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Restschuldversicherung: Absicherung beim Immobilienkredit

Eine Restschuldversicherung dient dazu, einen Kredit abzusichern und kommt im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod für die Kreditraten oder die gesamte Kreditsumme auf.

Für viele Immobilieneigentümer der wohl größte Albtraum: Plötzlich nicht mehr in der Lage zu sein, die Raten der Immobilienfinanzierung zu bezahlen. Gerade in der aktuellen Zeit ist aufgrund der Corona-Pandemie vieles unsicher – so auch die Liquidität einiger Immobilieneigentümer. Dabei kann die Restschuldversicherung als Absicherung des Darlehens dienen und einige Vorteile bieten. Restschuldversicherungen, auch Restkreditversicherungen genannt, springen bei Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers ein. Aber wie genau funktioniert die Restschuldversicherung? Was deckt sie ab? Lohnt sie sich überhaupt und wie kann die Restschuldversicherung wieder gekündigt werden? Alles Wichtige zur Restschuldversicherung erfahren Sie in diesem Artikel mit McMakler!

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Restschuldversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Wozu dient die Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung dient der Absicherung eines Kredits, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, für die Kreditraten oder die gesamte Kreditsumme aufzukommen.

In welchem Fall greift die Restschuldversicherung?

Je nach Vertrag kann die Restschuldversicherung im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung greifen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss einer Restschuldversicherung erfüllt sein?

Ein Vertrag über eine Restschuldversicherung kann ausschließlich in Kombination mit einem Kreditvertrag abgeschlossen werden.

1. Wie funktioniert die Restschuldversicherung?

Abgesichert: Sollte der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit sterben, übernimmt die Versicherung die Tilgung der noch offenen Restschuld und entlastet damit vor allem die Hinterbliebenen. Dabei sinkt die Versicherungssumme entsprechend der fortgeschrittenen Tilgung des Immobiliendarlehens.

Felix Jahn, CEO und Gründer von McMakler, erklärt:

„Nur der erste Kreditnehmer wird von der Restschuldversicherung abgesichert. In der Regel ist das der Hauptverdiener eines Haushalts. Im Falle seines Todes muss sich die Familie keine Sorgen um die Tilgung des ausstehenden Kredits machen.“

Zusätzlich zum Todesfall lassen sich auch Berufsunfähigkeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder auch Einkommensminderungen – beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit während der Corona-Krise – absichern. Vor Vertragsabschluss sollten Kreditnehmer genau prüfen, welche Eventualitäten die Versicherung umfasst. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt über einen festgelegten Zeitraum und entspricht den monatlichen Finanzierungsraten.

Felix Jahn von McMakler weiß:

„Im Falle von Arbeitslosigkeit greifen die meisten Restschuldversicherungen zwölf bis 18 Monate lang. Außerdem sollte sich der Kreditnehmer vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung über eventuelle Warte- und Karenzzeiten informieren. Oft greift der Versicherungsschutz erst nach drei bis sechs Monaten nach Versicherungsabschluss.“

2. Wie wird eine Restschuldversicherung abgeschlossen?

Die Restschuldversicherung kann immer nur in Kombination mit einem Kredit abgeschlossen werden – entweder gleich im Anschluss an den Darlehensvertrag oder nachträglich während der Kreditlaufzeit. Wichtig ist: Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist nicht gesetzlich verpflichtend. Versicherungsnehmer sollten beachten, dass der zusätzliche Versicherungsschutz die Kosten des Kredits erheblich erhöhen kann. Daher ist es empfehlenswert, bei Interesse an der Restschuldversicherung, die verschiedenen Anbieter im Vorfeld zu vergleichen.

CEO Felix Jahn von McMakler:

„Vor dem Abschluss der Restschuldversicherung sollten Interessenten mehrere Angebote einholen und diese genauestens prüfen. Dabei ist die Höhe des effektiven Jahreszinses besonders ausschlaggebend.“

Für die Restschuldversicherung gibt es weder feste Prozentsätze noch Formeln, an denen sich der Versicherungsnehmer orientieren kann. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall an.

Widerruf einer Restschuldversicherung

Auch beim Abschluss einer Restschuldversicherung kann vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Gemäß § 8 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Eine Widerrufsbelehrung muss durch den Anbieter erfolgen.

3. Was deckt die Restschuldversicherung ab?

Restschuldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Die Restschuldversicherung deckt vorübergehend laufende Kreditraten oder sogar den gesamten restlichen Kreditbetrag ab, sollte der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur Rückzahlung nicht mehr nachkommen können. Dies kann in den folgenden Fällen eintreten:

  • Todesfall: Im Falle des Todes des Kreditnehmers deckt die Restschuldversicherung den vollständigen verbleibenden Kreditbetrag.

  • Arbeitsunfähigkeit: Im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers übernimmt die Restschuldversicherung die laufenden Kreditraten für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Krankschreibung. Sollten bei Vertragsabschluss bereits bekannte Erkrankungen und Umstände vorliegen, die zur späteren Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod des Kreditnehmers führen, so werden die Kreditraten nicht durch die Restschuldversicherung gedeckt.

  • Arbeitslosigkeit: Bei der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers spielen bestimmte Faktoren eine Rolle, die entscheiden, ob die Restschuldversicherung greift oder nicht. Eine Voraussetzung ist, dass die Arbeitslosigkeit unverschuldet zustande gekommen ist. Doch auch in diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kredittilgung meist nur für einen begrenzten Zeitraum. Hat der Kreditnehmer selbst gekündigt, muss er auch weiterhin selbst für die Raten aufkommen.

  • Scheidung: Auch im Falle einer Scheidung kann die Ratenschutzversicherung greifen. Hierbei kommt es jedoch darauf an, bei welchem Anbieter und mit welchen Leistungen eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde.

Die Restschuldversicherung übernimmt nur dann die Kosten, wenn der eingetretene Fall im Leistungsumfang der Versicherung auch abgedeckt ist. Bei einem Komplettschutz sind sowohl Tod als auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abgesichert. Bei der Einzelversicherung greift diese nur im Todesfall.

4. Wie viel kostet eine Restschuldversicherung?

Die Kosten bzw. die Höhe der Beitragssumme für die Restschuldversicherung lassen sich pauschal nicht festlegen.

Die Höhe der Kosten ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Höhe des Kredits und Laufzeit

  • Leistungsumfang der Restschuldversicherung

  • Bonität des Kreditnehmers

  • personenbezogene Informationen: Geschlecht, Alter, Beruf, Raucher/Nichtraucher

Grundsätzlich gelten Restschuldversicherungen als teuer. Sie werden in der Regel nicht in monatlichen Raten gezahlt, sondern als Einmalzahlung bei Vertragsbeginn. Die Kosten für die Versicherung werden zum Kreditbetrag addiert, wodurch sich zudem der mit der Bank vereinbarte Effektivzins stark erhöhen kann.

Kosten einer Restschuldversicherung

5. Wie kann ich eine Restschuldversicherung kündigen?

In den meisten Fällen entspricht die Laufzeit der Restschuldversicherung der Laufzeit des Darlehens. Haben Sie die Versicherung über die Bank abgeschlossen, so endet die Restschuldversicherung in der Regel automatisch.

Im Falle der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits besteht ein Sonderkündigungsrecht, da der Grund für die Versicherung entfällt. Es kann in diesem Fall auch ausreichen, die Versicherungsgesellschaft darüber in Kenntnis zu setzen. Genauso verhält es sich bei einer Umschuldung des Kredits.

Versicherungsnehmer können die Restschuldversicherung zudem auch bei einem laufenden Darlehensvertrag kündigen. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn sich der Kreditnehmer nur für den Fall einer vorübergehend drohenden Arbeitslosigkeit absichern wollte. Zu welchen Bedingungen die Kündigung erfolgt, hängt von den individuellen Vertragsregelungen ab. Die Kündigungsfristen sind in der Regel im Versicherungsvertrag festgehalten. Denkbar sind zum Beispiel eine monatliche Kündigungsfrist oder eine Kündigungsfrist zum Ende des Vertragsjahres. Die Restschuldversicherung kann allerdings auch an eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren gebunden sein, wodurch eine Kündigung dann erst nach Ablauf dieser Zeit möglich ist.

6. Wie sinnvoll ist eine Restschuldversicherung?

Oft wird Verbrauchern bei Abschluss eines Kreditvertrags eine Restschuldversicherung direkt von der Bank angeboten. Eine Restschuldversicherung ist nicht verpflichtend, auch wenn Kreditnehmer beim Vertragsabschluss häufig dazu gedrängt werden. Doch wie sinnvoll ist die Restschuldversicherung überhaupt?

Auf den ersten Blick liefert die Restschuldversicherung nur Vorteile. Im Falle des Todes des Kreditnehmers werden die Hinterbliebenen entlastet. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit entlastet sie den Kreditnehmer selbst. Doch ganz so einfach ist es in einigen Fällen nicht. Insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sind Fälle aufgetreten, in denen die Versicherung sich weigerte zu zahlen. Zudem sind die Zahlungen häufig an Karenz- und Wartezeiten von mehreren Wochen gebunden.

Ein weiterer nicht unerheblicher Faktor sind die hohen Kosten für die Restschuldversicherung. Zwar gibt es keine einheitlichen und festen Preise für die Versicherung, da diese von mehreren Faktoren abhängig sind, aber nicht selten liegen die Kosten bei mindestens zehn Prozent des Kreditauszahlungsbetrages. In einem Urteil vom 7. April 2014 stufte das Landgericht Nürnberg Kosten in Höhe von 15,6 Prozent des Kreditbetrags als “bedenklich hoch” ein (Az. 6 O 754/14). Darüber hinaus erhöht die Restschuldversicherung den Kreditbetrag und treibt damit auch den Effektivzins des Kredits in die Höhe.

Die Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer haben bereits untersucht, ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist und kamen zu dem Ergebnis, dass diese in vielen Fällen zu teuer, nicht flexibel genug und zudem nicht verbrauchergerecht sind.

7. Welche Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es?

Die Risikolebensversicherung greift wie auch die Restschuldversicherung im Todesfall des Versicherten. Bei der Risikolebensversicherung vereinbart der Versicherer mit dem Interessenten eine feste Versicherungssumme. Anders als die Restschuldversicherung, können Interessenten die Risikolebensversicherung unabhängig vom Darlehensvertrag abschließen. Dementsprechend fällt die Versicherungsrate meist günstiger aus. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Risikolebensversicherung die Gesundheitsprüfung meist sehr umfassend und streng ausfällt. Anders als bei der Restschuldversicherung, greift die Risikolebensversicherung aber nur im Todesfall, nicht aber bei einer Berufsunfähigkeit. Zu den wichtigsten privaten Versicherungen zählt daher zudem auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Berufsunfähigkeit, die einem Unfall oder Krankheit geschuldet ist, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt dem Versicherten eine monatliche Rente.

Fazit von Felix Jahn, CEO von McMakler:

„Tatsache ist, dass Kreditnehmer aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs in Kurzarbeit oder auch ganz in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, so dass Versicherungen im Einzelfall helfen konnten, die Darlehensraten weiterhin zu zahlen. Dies setzt natürlich voraus, dass diese Umstände im Leistungsumfang der abgeschlossenen Restschuldversicherung inbegriffen sind. Versicherungsnehmer sollten hier genau hinschauen. So könnte die Versicherung bei Arbeitslosigkeit möglicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum leisten oder auch gar nicht, falls beispielsweise ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Auch könnten gewisse Krankheiten aus dem Leistungsumfang ausgeschlossen werden. Eine fachkundige Beratung beim Experten ist also ratsam, um die richtige Versicherung für die persönlichen Lebensumstände zu finden.“

Lesetipp: Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie den Vertrag für ein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen, erhebt die Bank eine Gebühr, um den Zinsverlust abzufedern. Lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf umgehen können.

Um herauszufinden, ob eine Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ist, können Eigentümer oder potenzielle Käufer einen Makler mit der Immobilienbewertung beauftragen.

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Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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