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Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen: So geht’s!

Das Wohnzimmer tapezieren, den Flurboden abschleifen oder die Haustür lackieren: Vielen Menschen fehlt die Zeit, Lust, oder Erfahrung, handwerkliche Arbeiten im Haus oder in der Wohnung selbst anzugehen. Wer deswegen einen Fachmann beauftragt, sollte die Rechnung gut aufbewahren: Die Handwerkerrechnung kann bei der Steuer geltend gemacht werden, da der Staat bei handwerklichen Arbeiten einen Steuerbonus gewährt. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Steuererklärung angegeben werden. Was das Finanzamt erlaubt und worauf Sie achten müssen, um von den Steuervorteilen zu profitieren, erklären wir Ihnen gemeinsam mit Philipp S. Takjas, Chief Legal Officer von McMakler.

Wer die Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen möchte, sollte sie sicher aufbewahren.

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1. Handwerkerbonus: Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar

Die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen erlaubt es Privatpersonen, 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen abzusetzen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 6.000 Euro pro Jahr, was einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro pro Jahr entspricht. Dabei werden neben den reinen Arbeitskosten für gewöhnlich auch Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt. Materialkosten hingegen fallen nicht darunter. Damit Sie von dem Bonus profitieren können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen selbst in der Wohnung oder in dem Haus wohnen, wo der Auftrag ausgeführt wird. Zudem müssen Sie den Auftrag als Privatperson vergeben.

  • Die Arbeiten müssen von einem Handwerker ausgeführt werden. Renovieren Sie in Eigenleistung, kommt der Steuervorteil für Sie nicht infrage.

  • Die Lohn- und Materialkosten müssen getrennt in einer ordentlichen Rechnung aufgeführt sein.

  • Das Begleichen der Rechnung muss per Überweisung stattfinden – Barzahlungen werden auch mit Quittung nicht anerkannt.

„Wenn Sie einen Handwerkerrechnung steuerlich absetzen möchten, sollten Sie diese als steuerlichen Nachweis mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Die Rechnung ist ebenso wichtig als Beleg für Gewährleistungsansprüche oder um Verkehrssicherungspflichten nachzuweisen“, rät Philipp S. Takjas.

Zu den steuerlich absetzbaren Handwerkerleistungen gehören:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach oder Fassade

  • Maler- und Lackierarbeiten

  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen

  • Modernisierungsmaßnahmen

  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten, wie Spül- oder Waschmaschine. (Achtung: Geben Sie die Geräte zur Reparatur in eine Werkstatt, können Sie die Leistung nicht steuerlich geltend machen.)

Gut zu wissen:

Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen – sofern sie die Reparaturen oder Modernisierungen in der Mietwohnung zuvor mit dem Vermieter vereinbart haben.

2. Wann lassen sich haushaltnahe Dienstleistungen absetzen?

„Wer haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen möchte, darf pro Kalenderjahr 20 Prozent von höchstens 20.000 Euro angeben, also bis zu 4.000 Euro pro Jahr“, erklärt Takjas. Unter haushaltnahe Dienstleistungen fallen Arbeiten wie:

  • Gartenpflege und Gartengestaltung sowie die Entsorgung eventueller Gartenabfälle

  • Winterdienst, wenn eine Pflicht zur Schneeräumung vor dem eigenen Grundstück besteht

  • Reinigungsarbeiten wie das Säubern der Wohnung oder Putzen der Fenster

  • Wartungs-, Reparatur- und Kehrarbeiten sowie Messungen und Überprüfungen durch einen Schonsteinfeger

  • Dienste einer Umzugsspedition bei einem privaten Umzug

  • Betreuung, Pflege oder Versorgung von älteren oder kranken Menschen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst

Die Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs können zudem mit einem jährlichen Betrag von bis zu 2.550 Euro geltend gemacht werden.

3. Wie sind die Leistungen in der Steuererklärung anzugeben?

Aufwendungen für Handwerksleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen werden in der Steuerklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen dabei getrennt voneinander angegeben werden.

„Bei manchen Leistungen sind die Grenzen fließen. So können etwa Gartenarbeiten sowohl als Handwerkerleistung – zum Beispiel der Bau einer Terrasse – als auch als haushaltsnahe Dienstleistungen – zum Beispiel Rasenmähen – beinhalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um den Höchstbetrag steuerlich abzusetzen“, so Takjas.

Tipp:

Auch Mieter können Kosten für diverse haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen, die sie über die Nebenkostenabrechnung zahlen, etwa für die Treppenhausreinigung, den Winterdienst oder den Hausmeister-Service. Die Kosten für diese haushaltsnahen Dienstleistungen muss der Vermieter dazu in der Abrechnung separat angeben.

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4. Handwerkerkosten abzusetzen ist eine lohnenswerte Option

Auch wenn es mühselig scheint, auf das korrekte Ausstellen der Handwerkerrechnung für die Steuer zu achten, die Belege aufzubewahren und dann alles genauestens bei der Steuerklärung anzugeben – der Aufwand macht sich bezahlt. „Wer die Ausgaben für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse geltend macht, kann dadurch das zu versteuernde Einkommen um bis 5.710 Euro reduzieren“, merkt Takjas an.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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