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Wohnungsbauprämie: So bekommen Sie die staatliche Bausparförderung

Mit der Wohnungsbauprämie das Eigenheim finanzierenDer Staat unterstützt Bausparer mit der sogenannten Wohnungsbauprämie, damit sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Erfahren Sie hier, wie Sie die Prämie für Ihre Baufinanzierung beantragen und nutzen.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist ein jährlicher Betrag, der Ihnen vom Staat als Aufschlag auf einen bestehenden Bausparvertrag bereitgestellt wird. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen und berechtigt sind, die Prämie zu nutzen, müssen Sie diesen Zuschuss nicht zurückzahlen. 

Mit der Wohnungsbauprämie werden sowohl der Kauf als auch der Neubau, die Renovierung oder die Modernisierung einer Immobilie gefördert. Ziel dieses Fördermodells ist es, möglichst vielen Bürgern zu einem Eigenheim zu verhelfen. Es lohnt sich also, sich mittels eines Immobilienmaklers auf die Suche nach Ihrem Traumhaus zu machen und dafür das Geld aus Ihrem Bausparvertrag und der Wohnungsbauprämie zu verwenden.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie wird auch als Bausparprämie bezeichnet, weil sie in der Regel als Zuschuss in bestehende Bausparverträge fließt. Ihre Konditionen sind im sogenannten Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) festgehalten: Grundsätzlich kann jeder die Wohnungsbauprämie beantragen, der in Deutschland steuerpflichtig ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings möchte der Staat nur Menschen fördern, die diese Unterstützung auch benötigen. Daher hat er eine Einkommensobergrenze festgelegt. Bis zum Jahr 2020 lag diese bei 25.600 Euro im Jahr bei alleinstehenden Personen und 51.200 Euro bei verheirateten Paaren. Damit mehr Menschen von dem staatlichen Bauzuschuss profitieren, wurden die Einkommensgrenzen jedoch im Jahr 2021 angehoben und liegen seitdem bei 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. 

Achtung: Die Einkommensgrenze wird anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet. Es ist also nicht Ihr Bruttoeinkommen ausschlaggebend. Werfen Sie stattdessen einen Blick auf ihren Steuerbescheid, auf dem das zu versteuernde Einkommen angegeben wird – so prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben. 

Darüber hinaus dürfen Sie nicht parallel von staatlicher Förderung per Arbeitnehmersparzulage profitieren. Zudem müssen Sie mindestens 50 Euro im Jahr in Ihren Bausparvertrag einzahlen, um für den Empfang der Wohnungsbauprämie infrage zu kommen.

Wann kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen? Die Bedingungen in Kürze:

  • Mindestalter von 16 Jahren

  • zu versteuerndes Einkommen von maximal 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro bei Ehepaaren

  • keine Arbeitnehmersparzulage

Verzagen Sie nicht, falls Sie die für die Wohnungsbauprämie geltende Einkommensgrenze überschreiten! Es bleibt Ihnen noch ein Weg, um die staatliche Förderung trotzdem zu erhalten: Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie die Prämie auch dafür beantragen.

Gut zu wissen:

Sie können die Wohnungsbauprämie nicht nur für Bausparverträge erhalten. Ebenso der Kauf von Anteilen an Bau- oder Wohnungsbaugenossenschaften wird gefördert. Außerdem können Sie die Prämie beantragen, wenn Sie in einen Sparvertrag einzahlen, den Sie für den Bau oder Kauf von Wohneigentum verwenden wollen, das Sie selbst bewohnen.

Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie ganz einfach über Ihre Bausparkasse.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Wie hoch die Wohnungsbauprämie in Ihrem individuellen Fall ausfällt, hängt davon ab, wie viel Geld Sie in einem Jahr in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Seit 2021 gewährt der Staat jedem Sparer eine jährliche Zulage in Höhe von 10 Prozent der eingezahlten Beiträge – davor waren es lediglich 8,8 Prozent. Es gibt jedoch eine Begrenzung für den Betrag an Sparleistungen, auf den die Zulage angewendet wird. Diese liegt bei maximal 700 Euro im Jahr (1.400 Euro bei verheirateten Paaren), dementsprechend können Sie höchstens 70 Euro pro Jahr (140 Euro für Ehepaare) an Sparzuschüssen erhalten. Wenn Sie weniger sparen, sinkt auch der Betrag an staatlicher Förderung.

Gut zu wissen:

Die Wohnungsbauprämie gehört nach Paragraf 6 WoPG nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das heißt, dass die Wohnungsbauprämie für Sie steuerfrei ist. Obendrein ist der Bausparvertrag nicht in der Steuererklärung aufzuführen, denn er ist im Regelfall nicht absetzbar.

Mehr Informationen dazu, wie Sie effektiv eine finanzielle Grundlage für Ihr Bauprojekt bilden können, erfahren Sie in unserem Lexikonartikel zum Bausparvertrag. Wenn Sie sich über alternative Formen der Immobilienfinanzierung informieren möchten, lesen Sie unseren Artikel zum Baukredit.

Antrag auf Wohnungsbauprämie richtig stellen

Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten können, müssen Sie den Antrag korrekt stellen und einreichen. Das funktioniert so:

  • Zunächst müssen Sie den Antrag über Ihre Bausparkasse stellen. Diese sendet Ihnen zumeist jedes Jahr einen Kontoauszug mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem Bausparvertrag. Dem liegt ein Antrag für die Wohnungsbauprämie bei.

  • Um diesen Antrag auszufüllen, benötigen Sie Ihren Bausparvertrag, die Steueridentifikationsnummer und Ihren Steuerbescheid.

  • Dann schicken Sie den Antrag an Ihre Bausparkasse, die den entsprechenden Betrag in Ihrem Konto vormerkt.

Achtung: Sie müssen den Antrag auf die Wohnungsbauprämie jedes Jahr neu stellen. Andernfalls erhalten Sie keine Zuschüsse.

Wohnungsbauprämie:

Wie lange können Sie sie rückwirkend beantragen?

Sie können die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Maßgeblich hierbei ist das Kalenderjahr. Sie können demnach beispielsweise bis zum 31.12.2023 Ihren Antrag auf die Prämie für das Jahr 2021 einreichen.

Die Wohnungsbauprämie ergänzt Ihre Sparbeträge aus Bausparvertrag und Co.

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Wenn Sie alle nötigen Voraussetzungen erfüllen und sich die Förderung nicht entgehen lassen wollen, fragen Sie sich wahrscheinlich: Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt? Das hängt von Ihrem Bausparvertrag und Ihren Bauplänen ab. Denn das Geld erhalten Sie nicht direkt – vielmehr wird es auf Ihr Bausparkonto eingezahlt. Sie bekommen es erst ausgezahlt, wenn Sie Ihren Bausparvertrag mindestens sieben Jahre bedient haben und das Geld anschließend für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. 

Wenn Sie hingegen frühzeitig über das Geld aus Ihrem Bausparvertrag verfügen möchten, müssen Sie die Wohnungsbauprämie gemeinhin vollständig zurückzahlen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Finanzamt. Um die Wohnungsbauprämie jedoch nicht zu verpassen, sollten Sie versuchen, diesen Fall zu vermeiden.

Gut zu wissen:

Es ist zwar möglich, dass Sie mehrere Bausparverträge abschließen und gleichzeitig besparen. Die Wohnungsbauprämie können Sie allerdings nur einmal beziehen. Deshalb sind Sie verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Bausparvertrags anzugeben, ob Sie die Bausparprämie bereits erhalten.

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Eine wichtige Frage für die meisten ist ebenso: Wie lange dauert die Auszahlung der Wohnungsbauprämie? Der staatliche Zuschuss wird wie erwähnt zunächst nicht direkt ausgezahlt, sondern über Ihre Bausparkasse auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn Sie Ihr Bauprojekt beginnen, haben Sie gleichzeitig mit dem Geld aus dem Bausparvertrag Zugriff auf die Prämienzahlungen des Staates.

Kann ich die Wohnungsbauprämie auch für andere Zwecke nutzen?

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist an eine sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sie dürfen die Prämie also nur für Zwecke gebrauchen, die mit dem Wohnungsbau zusammenhängen. Dazu zählen die Renovierung, Sanierung, Modernisierung eines Hauses ebenso wie der Neubau oder Kauf. 

Ausnahmen bestätigen die Regel: Falls Sie beim Abschluss des Vertrags weniger als 25 Jahre alt waren, können Sie nach sieben Jahren frei über Ihr Sparguthaben verfügen. Und auch wenn Sie den Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen haben, müssen Sie das Geld nicht unbedingt wohnwirtschaftlich verwenden.

Nutzen Sie die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag

Die maximale Fördersumme, die Sie durch die Wohnungsbauprämie vom Staat erhalten können, mag nicht sehr hoch sein. Allerdings zählt bei der Baufinanzierung jeder Betrag, den Sie bekommen können – vor allem wenn es sich dabei um Geld handelt, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Wenn Sie die Kriterien für die Wohnungsbauprämie erfüllen, sollten Sie daher die Mühe machen: Füllen Sie die entsprechenden jährlichen Anträge aus und sichern Sie sich die Zuzahlungen vom Staat!

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