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Antrag auf Erteilung eines Erbscheins (mit Testament)

Einen Erbschein benötigen Sie als Nachweis darüber, dass Sie tatsächlich Erbe des verstorbenen Erblassers sind und als Legitimation im Rechtsverkehr. Sollte Ihnen ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag vorliegen, reicht das in der Regel den Banken und dem Grundbuchamt als Nachweis aus und Sie können auf den Erbschein verzichten.

Was muss im Antrag auf Erteilung eines Erbscheines enthalten sein?
Je nachdem, auf welcher Grundlage ein Erbe angetreten wird, muss der Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins unterschiedliche Punkte enthalten. Ein Erbe kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung angetreten werden. Wer aufgrund einer letztwilligen Verfügung, also zum Beispiel aufgrund eines Testamentes, die Erteilung eines Erbscheins beantragt, muss die folgenden Punkte angeben:

  • Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers (mit Nachweis)

  • Staatsangehörigkeit und letzter gewöhnlicher Wohnsitz des Erblassers

  • Alle letztwilligen Verfügungen und Erbverträge

  • Ob es einen Rechtsstreit bezüglich des Erbrechts des Antragstellers gibt

  • Ob die Erbschaft angenommen wird

  • Auch die Kopie eines Ausweisdokumentes des Antragstellers ist beizulegen

Der Antragsteller muss an Eides Statt vor einem Richter oder Notar versichern, dass alle Angaben richtig sind und ihm nichts Gegenteiliges bekannt ist. Das Nachlassgericht kann dem Antragsteller dieser Versicherung allerdings auch erlassen. Genauso versichern muss der Antragsteller, dass ihm nichts über weitere letztwillige Verfügungen oder Erbverträge bekannt ist. Alle Testamente, auch Entwürfe oder ungültige Exemplare, sind dem Antrag anzuhängen.

Für die Ausstellung eines Erbscheins ist das jeweilige Nachlassgericht zuständig. Dieses ist Teil des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes. Antragsteller können einen persönlichen Termin zur Beantragung eines Erbscheins vereinbaren, den Antrag per Post schicken oder einen Notar damit betrauen.

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