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Draußen grillen: Was ist erlaubt (und was nicht)?

Wenn die ersten warmen Tage da sind, werfen viele Menschen ihren Grill an und laden Familie und Freunde zum Mahl auf die heimische Veranda. Doch kann das gesellige Beisammensein schnell ein Ende finden – etwa dann, wenn es zum Streit mit den Nachbarn führt. Was ist also beim BBQ auf Balkon, Terrasse und Co. zu beachten? Und was ist beim geselligen Grillen erlaubt? Wir verraten, worauf es ankommt, damit Ihre Grillsaison friedlich verläuft.

Draussen Grillen - was ist erlaubt

Ist das Grillen im Freien erlaubt? Das sagt das Gesetz

Zum Grillen auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse gibt es in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung. Es existiert weder ein striktes Grillverbot noch eine ausdrückliche Grillerlaubnis. Anders gesagt: Grillen ist erlaubt, solange sich keiner daran stört.

Fühlt sich ein Nachbar durch Ihren Grillabend belästigt, kann das fröhliche Beisammensein mit Freunden und der Familie durchaus einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Die Gerichte haben in solchen Fällen unterschiedlich geurteilt. Entscheidend ist insbesondere das Ausmaß der Rauchentwicklung. Werden die Wohnbedingungen für den Kläger durch das Grillen des Nachbarn stark beeinträchtigt, weil zu viel Rauch in die Wohnung zieht, kann das für den Grillmeister mitunter zum BBQ-Verbot führen. Der Geruch des Qualms ist hingegen nur wenig relevant. Klagt zum Beispiel ein Vegetarier, der sich an Fleischgeruch stört, über eine Geruchsbelästigung durch das Grillen des Nachbarn, hat er vor Gericht eher schlechte Chancen.

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Darüber hinaus gibt es einen weiteren Aspekt, der in puncto Nachbarschaftsstreit zur Grillsaison bedeutsam ist: Zieht sich ein Grillabend bis in die späten Abendstunden und hält Nachbarn unfreiwillig wach, können sich diese wegen nächtlicher Ruhestörung beschweren und die Polizei rufen. In der Regel belassen es die Ordnungshüter bei ihrem Besuch zunächst bei einer Ermahnung, die Lautstärke zu drosseln. In Wiederholungsfällen können allerdings Bußgelder fällig werden.

Gut zu wissen:

Jenseits des eigenen Außenbereichs locken Grünanlagen, Freibäder und Co. Grill-Begeisterte nach draußen zum Outdoor-Dinner. Doch ist nicht auf allen öffentlichen Grünflächen das Grillen erlaubt: Wer beispielsweise in Berlin unerlaubt im Park oder im Wald den Grill anfeuert, muss mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen. Bei schweren Verstößen mit Waldgefährdung sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich – in Brandenburg sogar bis zu 100.000 Euro.

Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Die Nachbarn grillen jeden Tag und Unmut macht sich mehr und mehr breit? In vielen Fällen hilft ein Gespräch, den Konflikt zu lösen. Zudem gibt es regionale Regelungen wie das Landesrecht oder Gerichtsurteile, die Orientierung bieten, wie oft das Grillen der Nachbarn zu dulden ist. So darf nach dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg etwa zwischen 20- und 25-mal pro Jahr für jeweils zwei Stunden und maximal bis 21:00 Uhr der Grill angeschmissen werden. Das Landgericht Aachen erlaubte das Grillen zweimal im Monat – zwischen 17:00 und 22:30 Uhr. Das Oberlandesgericht Oldenburg setzte strengere Maßstäbe: Das Grillen auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten wurde dem Beklagten nur viermal im Jahr zugestanden.

Ist auf Privatgrundstücken das Grillen erlaubt?

Bei Streitigkeiten unter Mietern beziehen sich die Gerichte in der Regel auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das sich aus Paragraf 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) herleitet. Doch wie sieht es bei Eigenheimbesitzern aus? Gilt das Gebot auch für sie? Die Antwort ist: ja. Auch wer ein eigenes Haus mit Garten besitzt, muss beim Grillen Rücksicht nehmen. Die gute Nachricht: Ist das Grundstück groß, reicht es in der Regel aus, wenn der Grill in einiger Entfernung zu angrenzenden Häusern platziert wird. So zieht der Rauch nicht direkt zum Nachbarn – und Streitigkeiten wird vorgebeugt.

Gesetzlich ist Grillen weder erlaubt noch verboten.

Wohnungseigentümer vs. Eigenheimbesitzer: Wer darf was?

Anders als Hausbesitzer, die in einigem Abstand zu ihren Nachbarn leben, ist das Streitpotenzial zur Grillsaison unter Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern oft erhöht. Schließlich leben hier die Nachbarn sehr viel dichter nebeneinander. Aus diesem Grund kann es spezielle Vorschriften geben, inwieweit Grillen erlaubt ist – oder ob Grillen verboten ist. So können zum einen entsprechende Regeln in der Hausordnung enthalten sein, zum anderen kann die Gemeinschaftsordnung der Eigentümerwohngemeinschaft das Grillen in den Wohnanlagen untersagen. Wohnungseigentümer, die ein Grillfest planen, sind deshalb gut beraten, frühzeitig einen Blick auf die geltenden Verordnungen zu werfen.

Grillen erlaubt? Ein Blick in die Haus- oder Gemeinschaftsordnung kann Antwort geben.

Grillen auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Balkon: So wahren Sie den Nachbarschaftsfrieden

Ob Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen: Endet der gemütliche Grillabend im Zwist mit der Nachbarschaft, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch eine Verwarnung oder ein Bußgeld mit sich bringen. Umso mehr empfiehlt es sich, einem Streit mit den Nachbarn bereits im Vorfeld vorzubeugen:

  • Grillabend ankündigen: Idealerweise sollten Sie Ihre Pläne in der Nachbarschaft ankündigen – entweder von Fall zu Fall oder durch eine generelle Abmachung für die gesamte Grillsaison.

  • Langes Feiern vermeiden: Um ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu wahren, sollten Sie keine Grillabende zu veranstalten, die sich bis tief in die Nacht strecken. Starten Sie stattdessen einfach schon nachmittags – und genießen Sie die Leckereien vom Rost bei schönstem Sonnenschein!

  • Elektro und Gas statt Kohle: Ein Gas- oder Elektrogrill verursacht deutlich weniger Rauch als ein Kohle-Modell. Der Umstieg auf einen neuen Grill kann also durchaus helfen, den Frieden mit den Nachbarn zu wahren.

Grillen erlaubt? Rücksicht als oberstes Gebot für den Genuss

Sommerzeit ist Grillzeit – und mit den richtigen Vorkehrungen bleibt die Saison auch friedvoll. Da es zu der Frage, ob Grillen erlaubt ist, keine eindeutige Rechtsprechung gibt, gilt zunächst das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Darüber hinaus kann das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse bei Eigentumswohnungen per Gemeinschaftsverordnung geregelt sein. Behalten Sie die für Sie geltenden Vorschriften im Blick und planen Ihre Grillabende mit Rücksicht auf die Nachbarn, steht dem Schmausen im Freien nichts mehr im Weg.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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