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Mieterselbstauskunft als Entscheidungsgrundlage für Vermieter

Vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages haben private Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften in der Regel ein großes Interesse an einer Mieterselbstauskunft, um Sie als Mieter besser einschätzen zu können. Die Angaben zur privaten, familiären und wirtschaftlichen Situation in der Mieterselbstauskunft schaffen eine Vertrauensgrundlage und sollen dem Vermieter mehr Sicherheit an die Hand geben.

Für Sie als Mieter ist die Mieterselbstauskunft nicht verpflichtend, da kein gesetzlich verankerter Anspruch existiert. Die Praxis hat aber bewiesen, dass sich Vermieter in der Regel gegen Mietinteressenten ohne eine Mieterselbstauskunft entscheiden. So kommen Sie in den meisten Fällen nicht darum herum, die Mieterselbstauskunft vorzulegen. Alles was Sie bei der Selbstauskunft beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Gründe für eine Mieterselbstauskunft

Vermieter und Wohnungsbaugenossenschaften beziehungsweise Wohnungsbaugesellschaften wollen sicherstellen, dass ihnen durch Mietnomaden oder zahlungsunwillige Mieter kein finanzieller Schaden entsteht. Sie streben zudem üblicherweise eine homogene Wohnsituation an und wollen vermeiden, dass eine lebhafte Familie mit Kindern auf ruhesuchende Rentner trifft. Die Angaben in der Mieterselbstauskunft sollen also dazu beitragen, eine harmonische Wohngemeinschaft zusammenzustellen.

Mit einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft beim Vermieter Vertrauen schaffen

Fragen in der Mieterselbstauskunft

Gern gesehen wird, wenn Sie als Mietinteressent schon bei der Besichtigung der Wohnung eine Mieterselbstauskunft mit sich führen oder die Selbstauskunft im Vorfeld zur Verfügung gestellt haben. In der Mieterselbstauskunft sind vor allem aktuelle Daten zur Identifikation enthalten. Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Adresse gehören selbstverständlich in die Selbstauskunft. Zusätzlich fragen die Vermieter meistens nach:

  • dem Familienstand,

  • der Anzahl und dem Alter der Personen, die die zukünftige Wohneinheit beziehen wollen,

  • Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis und Beruf,

  • Angaben zur finanziellen Situation (monatliches Nettoeinkommen),

  • ob Haustiere gehalten werden (nur bei größeren Tieren),

  • ob die Mietkosten durch das Sozialamt oder einen anderen Grundsicherungsträger übernommen werden,

  • ob Mietschulden aus vorherigen Mietverhältnissen existieren,

  • ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder Pfändungen vorgenommen wurden beziehungsweise werden.

Auf Basis dieser Angaben können Vermieter entscheiden, ob Sie als zukünftiger Mieter infrage kommen. Bei einer Zusage dürfen sowohl private Vermieter als auch Wohnungsbaugesellschaften Einkommensnachweise erfragen. Angestellte legen in der Regel die Gehaltsnachweise der vergangenen drei Monate vor und Selbstständige eine Aufstellung der Nettoeinkünfte durch den Steuerberater. Rentner wiederum können den Rentenbescheid einreichen.

Welche Fragen dürfen bei einer Mieterselbstauskunft nicht gestellt werden?

Vermieter möchten sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen als Mieter erstellen. Dabei dürfen sie aber bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Fragen müssen im Kontext zum Mietverhältnis stehen, ansonsten sind sie nicht zulässig. Zu den nicht zulässigen Themen zählen:

  • Zukünftige Familienplanung: Liegt eine Schwangerschaft vor und wie viele Kinder sind geplant?

  • Mitgliederschaften: Existiert eine Mitgliedschaft in einer Partei, im Mieterverein oder in einer Gewerkschaft?

  • Religion: Welcher Religion gehören Sie an oder welchen Glauben besitzen Sie?

  • Nationalität: Welche Nationalität haben Sie oder woher kommen Sie?

  • Hobbys: Welche Hobbys üben Sie aus und welchen Musikgeschmack haben Sie?

  • Krankheiten: Welche Krankheiten oder Behinderungen haben Sie?

  • Sexuelle Orientierung: Welche sexuelle Orientierung oder welches Geschlecht besitzen Sie?

  • Vorheriger Vermieter: Wer ist bisher Ihr Vermieter gewesen?

Aufklärungspflichten des Mieters

Vor dem Antritt eines Mietverhältnisses beziehungsweise der Unterschrift unter einem Mietvertrag müssen Sie als Mieter bestimmten Aufklärungspflichten nachkommen. Diese sind dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Aufklärungspflichtig ist, wenn die Höhe des Mietzinses 75 Prozent oder mehr Ihres Nettoeinkommens beträgt, die Miete durch das Sozialamt oder durch einen anderen Grundsicherungsträger übernommen wird oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet wurde.

Wahrheitspflicht des Mieters in der Mieterselbstauskunft

Innerhalb einer Mieterselbstauskunft sind Sie als Mieter verpflichtet, wahrheitsgemäß alle zulässigen Fragen zu beantworten. Haben Sie auf Fragen in der Selbstauskunft, die das Mietverhältnis betreffen, eine falsche Auskunft erteilt, kann der Vermieter entsprechende Maßnahmen einleiten. Der Mietvertrag kann in diesem Fall außerordentlich durch den Vermieter gekündigt werden. Haben Sie allerdings eine unzulässige Frage in der Selbstauskunft falsch beantwortet, drohen Ihnen keine mietrechtlichen Konsequenzen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung schafft Vertrauen

Um sich im Wettbewerb um eine Wohnung einen kleinen Vorteil zu verschaffen, können Sie als potenzieller Mieter neben der Mieterselbstauskunft zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einreichen. Mit den Angaben zum Vermieter, zum Mietzeitraum und der Bestätigung der Mietschuldenfreiheit schaffen Sie eine zusätzliche Vertrauensbasis.

Wichtig

Vorherige Vermieter sind nicht verpflichtet, Ihnen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Kommt Ihr ehemaliger Vermieter Ihrem Wunsch nach, kann er dafür eine Aufwandsentschädigung einfordern.

Mieterselbstauskunft muss ohne Mietvertrag vernichtet werden

Erhalten Sie trotz einer umfassenden Mieterselbstauskunft keinen Mietvertrag, ist der Vermieter laut Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, alle existierenden Daten von Ihnen zu löschen, beziehungsweise die Selbstauskunft zu vernichten.

Mieterselbstauskunft per PDF selbst erstellen

Wurde Ihnen als potentieller Mieter vom Vermieter keine Mieterselbstauskunft zugesandt, können Sie online selbst ein Formular erstellen, speichern und anschließend verschicken beziehungsweise die Mieterselbstauskunft als PDF zur Vorlage ausdrucken.

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