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Brandversicherung: Wichtiger Schutz für Immobilieneigentümer

Ein Hausbrand richtet verheerenden Schaden an.Ein Feuer im Haus oder der Wohnung entwickelt schnell verheerende Kraft und gefährdet Menschenleben. Selbst wenn diese Gefahr abgewendet wird, ist der Schaden für den Hausrat und möglicherweise das Gebäude meist sehr groß und kostenintensiv. Eine Brandversicherung kann Ihnen zwar keine verlorenen Erinnerungsstücke oder liebgewonnene Möbel ersetzen, doch sie federt zumindest die finanziellen Folgen stark ab. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.

Was ist eine Brandversicherung und wie funktioniert sie?

Ein Hausbrand richtet potenziell existenzbedrohenden Schaden an. Falls das Feuer nämlich die Substanz eines Gebäudes zerstört, besteht Einsturzgefahr und es muss abgerissen werden. Solche Kosten würden jeden Mieter, Vermieter oder Eigentümer in die Bredouille bringen. Doch davor schützt eine sogenannte Brandversicherung, deren Kosten im Vergleich dazu vernachlässigbar sind und je nach Anbieter und Umfang bei wenigen Euro an Beitrag im Monat beginnen. Die Brandversicherung wird übrigens nicht einzeln abgeschlossen, sondern ist Teil einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung.

Praktischer Tipp:

Eine Wohngebäudeversicherung greift neben Brandschäden zudem bei Wasser- und Sturmschäden. Damit ist sie eine lohnende Anschaffung für Immobilieneigentümer, die sich gegen hohe Kosten im Unglücksfall absichern möchten.

Eine Brandversicherung ist keine Pflicht für Immobilieneigentümer, denn sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings erwarten Kreditinstitute beim Abschluss eines Baukredits zumeist, dass angehende Immobilieneigentümer über eine Brandschutzversicherung verfügen.

Gebäude und Hausrat gegen Brandschäden finanziell absichern

Schließen Sie sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung mit Feuerschutz ab, damit Sie sich im Falle eines Brandes keine finanziellen Sorgen machen müssen. Die Wohngebäudeversicherung greift nämlich nur, wenn beispielsweise die Wände und Mauern der Immobilie beschädigt wurden. Die Hausratversicherung hingegen ist für Ihre persönlichen Wertgegenstände in der Wohnung oder dem Haus zuständig. Falls das Feuer auf die Nachbarwohnung oder ein benachbartes Haus übergreift und dort Schaden anrichtet, ist das wiederum eine Angelegenheit für Ihre Haftpflichtversicherung. 

Gut zu wissen:

Türen, Fenster und Böden gehören zum Gebäude und werden daher von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, nicht von der Hausratversicherung.

Ein Brandmelder schützt und ermöglicht die schnelle Löschung.

Welche Pflichten haben Hauseigentümer und Bewohner?

Als Hauseigentümer und Vermieter sind Sie für Ihre Immobilien verantwortlich und müssen daher gegebenenfalls eine Brandversicherung abschließen. Mieter haben nur für ihre eigenen Gegenstände zu sorgen, indem sie diese zum Beispiel mit einer Haftpflichtversicherung absichern. 

Lesen Sie den Versicherungsvertrag vor Ihrer Unterschrift aufmerksam durch. Es kann vorkommen, dass Versicherer zusätzliche Forderungen gegenüber Hauseigentümern in den Vertrag aufnehmen wie das Bereitstellen von Feuerlöschern. 

Eigentümer sind zudem in der Pflicht, Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern auszustatten. Andernfalls könnte die Feuerversicherung ihre Rückzahlungen reduzieren. Dazu gibt es zwar noch keine gerichtlichen Urteile. Da allerdings die Installation von Feuermeldern verbindlich ist, ließe sich Eigentümern beziehungsweise Vermietern vorwerfen, nicht alle Sicherheitsvorschriften eingehalten zu haben.

Achtung:

Versicherungen kommen nicht oder nicht komplett für Schäden auf, wenn Sie sich fahrlässig verhalten haben. Meist wird zwischen leicht fahrlässigem Verhalten – wie eine unbeobachtete Kerze im Nebenzimmer – und grob fahrlässigem Verhalten – etwa eine brennende Kerze beim Verlassen des Hauses – unterschieden. In ersterem Fall zahlt die Brandversicherung in der Regel noch vollumfänglich für den Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit müssen Sie mit Kürzungen rechnen.

Brandgefahr reduzieren: Tipps für Bewohner

Damit es gar nicht erst zum Brand kommt und Ihre Brandversicherung Ihnen auch weiterhin lediglich als beruhigende Absicherung dient, sollten Sie diverse Maßnahmen ergreifen:

  • Beugen Sie Bränden vor, indem Sie nicht genutzte elektronische Geräte ausstecken. Ihre Elektrogeräte werden so nicht durch Kurzschlüsse oder Überhitzung zu Brandherden. 

  • Prüfen Sie Kabel regelmäßig und ersetzen Sie sie, wenn nötig. In der Zwischenzeit sollten Sie Geräte mit beschädigten Kabeln vom Stromnetz nehmen.

  • Achten Sie stets darauf, Kerzen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Selbst eine kleine Kerzenflamme kann umliegendes Holz oder Textilien entzünden. Daher sollten Sie auf ihre feuerfeste Platzierung achten.

  • Ergreifen Sie zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, indem Sie beispielsweise Feuerlöscher anschaffen. Insbesondere in der Küche sollten Sie wissen, was bei einem Fettbrand zu tun ist, den Sie nicht mit Wasser löschen können.

Eine Brandversicherung hilft auch beim Wiederaufbau abgebrannter Häuser.

Brandversicherung als unerlässliche Absicherung

Eine Brandversicherung, üblicherweise abzuschließen im Rahmen der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung, ist praktisch unerlässlich. Dies liegt daran, dass ein Brand schnell horrende Kosten verursacht. Damit Sie mit diesen Kosten nicht alleingelassen werden, sollten Sie eine Brandversicherung innehaben. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, Brandrisiken stets durch verantwortungsbewusstes Verhalten zu minimieren. So bleiben Sie und Ihre Mieter von leidigen Unglücken verschont. 

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