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Energetische Sanierung – Welche staatlichen Förderprogramme gibt es?

Die Kosten für die energetische Sanierung brauch der Eigentümer nicht allein zu tragen.

Denken Sie über eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie nach? Ganz egal, ob Sie CO₂ sparen, Ihre Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie sichern wollen – die energetische Sanierung bringt zahlreiche Vorteile mit sich.

Obwohl eigentlich alles für eine Sanierung spricht, scheuen sich viele Immobilieneigentümer vor den hohen Kosten. Was viele nicht wissen: sie brauchen die Kosten gar nicht allein zu tragen. Der Staat bietet zahlreiche Kredite und Zuschüsse an, um Sie bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie oder sogar dem Kauf oder Neubau einer energieeffizienten Immobilie zu unterstützen. Nur, welche Förderprogramme gibt es überhaupt? Und welche Förderung eignet sich für Sie am besten?

In diesem Artikel fasst McMakler zusammen, welche staatlichen Förderprogramme es gibt und welche sich für Sie eignen.

1. BEG Wohngebäude – Kredit 261 und 262

Bei den Wohngebäudekrediten 261 und 262 handelt es sich um zinsgünstige Kredite der KfW, die jeweils für den Kauf, den Bau, die Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus(261) oder für die Durchführung einzelner energetischer Maßnahmen(262) beantragt werden können.

1.1 Der Wohngebäudekredit 261

Um den Wohngebäudekredit 261 der KfW zu erhalten, muss der Bauantrag oder die Bauanzeige der Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für folgende Vorhaben eignet sich die Förderung:

  • Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen, werden gefördert. Darunter zählen auch die Baunebenkosten und die Wiederherstellungskosten. Es kann ein Kreditbetrag von maximal 150.00 EUR je Wohneinheit beantragt werden.

  • Der Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie: Gefördert wird der Kauf eines Effizienzhauses oder einer Eigentumswohnung entsprechend Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Immobilie das Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” hat. Durch die Förderung erhalten Sie den vollen Kaufpreis der Immobilie, ausschließlich der Grundstückskosten.

  • Der Bau eines Effizienzhauses: Sie erhalten Förderung für den Neubau einer Immobilie, wenn die geplante Immobilie das Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erreicht. Die Förderung deckt die Bau-, einschließlich der Nebenkosten ab.

  • Die Sanierung eines Baudenkmals

  • Die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) in Wohnfläche

Der Wohngebäudekredit 261 kann unter anderem für den Neubau einer energieeffizienten Immobilie beantragt werden.

1.2 Der Wohngebäudekredit 262

Streben Sie keine Effizienzhaus-Stufe an, sondern wollen nur bestimmte energetische Maßnahmen durchführen, bietet die KfW den Wohngebäudekredit 262 an. Im Rahmen dieser Förderung können Sie die Einzelmaßnahmen, die Sie durchführen wollen, wählen und erhalten bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören:

  • Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen

  • Erneuerung der Fenster und Außentüren

  • Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen

  • Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen

Was ist BEG?

Das Kürzel "BEG" steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude. Es handelt sich dabei um Förderprogramme, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben und von der KfW administriert werden.

2. BEG Kommunen-Kredit 264

Mit dem KfW Kommunen-Kredit 264 werden kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände gefördert. Gefördert wird die Sanierung von Bestandsimmobilien zu Effizienzhäusern, der Kauf oder Bau eines Effizienzhauses sowie die Durchführung von energetischen Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.

Mit dem KfW Kommunen-Kredit 264 werden kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände gefördert.

Was wird gefördert?

  1. Bau und Kauf eines Effizienzhauses

    Durch den KfW Kommunen-Kredit wird der Bau und der Kauf eines Effizienzhauses gefördert. Wie hoch die Fördersumme ausfällt, hängt dabei von der Energieeffizienz des Gebäudes und der Höhe der förderfähigen Kosten ab. Werden die Effizienzhaus-Stufen 40 oder 55 erreicht, wird das Vorhaben in Höhe von 120.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit gefördert.
    Erreicht die Immobilie die Effizienzhaus-Stufen 40 oder 55, kann auch die Nachhaltigkeitszertifizierung der Immobilie durch den KfW Kommunen-Kredit finanziert werden.

  2. Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus

    Bei der Komplettsanierung der Immobilie zu einem Effizienzhaus hängt die Höhe des Förderbetrags von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Wird die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht, fördert die KfW die Sanierung in Höhe von 120.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit. Der maximale Zuschussbetrag für ein Effizienzhaus liegt bei 75.000 Euro je Wohneinheit. Wird die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erreicht, dann steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.

  3. Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

    Wird keine Effizienzhaus-Stufe angestrebt, vergibt die KfW die Förderung auch für einzelne energetische Maßnahmen. Die Höhe des Förderbetrags hängt dabei von der Höhe der förderfähigen Kosten ab. Der maximale Förderbetrag liegt dabei bei 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Wird die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erreicht, dann steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.

3. Erneuerbare Energien – Standard – Kredit 270

Die Förderung “Erneuerbare Energien – Standard” richtet sich speziell an Investoren, die in erneuerbare Energien im In- und Ausland investieren. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens ein Teil der aus dem Projekt gewonnenen Energie eingespeist wird. Die Fördersumme kann dabei bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben betragen. Die Summe ist 12 Monate nach der Zusage der Förderung als ganzer Betrag oder in Teilbeträgen abrufbar. Nicht gefördert werden Investitionen im Bereich fossiler Brennstoffe. Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben aus der Förderung aus. Welche dies sind, können Sie dieser Liste entnehmen.

Das Förderprogramm Erneuerbare Energien-Standard richtet sich an Investoren.

Was genau wird gefördert?

Folgende Investitionsvorhaben im In- und Ausland werden im Rahmen der Förderung abgedeckt:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Fotovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen

  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW

  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft

  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme

  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen

  • Batteriespeicher

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

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