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Bauanzeige: Vereinfachtes Verfahren für Bauprojekte

Die Bauanzeige ist weniger aufwendig als das Baugenehmigungsverfahren, kann aber nur für bestimmte Bauvorhaben gewählt werden.Wer ein Bauvorhaben plant, muss dafür nicht immer einen aufwendigen Bauantrag stellen. Bei bestimmten Vorhaben reicht eine sogenannte Bauanzeige aus. Die Bauaufsichtsbehörde wird dabei schriftlich von der geplanten Baumaßnahme unterrichtet. Sofern sie nicht widerspricht, gilt das Vorhaben in der Regel als genehmigt. In welchen Fällen eine Bauanzeige gestellt werden kann und was dazu erforderlich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist der Unterschied zwischen Bauanzeige und Bauantrag?

Im Unterschied zu einem Baugenehmigungsverfahren, für das üblicherweise ein umfangreicher Bauantrag gestellt werden muss, ist das Bauanzeigeverfahren mit einem deutlich geringeren Aufwand verbunden, dauert weniger lange und ist zudem kostengünstiger. Eine Bauanzeige kann jedoch nur für bestimmte Bauvorhaben vorgenommen werden.

Oftmals kommt eine Bauanzeige bei einem kleineren Bauvorhaben in einem Bauplangebiet zum Tragen, das keiner gesonderten Baugenehmigung bedarf. Beispiele können die Errichtung eines niedrigen Wohnhauses, aber auch der Bau eines Carports oder Gewächshauses sein.

Als Grundvoraussetzung für ein Bauanzeigeverfahren muss für das Baugebiet ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Bebauungsplan wurde von der Stadt oder Gemeinde beispielsweise festgelegt, welcher Haustyp auf der betreffenden Fläche gebaut und auf welche Art das Grundstück genutzt werden darf. Um eine Bauanzeige stellen zu können, darf das geplante Bauprojekt nicht vom Bebauungsplan abweichen, andernfalls wäre ein Bauantrag mit anschließender Baugenehmigung erforderlich.

Wie wird eine Bauanzeige gestellt?

Der Ablauf des Bauanzeigeverfahrens sowie die Frage, welche Dokumente dazu nötig sind, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Normalerweise muss der Bauherr die Bauanzeige der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen. Zumeist werden dafür die Bauvorlagen, Informationen zum Antragsteller sowie Erklärungen des Entwurfsverfassers verlangt. Im Vergleich zum Bauantrag sind in der Regel deutlich weniger Dokumente nötig, um eine Bauanzeige mitzuteilen. Allerdings ist der geringere Aufwand auch mit einem gewissen Risiko verbunden: Im Unterschied zum „klassischen“ Baugenehmigungsverfahren tragen Bauherr und Entwurfsverfasser eine größere Verantwortung für das Vorhaben. Denn: Bei einem Bauantrag prüft das Bauamt die Bauvorlagen sehr genau. Bei der Bauanzeige entfällt dies üblicherweise, sodass der Bauherr selbst dafür Sorge tragen muss, dass das geltende Baurecht eingehalten wird.

Tipp:

Auch wenn die Voraussetzungen für eine Bauanzeige erfüllt wären, können Bauherrn den Weg des komplexeren Baugenehmigungsverfahrens wählen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Unsicherheiten bezüglich der Einhaltung des Baurechts und des Bebauungsplans bestehen.

Um ein Bauanzeigeverfahren statt eines Baugenehmigungsverfahrens wählen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie lange dauert das Bauanzeigeverfahren?

Während sich ein Baugenehmigungsverfahren nicht selten über mehrere Monate erstreckt, kann bei der Bauanzeige zumeist schneller mit dem Bau begonnen werden. Der Grund liegt darin, dass das zuständige Bauamt hier keinen umfangreichen Antrag prüft und anschließend eine offizielle Baugenehmigung erteilt, sondern die schriftlich mitgeteilte Bauanzeige lediglich zur Kenntnis nimmt. Sofern das Bauamt der Anzeige nicht widerspricht, kann das Bauprojekt im Regelfall nach einer Karenzzeit von vier Wochen in Angriff genommen werden. Allerdings gelten auch hier je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Beispielsweise kann festgelegt sein, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Bau begonnen werden muss, andernfalls erlischt die Bauanzeige.

Wenn Sie ein nicht genehmigungsbedürftiges Bauprojekt planen und eine Bauanzeige stellen möchten, sollten Sie sich daher unbedingt über die konkreten Regularien und den Ablauf des Verfahrens in Ihrer Region informieren.

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