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Alles, was Sie über die Selbstauskunft wissen müssen

Selbstauskunft für Mietwohnung und Kredit.

Eine Selbstauskunft ist für den Abschluss eines Mietvertrags oder die Zusage eines Immobilienkredits heutzutage meist unumgänglich. Banken und Vermieter wollen mit einer Selbstauskunft unter anderem Informationen zur Bonität potenzieller Kreditnehmer oder Mieter einholen. Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben aber auch Privatpersonen das Recht, von Unternehmen eine Selbstauskunft über die von ihnen gespeicherten Daten anzufordern. In diesem Lexikoneintrag fassen wir zusammen, welche Arten von Selbstauskünften es gibt, wie eine Selbstauskunft typischerweise aufgebaut ist und welche Rechte die Vertragspartner haben.

Was ist eine Selbstauskunft?

Eine Selbstauskunft ist ein Formular, auf dem die eigenen Daten eingetragen werden, die für einen Vertragsabschluss relevant sind. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Selbstauskünften. Auf der einen Seite verlangen Banken und Vermieter häufig eine solche Selbstauskunft, um Informationen über potenzielle Mieter oder Kreditnehmer einzuholen. Auf der anderen Seite können Privatpersonen Selbstauskünfte von Unternehmen einfordern, die personenbezogene Daten von ihnen gespeichert haben.

Selbstauskunft für Bank und Vermieter

Eine Selbstauskunft dient dazu, Informationen über die persönlichen und finanziellen Umstände einer Person einzuholen. Häufig wird sie von Banken und Vermietern vor dem Vertragsabschluss verlangt, zum Beispiel bei einem Kredit oder einer Mietwohnung. Sie haben ein berechtigtes Interesse an einer solchen Bonitätsauskunft ihrer potenziellen Vertragspartner. Zudem kann sich der Vermieter durch eine Mieterselbstauskunft ein umfangreiches Bild des potenziellen Mieters machen. Dies kann bei der Einschätzung helfen, ob der Mieter in die bestehende Hausgemeinschaft passt. So können Konflikte bereits im Voraus vermieden werden, wovon letztlich alle beteiligten Personen profitieren.

Selbstauskunft von SCHUFA und Co.

Einige Unternehmen speichern personenbezogene Daten von Privatpersonen. Dazu gehört vor allem die SCHUFA, die als Wirtschaftsauskunftei Informationen über die Bonität von Personen sammelt. In der DSGVO ist geregelt, dass ein Auskunftsrecht über die eigenen Daten besteht. Daher kann jeder eine Selbstauskunft von der SCHUFA verlangen, in der unter anderem die gespeicherten Informationen, die Verarbeitungszwecke und die Empfänger der personenbezogenen Daten genannt werden.

 Eine freiwillige Selbstauskunft wird bei Vermietungen und Krediten heutzutage standardmäßig angerfragt.

Wie ist eine Selbstauskunft aufgebaut?

Zu den meisten Selbstauskünften gehört ein Abschnitt, der bestätigt, dass die angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig gemacht wurden. Damit ein Vermieter oder Kreditgeber die Selbstauskunft akzeptiert, muss dieser Teil ausgefüllt und unterschrieben werden. Wenn ein Mieter in seiner Mieterselbstauskunft gelogen oder essenzielle Informationen zurückgehalten hat, kann dies zu einer Auflösung des Mietverhältnisses und rechtlichen Konsequenzen führen.

Eine SCHUFA-Selbstauskunft enthält alle Informationen und Daten, die zu einer Person gespeichert wurden. Nach dem Anfordern erhält man diese Auskunft als übersichtliche Darstellung per Brief oder digital.

In der Regel wird eine Selbstauskunft von Vermietern und Banken mit einem vorgedruckten Fragebogen eingeholt. Diese Selbstauskunft-Vorlagen bestehen meistens aus einem persönlichen Teil und Fragen zur finanziellen Situation.

Welche Informationen werden in einer Selbstauskunft abgefragt?

Die Informationen, die in der Selbstauskunft abgefragt werden, können sich in Einzelfällen unterscheiden. Banken benötigen in der Regel andere Daten als Vermieter. Die Aufteilung der Selbstauskunft in einen persönlichen und einen finanziellen Teil ist jedoch üblich. In einer Selbstauskunft dürfen in jedem Fall nur Daten abgefragt werden, die relevant für den geplanten Vertrag und das Vertragsverhältnis der Parteien sind.

Bei den persönlichen Informationen wird vor allem die Identität der Person abgefragt. Dazu gehören vor allem Kontakt- und Adressdaten. Auch die Frage nach Haustieren betrifft die Mietvereinbarung und darf daher abgefragt werden.

Banken fragen besonders ausführliche Informationen zu Einkommen und Vermögen möglicher Kreditnehmer ab. Sie wollen sich ein möglichst umfangreiches Bild der finanziellen Situation einer Person machen, bevor sie ihr ein Darlehen gewähren.

Welche Informationen dürfen in einer Selbstauskunft nicht abgefragt werden?

Bei einer Mieterselbstauskunft müssen alle Fragen einen Bezug zum Mietverhältnis haben. Nicht dazu gehören beispielsweise die politische oder religiöse Orientierung einer Person. Auch Fragen zu Krankheiten und Behinderungen sind nicht zulässig.

Wenn in einer Selbstauskunft Daten abgefragt werden, auf die beispielsweise ein Vermieter kein Recht hat, dürfen diese Fragen ausgelassen oder sogar unwahr beantwortet werden. Ein Mieter muss dann auch bei Falschangaben zu diesen Fragen in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.

Eine Mieterselbstauskunft wird in der Regel bei der Wohnungsvermietung verlangt.

Kann man eine Selbstauskunft verweigern?

Es besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. In der Regel handelt es sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Ein Wohnungsbewerber kann also das Ausfüllen der Selbstauskunft verweigern, er sollte jedoch keine Falschangaben machen, wenn er das Dokument doch ausfüllt. In der Praxis hat man allerdings eine deutlich geringere Chance, den Kredit oder die Wohnung zu erhalten, wenn man keine Selbstauskunft abgibt.

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