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Solarpflicht in Baden-Württemberg für alle Neubauten

Auch neue Wohnhäuser müssen ab Mai 2022 mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.

25 bis 30 Prozent aller Treibhausgasemissionen entstehen in Deutschland durch den Gebäudesektor. In Baden-Württemberg soll mit der Photovoltaik-Pflicht dieses Jahr ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende gemacht werden. Welche Gesetze und Maßnahmen dieses Jahr in Kraft treten und was Bauherren jetzt wissen müssen, hat McMakler für Sie zusammengefasst!

Ein Schritt in Richtung Klimaneutralität

Bereits seit dem 01. Januar 2022 gilt die im Rahmen des neuen Klimaschutzgesetzes beschlossene Solarpflicht in Baden-Württemberg – zumindest zum Teil. Seit Anfang des Jahres unterliegen alle neuen Nicht-Wohngebäude der Solarpflicht. Dächer von Firmengebäuden oder Produktionshallen müssen jetzt mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Das gleiche gilt auch für Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Seit dem 01. Mai 2022 wird die Photovoltaik-Pflicht auch auf neue Wohnhäuser erweitert. Anfang 2023 folgt dann als letzter Schritt auch die Solarpflicht im Rahmen von energetischen Sanierungen an Bestandgebäuden.

Mit der Solarpflicht geht Baden-Württemberg einen notwendigen Schritt in Richtung der Energiewende und der bis 2040 anvisierten Klimaneutralität des Bundeslandes. Wie wichtig diese Maßnahmen für die Klimaziele sind, betont auch die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker: „Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein – fünf Jahre früher als der Bund. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil, um die erneuerbaren Energien auszubauen, Versorgungssicherheit zu schaffen und um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“

Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, plant die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg aber nicht nur die Solardachpflicht, sondern es sollen auch 2 Prozent der Landesfläche mit Windkraftanlagen und Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.

Mit der Solarpflicht müssen auf allen geeigneten Dachflächen Photovoltaik-Anlagen installiert werden.

Sonnenenergie bereits jetzt Spitzenreiter in Baden-Württemberg

Bereits vor der Solarpflicht belegte die Sonnenenergie in Baden-Württemberg den Spitzenplatz unter den erneuerbaren Energien. Dabei macht die Sonnenenergie rund 14 Prozent aus. Und auch im bundesweiten Vergleich steht Baden-Württemberg in Sachen Solarenergie an der Spitze. Doch das Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die Einführung der Solarpflicht in Baden-Württemberg soll dies nun ändern. Das statistische Landesamt Baden-Württemberg geht davon aus, dass 80 Prozent der Dachflächen von neugebauten Wohnhäusern für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet seien.

Das müssen Sie als Bauherr über die Photovoltaik-Pflicht wissen

Seit dem 01. Mai 2022 werden nun Bauherren beim privaten Hausbau in die Pflicht genommen. Wer ein neues Wohnhaus baut, ist demnach verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu installieren. Die Solarpflicht gilt dabei für alle Bauvorhaben, deren Anträge auf Baugenehmigung ab dem 01. Mai 2022 bei der zuständigen Baubehörde eingehen. Genaue Bestimmungen für die Solarpflicht beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden oder Parkplätzen wurden bereits im Oktober 2021 durch eine neue Rechtsverordnung veröffentlicht. Bei den privaten Wohnhäusern gelten die Regelungen allerdings nicht für jedes Bauvorhaben. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass Dachflächen kleiner als 20 Quadratmeter von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen sind. Von der Solarpflicht befreit sind außerdem Neubauten mit Dächern, die weniger als 20 Grad oder mehr als 60 Grad geneigt sind. Darüber hinaus gilt die Photovoltaik-Pflicht nicht für Häuser, deren Dächer aufgrund der Dachausrichtung ungeeignet sind.

Die Solarpflicht gilt bereits seit Anfang des Jahres für alle neuen Nicht-Wohngebäude.

Unterschied Photovoltaik und Solarthermie

Bei der Solarpflicht in Baden-Württemberg handelt es sich streng genommen um eine Photovoltaik-Pflicht, kurz PV-Pflicht. Auf den geeigneten Dachflächen der Neubauten müssen demnach Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Solarthermie dürfte nach der neuen gesetzlichen Regelung also nicht ausreichend sein.

Sowohl Photovoltaik als auch die Solarthermie nutzen die Sonnenenergie. Photovoltaik-Anlagen wandeln die Sonnenenergie in elektrischen Strom um. Der erzeugte Strom kann beispielsweise für die Eigenversorgung genutzt werden. Bei der Solarthermie wird die Sonnenenergie in Wärme umgewandelt, um beispielsweise die Heizung zu unterstützen oder Wasser zu erwärmen.

Besonders beliebt ist die Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einer Wärmepumpe. Wie die Wärmepumpe funktioniert und welche Vorteile sie bietet, lesen Sie hier nach.

Was gilt in den anderen Bundesländern?

Was in Baden-Württemberg bereits dieses Jahr gilt, könnte auch in den anderen Bundesländern bald folgen. So sieht der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vor, dass zukünftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bereits im Mai dieses Jahres könnte im Bundestag ein derartiges Gesetz verabschiedet werden. Dabei hat die Bundesregierung auch bereits Förderungen für Hauseigentümer in Aussicht gestellt. Wie diese Bauherren konkret entlasten, ist allerdings noch nicht eindeutig definiert. In Niedersachsen einigte sich die Regierung bereits im März auf die Regelung einer PV-Pflicht für Neubauten im Klimaschutzgesetz.

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