bundesländern ist es möglich, einen Erbschein online zu beantragen. Da es sich um eine wichtige rechtliche Angelegenheit handelt, ist es aber oft nicht einfach, den Antrag online zu stellen. Dazu müssen Sie vor allem Ihre Identität durch ein geeignetes Mittel bestätigen. Das können Sie beispielsweise mit der Online-Funktion des Personalausweises machen. Manchmal bieten die Länder auch eigene Services an, mit denen Sie sich bei Amtsangelegenheiten digital ausweisen können.

Sollte ich einen Erbschein beantragen, wenn ich das Erbe ausschlagen möchte?

Nein, wenn Sie das Erbe nicht antreten möchten, sollten Sie keinen Erbscheinsantrag stellen. Denn dadurch zeigen Sie nach gängiger Meinung der Gerichte, dass Sie das Erbe antreten wollen, und Sie verlieren Ihr Recht auf Erbausschlagung.

Kann das Nachlassgericht das Ausstellen eines Erbscheins ablehnen?

Falls Sie keine ausreichenden Nachweise liefern können, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind, muss das Gericht Ihren Antrag ablehnen. Das kann insbesondere passieren, wenn es unterschiedliche Testamente gibt und nicht klar ist, wer wie viel erbt. Daher sollten Sie sich mit den möglichen anderen Erben bemühen, zunächst alle Unklarheiten gemeinsam aus der Welt zu schaffen. Sobald die Verhältnisse klar und rechtlich eindeutig sind und Sie alle erforderlichen Unterlagen vorzeigen können, sollte Ihrem Erbschein nichts mehr im Wege stehen.

Erbschein beantragen: Mit welcher Dauer muss ich rechnen?

Wie lange es dauert, bis Sie einen Erbschein ausgestellt bekommen, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, benötigt das zuständige Nachlassgericht aber in der Regel nur wenige Wochen dafür. Dann erhalten Sie den Erbschein per Post. Manchmal kann das Ausstellen des Erbscheins jedoch länger dauern – zum Beispiel, wenn das Gericht überlastet oder Ihr Fall kompliziert ist.

Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?

Wie viel ein Erbschein kostet, hängt vom Wert des Nachlasses ab. Dementsprechend zahlen Sie für ein kleineres Erbe weniger Gebühren als für ein großes. Zumeist bewegen sich die Kosten für einen Erbscheinsantrag aber im dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich. 

Da der Erbschein mit Kosten verbunden ist, lohnt es sich abzuwägen, ob Sie das Dokument überhaupt benötigen. Wenn ein notariell beglaubigtes Testament und ein Eröffnungsprotokoll vorliegen, ist ein Erbschein wie dargelegt in der Regel nicht nötig. Auch falls Sie keine Bankkonten verwalten oder Immobilien umschreiben müssen, ist der Schein meist verzichtbar.

Erbschein beantragen: Wichtig für Immobilienerben

Ein Erbschein ist in vielen Fällen wichtig, um eine Immobilie zu erben und den Grundbucheintrag zu ändern. Falls Sie alle Unterlagen vorlegen können, sollte es kein Problem sein, den Erbschein zu beantragen und vom Nachlassgericht ausgestellt zu bekommen. Dann verfügen Sie über das nötige Zeugnis, um Ihr Erbe zu verwalten und wichtige Angelegenheiten mit Banken und Ämtern zu regeln.

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