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Zweitwohnsitz: Worauf Sie achten müssen

Wer zusätzlich zu seinem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung bezieht, muss diese als Zweitwohnsitz anmelden. Nebenwohnungen sind nach § 21 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) jede weitere Wohnung des Einwohners innerhalb des Inlands.

Egal ob eine Ferienwohnung an der Ostsee, eine Studenten-WG in Uni-Nähe oder eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes: Die Gründe für einen Zweitwohnsitz sind vielfältig. Dabei ist die Anschaffung einer Zweitwohnung für die Familie auch immer mit einem gewissen Kostenaufwand verbunden. Doch welche Unterschiede gibt es zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz? Muss man eine Zweitwohnung anmelden und welche Steuern werden fällig? Antworten zu diesen Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

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1. Was ist ein Zweitwohnsitz?

Laut dem Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (§ 21 Absatz 2 BMG). Sollte ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland beziehen, so muss eine dieser Wohnungen als Hauptwohnsitz benannt werden. Laut Mietrecht ist die Hauptwohnung als der Ort definiert, an dem sich eine Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Die meisten Menschen besitzen lediglich einen Wohnsitz, wo nach Steuerrecht der “Mittelpunkt der Lebensinteressen” liegt. Andere hingegen bewohnen neben ihrem Hauptwohnsitz aus den verschiedensten Gründen auch noch einen Zweitwohnsitz. Auch Ferienhäuser oder Wochenendwohnungen gelten als weiterer Wohnsitz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zweitwohnung gekauft oder gemietet ist.

Zweitwohnsitz: Was ist das?

2. Wann ist ein Zweitwohnsitz sinnvoll?

Für die Nutzung eines Nebenwohnsitzes kann es unterschiedliche Gründe geben. Wer gerne und viel Zeit an mehreren Orten verbringt, für den kann ein Zweitwohnsitz von Vorteil sein. Es besteht die Möglichkeit an beiden Orten offiziell zu wohnen. Auch bei den Kosten der KFZ-Versicherung kann ein Zweitwohnsitz hilfreich sein. Die Beitragshöhe ist nämlich unter anderem abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt - durch eine Ummeldung können Autofahrer in einigen Fällen sparen. Ein Steuervorteil entsteht, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen genutzt wird. Bei doppelter Haushaltsführung können Arbeitnehmer bis zu 1000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

3. Muss man einen Zweitwohnsitz anmelden?

Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Meldepflicht für jede Haupt - und Nebenwohnung. Wer seinen Zweitwohnsitz nicht innerhalb einer zweiwöchigen Frist angemeldet hat, riskiert ein Bußgeld. Da Bürgerämter jedoch häufig überlastet sind, wird in vielen Gemeinden und Städten eine Fristüberschreitung toleriert. Allerdings sollten Einwohner innerhalb der Frist ihren Termin vereinbart haben. Laut § 27 des BMG gelten Ausnahmen von der Meldepflicht nur in außerordentlichen Fällen. Unter anderem besteht nach § 27 Absatz 2 BMG keine Meldepflicht, wenn die Zweitwohnung nicht länger als sechs Monate bewohnt werden soll. Wer nach Ablauf der sechs Monate nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat jedoch die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Was wird für die Anmeldung benötigt?

Die Anmeldung einer Zweitwohnung erfolgt persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In einigen Städten sowie in Bayern ist es möglich, eine postalische Anmeldung vorzunehmen. Dabei ist die Anmeldung in den meisten Fällen mit keinen bzw. nur geringen Kosten verbunden. Das Anmeldeformular kann bereits im Voraus auf der Website der zuständigen Behörde heruntergeladen und ausgefüllt werden. Alternativ können Einwohner das Meldeformular auch vor Ort ausfüllen. Neben dem ausgefüllten Formular wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) und ggf. eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder oder ein Scheidungsurteil benötigt. Falls es sich um eine Mietwohnung handelt, benötigen Anmeldende zudem eine Vermieterbescheinigung inklusive aller Kerndaten des Wohnungsmietvertrags.

Zweitwohnsitz anmelden: Bürgerbüro

4. Muss man für einen Zweitwohnsitz Steuern zahlen?

Wer einen Zweitwohnsitz anmeldet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Neben der Miete und den laufenden Betriebskosten für die Haupt- und Zweitwohnung, erheben viele Gemeinden und Kommunen eine Steuer für den Zweitwohnsitz. Bei der Zweitwohnsitzsteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer - jede Gemeinde entscheidet selbst, ob diese Steuer erhoben wird. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnsteuer ist die Jahresnettokaltmiete oder die Wohnfläche. Zu beachten ist, dass die Höhe der Abgaben nicht einheitlich geregelt ist und somit zum Teil beträchtlich variiert. Eventuelle Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer gibt es für Studenten, Berufspendler oder Geringverdiener. Das zuständige Einwohnermeldeamt informiert über die Höhe der Zweitwohungssteuer und bestehende Ausnahmeregelungen.

5. Kann man die Zweitwohnsitzsteuer steuerlich absetzen?

Zweitwohnsitz: Steuern

In einigen Fällen sind die Kosten für einen Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar. Dafür muss das Finanzamt die zusätzliche Wohnung allerdings anerkennen. Bei der Einstufung einer Wohnung als Zweitwohnsitz spielen vor allem die Ausstattung und Größe beider Wohnungen, die sozialen Kontakte sowie die Dauer und Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte eine Rolle. Wird die Wohnung als Nebenwohnsitz anerkannt, ist sie steuerlich absetzbar, wenn Arbeitnehmer ihren Lebensmittelpunkt an ihrem Erstwohnsitz haben und die Miete mehr als zehn Prozent der laufenden Haushaltskosten für die Hauptwohnung der Familie beträgt. Arbeitnehmer können in diesem Fall die Kosten für ihre Zweitwohnung als Werbungskosten für die sogenannte doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.

McMakler-Lesetipp

Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema: Immobilie im Ausland kaufen.

Um herauszufinden, ob eine Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ist, können Eigentümer oder potenzielle Käufer einen Immobilienmakler mit der Immobilienbewertung beauftragen.

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Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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