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Wohnungseigentumsgesetz: Informationen zur WEG-Reform 2020

Zum 01.12.2020 ist die neue WEG-Reform in Kraft getreten. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zuvor im Bundestag heiß diskutiert und brachte nun deutliche Veränderungen für Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter mit sich. Die Änderungen treffen allerdings nicht nur auf Zuspruch, denn unter anderem sprechen die neuen Regeln im Wohnungseigentumsgesetz den Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften mehr Macht zu, was schnell zu Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern führen kann. Die wichtigsten Fakten zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und worauf Wohnungseigentümer nun achten sollten, haben wir für Sie in diesem Ratgeber-Artikel zusammengefasst.

Wohnungseigentumsgesetz: Reform 2020

Das wichtigste vorab:

  • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern innerhalb einer Wohnanlage

  • Die Reform des WEG soll Umbaumaßnahmen und Modernisierungsvorhaben künftig erleichtern

  • Die neuen Regelungen des Wohnungseigentumsrechts sprechen der Hausverwaltung mehr Handlungsfreiheit zu

WEG-Reform 2020

Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)?

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt sowohl die Rechte als auch Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer innerhalb eines Wohnkomplexes, ganz unabhängig davon, ob sie das Objekt selbst bewohnen oder vermieten. Diese Rechte und Pflichten werden vom Verwalter der Wohnungsgemeinschaft, der Hausverwaltung, durchgesetzt.

Was hat sich durch die WEG-Reform ab 2020 für Eigentümer geändert?

Bisher waren Beschlüsse der jährlichen Eigentümerversammlung nur dann wirksam, wenn sie einstimmig beschlossen wurden. Hinzu kommt, dass die erschienenen Wohnungseigentümer dabei mehr als die Hälfte der Mieteigentumsanteile vertreten mussten.

Mit der neuen Reform ist dies nun anders: Um Umbaumaßnahmen zu genehmigen, reicht bereits die Mehrheit der Stimmen aus. Das bedeutet, sollten nur vier von 20 stimmberechtigten Parteien erscheinen, ergeben drei bereits eine beschlussfähige Mehrheit.

Darüber hinaus erhalten WEG-Verwalter mehr Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse. So können diese zumindest über einige Maßnahmen in eigener Verantwortung und ohne eine Beschlussfassung entscheiden. Auch verfügen Verwalter künftig über eine Vertretungsmacht für die Gemeinschaft.

Welche Vorteile bringt die WEG-Reform 2020?

Die neue Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vereinfacht die Modernisierung von bestehenden Wohnlagen, darunter ermöglicht es auch den Bau von Elektroauto-Ladestationen. Außerdem sollen eine effiziente Verwaltung des Wohnhauses gewährleistet und Streitigkeiten innerhalb einer Gemeinschaft vor Gericht vorgebeugt werden.

WEG-Reform 2020: Vorteile für Hausverwaltungen

Grundsätzlich sollte die Arbeit der Hausverwaltung durch die Reform erleichtert werden. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen. Ziel des geplanten Gesetzesentwurfes war es daher: Die Hausverwaltung soll selbstständiger und flexibler handeln können – auch ohne Beschluss der Eigentümer.

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Matthias Klauser lässt wissen:

„Durch die Reform sollte auch die Elektromobilität gefördert werden. Vorab war der Bau einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge nur durch einen einstimmigen Beschluss möglich. Mit der neuen Reform sollen einzelne Eigentümer jedoch die Möglichkeit haben, sich gegen die Mehrheit durchzusetzen, indem sie die Kosten für einen solchen Einbau selbst tragen.“

Welche Kritikpunkte haben Experten an den Änderungen?

Experten befürchten, diese Änderungen könnten das Machtverhältnis zwischen Eigentümern und Verwaltung durcheinanderbringen. Denn, während die Hausverwaltung die Vertretungsmacht nach außen besitzt, tragen die Wohnungseigentümer die Verantwortung sowie Haftung.

Matthias Klauser resümiert:

„Für Wohnungseigentümer ist es grundsätzlich ratsam, ein möglichst gutes Verhältnis zu ihrer Hausverwaltung aufzubauen und stets an Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Denn nur durch eine gute Zusammenarbeit kann ein professioneller und reibungsloser Ablauf in einer Eigentümergemeinschaft garantiert werden.“

Bildquellen:
istockphoto.com: Vectorios2016
istockphoto.com: skynesher
istockphoto.com: Ivan-balvan

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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