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Löschungsbewilligung: Urkunde für die Löschung der Grundschuld

Die Löschungsbewilligung kann vom Darlehensgeber erteilt werden, nachdem ein Immobilienfinanzierungsdarlehen vollständig getilgt wurde. Dies ist erforderlich, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen. Gerade wenn man eine Immobilie zu einem besseren Preis verkaufen möchte, kann es ratsam sein, eine Löschungsbewilligung einzuholen. Doch wer stellt sie aus und welche Kosten fallen dabei an? Welche Unterlagen werden benötigt, um die Löschungsbewilligung zu erhalten? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.

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Löschungsbewilligung

1. Was ist eine Löschungsbewilligung?

Im Allgemeinen ist eine Löschungsbewilligung die Einverständniserklärung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts durch den von der Löschung Betroffenen. Im Speziellen, hier beschriebenen Fall, bewilligt der Kreditgeber die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch und damit die Beendigung seines eingetragenen Rechts auf Sicherheit und darauf, sich ggf. im Wege der Zwangsversteigerung aus dem Grundstück des Schuldners zu befriedigen. Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Kreditgeber zugleich, dass die Kredite für die Grundstücks-, Haus- oder Eigentumswohnungsfinanzierung vollständig zurückgezahlt sind.

2. Wann braucht man eine Löschungsbewilligung?

Löschungsbewilligung: Frage

Die Löschungsbewilligung ist erforderlich, wenn der Darlehensnehmer plant, die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Dieses Verfahren kann sich als zeitaufwendig und bei entsprechender Höhe der Grundschuld auch als teuer erweisen. Jedoch lohnt sich der Aufwand insbesondere im Vorfeld eines Hausverkaufs, da ein lastenfrei angebotenes Grundstück auf dem Markt meist auf deutlich größeres Interesse stoßen und auch einen entsprechend höheren Preis erzielen wird.

Rechenbeispiel

Die Kosten für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch sind abhängig von der Höhe der Grundschuld. Für die Löschung fällt eine Gebühr in Höhe von insgesamt 0,4 Prozent der Grundschuldsumme (abzüglich Umsatzsteuer) an, zahlbar jeweils zur Hälfte an das Grundbuchamt und den Notar.

Beträgt die Grundschuldsumme zum Beispiel 200.000 Euro, so kostet die Löschung der Grundschuld 800 Euro, wobei das Grundbuchamt und der Notar je 400 Euro erhalten.

3. Wo erhalte ich eine Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung wird durch den jeweiligen Darlehensgeber erteilt. Ist dieser eine Bank oder eine Bausparkasse, wird dieses Dokument in der Regel automatisch nach vollständiger Tilgung des jeweiligen Darlehens verschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Löschungsbewilligung beantragt werden. Der Kreditgeber prüft dann, ob alle notwendigen formellen Voraussetzungen erfüllt sind, vor allem ob die Baufinanzierung vollständig zurückgezahlt ist und ob die Grundschuld zur Absicherung des Kredits noch erforderlich ist. Dann wird die Löschungsbewilligung erteilt und dem Kreditnehmer zugeschickt. Dieses Dokument kann auch dann beantragt werden, wenn das Darlehen bei einem privaten Gläubiger aufgenommen wurde. In allen Fällen muss die Unterschrift auf der Löschungsbewilligung einschließlich Ort und Datum notariell beglaubigt werden. Dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Löschung eines Sicherungsrechts bzw. einer Grundschuld oder einer Hypothek aus dem Grundbuch.

4. Wie muss eine Löschungsbewilligung aussehen?

Löschungsbewilligung: Notar

Üblicherweise stellt der Gläubiger bzw. die Bank dem Darlehensnehmer eine Muster-Löschungsbewilligung für den Notar zur Verfügung, um die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt zu beantragen. Jede Löschungsbewilligung muss zwingend Angaben zum Darlehensgeber, dessen Wohnsitz/Ort, die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch und sowohl numerische als auch alphabetische Angaben zu deren Höhe enthalten. Außerdem ist es erforderlich, einen Auszug aus dem Grundbuch beizufügen und sowohl die fortlaufende Grundbuchnummer als auch die Flur- oder die Flurstücksnummer anzugeben. Zuletzt muss die Löschungsbewilligung vom Kreditgeber und vom Eigentümer unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben sein.

5. Welche Kosten entstehen bei einer Löschungsbewilligung?

Das Kreditinstitut darf für die Erteilung der Löschungsbewilligung keine Gebühren erheben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Urkunde grundsätzlich für die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch verlangt wird. Und für dieses Verfahren fallen Notarkosten und Kosten beim Grundbuchamt an, die sich je nach Höhe der Grundschuld zu erheblichen Kosten summieren können.

Lese-Tipp:

Hier können Sie mehr darüber lesen, wann Sie es nicht eilig haben sollten, die eingetragene Grundschuld löschen zu lassen, wie der Prozess der Grundschuldlöschung aussieht und mit welchen Kosten er verbunden ist.

6. Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?

Eine Löschungsbewilligung hat kein Verfallsdatum. Sie kann also auch beantragt werden, um als Bestätigung für den vollständig abbezahlten Kredit zu fungieren, ohne dass der Darlehensnehmer in naher Zukunft beabsichtigt, eine Löschung der Grundschuld zu beantragen.

Um herauszufinden, ob eine Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ist, können Eigentümer oder potenzielle Käufer einen Immobilienmakler mit der Immobilienbewertung beauftragen.

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Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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