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Steuererklärung Grundsteuer 2022: Was Sie wissen müssen

Die neue Grundsteuer tritt zwar erst 2025 in Kraft, aber schon in 2022 müssen Eigentümer tätig werden.

Als Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung ist der Begriff Grundsteuer für Sie bestimmt kein Fremdwort. Sie zahlen diese Jahr für Jahr an den Staat. Die alte Grundsteuer soll nun aber bald Geschichte sein. Erst 2019 wurde die Grundsteuerreform von der Bundesregierung beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt hatte. Die neue Grundsteuer tritt zwar erst ab dem 01.01.2025 in Kraft, aber schon ab diesem Jahr müssen nun alle Grundstücke neu bewertet werden, denn der Einheitswert verliert mit der Grundsteuerreform seine Gültigkeit. Wie Sie als Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung in diesem Jahr tätig werden müssen und welche Änderungen die Grundsteuerreform mit sich bringt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine jährlich anfallende Steuer, die Besitzer von Grundstücken oder Immobilien zu zahlen haben. Mit der Grundsteuer wird demnach das Eigentum an Grundstücken und Immobilien besteuert. Zahlbar ist die Grundsteuer an die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die Höhe der Steuer wird durch das zuständige Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgelegt. Als Eigentümer erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid

Warum die Grundsteuerreform?

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die veraltete Berechnung verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, da vergleichbare Grundstücke bis jetzt völlig unterschiedlich besteuert wurden. Das Problem an der Berechnung liegt in den dafür genutzten Einheitswerten, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammen und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935. Die starken Veränderungen und unterschiedlichen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in Deutschland wurden nicht berücksichtigt und die realen Marktwerte der Grundstücke und Gebäude liegen heute fernab der Einheitswerte. Dadurch werden für ähnliche Objekte, die sich aber im Baujahr unterscheiden, teilweise völlig verschiedene Steuersätze erhoben, was wiederum gegen das Gleichheitsprinzip aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt. Mit der Neuregelung zur Berechnung der Grundsteuer will der Gesetzgeber für eine gerechtere Verteilung der Einnahmen aus der Grundsteuer sorgen.

Die Berechnung der Grundsteuer anhand der Einheitswerte verstößt gegen das Gleichheitsprinzip.

Was ändert sich 2022 an der Grundsteuer?

Anstelle des veralteten Einheitswertes werden mit der Grundsteuerreform Neubewertungen der Grundstücke und Immobilien anhand des Bodenrichtwertes und einer berechneten Nettokaltmiete vorgenommen. Die Neubewertung der Grundstücke soll auf den Stichtag 01.01.2022 datieren, fällig wird die neue Grundsteuer dann aber erst 2025. Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer ändert sich allerdings nicht.

Neu ist auch die Grundsteuer C, die sich auf unbebaute Grundstücke bezieht. Die Grundsteuer C soll Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke anregen und damit gleichzeitig verhindern, dass Grundstücke über mehrere Jahre brach liegen. Zudem will der Gesetzgeber damit erreichen, dass der in Deutschland so dringend benötigte Wohnraum geschaffen wird.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Obwohl die Grundsteuerreform erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt, müssen Sie als Eigentümer schon in diesem Jahr tätig werden. Jeder Eigentümer, der ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte mit Stand 01.01.2022 abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe dieser besonderen Steuererklärung wird laut Bundesfinanzministerium wohl Ende März erfolgen. Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 soll die Erklärung dann über das Onlineportal ELSTER abgegeben werden. Als Eigentümer können Sie dies selbst tun oder aber einen Steuerberater damit beauftragen. Wichtig ist, dass die zu übermittelnden Daten sich auf den Stand vom 01.01.2022 beziehen. Bei Wohngrundstücken beispielsweise müssen unter anderem folgende Daten übermittelt werden:

  • Lage des Grundstücks / der Immobilie

  • Grundstücksfläche

  • Bodenrichtwert

  • Art des Gebäudes

  • Wohnfläche

  • Baujahr

Die Unterschiede in den Bundesländern

Die in der Grundsteuerreform festgelegten Neuregelungen gelten nicht automatisch bundesweit, da die Länder auch ihre eigenen Grundsteuerregelungen erlassen können. Allerdings wird die Mehrheit der Bundesländer dem Modell des Gesetzgebers folgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen, sich vorab zu informieren, welche Regelungen für Ihr Bundesland gelten. So gibt es in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Unterschiede dahingehend, welche Größen in die Berechnung der Grundsteuer einfließen. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hingegen setzen die Grundsteuerreform des Bundes eins zu eins um. Das Saarland und Sachsen nutzen abweichende Steuermesszahlen, orientieren sich ansonsten jedoch auch am Bundesmodell.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem ausführlichen Artikel zur Grundsteuerreform.

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