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Die Wohngebäudeversicherung: Abgesichert im Schadensfall

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Risikoschutz für Immobilienbesitzer. Der Eigentümer einer Immobilie wird durch die Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens geschützt, indem sie für die Kosten der Reparaturarbeiten oder sogar den Wiederaufbau des Gebäudes aufkommt.
Durch den Klimawandel und die globale Erwärmung nimmt die Häufigkeit und Zerstörungskraft von Unwettern deutlich zu. Sorgen diese für Schaden am Haus, können die Reparaturen enorme Kosten verursachen.
Was die Wohngebäudeversicherung ist, für welche Schäden sie aufkommt, welche Teile Ihres Hauses durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert sind und wie Sie den Schutz erweitern können, hat McMakler für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

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1. Was ist die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine freiwillige Absicherung für den Hausbesitzer, welche ihn im Falle von Schäden an seinem Haus vor dem finanziellen Ruin schützt. Die Wohngebäudeversicherung tritt dann ein, wenn das Haus beschädigt oder gar ganz zerstört wurde. Dabei werden dem Hauseigentümer die Kosten für die Reparaturarbeiten oder den Wiederaufbau erstattet.

Heutzutage wird eine leistungsstarke Gebäudeversicherung immer wichtiger. Die Attraktivität von Immobilien also Häusern oder Wohnungen als Kapitalanlage nimmt zu, doch genauso werden auch Extremwetterphänomene immer häufiger, die enorme Schäden an Gebäuden verursachen können. Diese sind mit hohen Kosten für den Eigentümer verbunden. Das Jahr 2021 war für deutsche Versicherer eines der teuersten Naturgefahrenjahre überhaupt, in welchem Versicherungsschäden bis zu 6,5 Milliarden Euro an Wohngebäuden anfielen. Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung durch Zusatzbausteine zu erweitern.

 Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Immobilieneigentümer vor dem finanziellen Ruin.

2. Welche Teile meines Hauses sind durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Mit der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Haus einschließlich fast aller eingebauten Gegenstände versichert. Der Versicherungsschutz umfasst somit die Bestandteile des Hauses selbst, wie etwa:

  • Das Dach

  • Die Wände

  • Eingebaute Türen und Fenster

  • Die Terrasse/ den Balkon

Die Wohngebäudeversicherung versichert jedoch auch alle Objekte, die innerhalb des Hauses installiert sind, so wie:

  • Einbaumöbel und -küche, die individuell für das Haus geplant und gefertigt sind

  • Fest verlegte Fußböden

  • Sanitäre Installationen, wie etwa die Badewanne und Heizungsanlage

  • Treppenlifte

Auch das Gebäudezubehör ist versichert. Dazu zählen jegliche Gegenstände, die sich im Haus befinden oder außen angebracht sind, wie beispielsweise Müllboxen, die Klingelanlage oder Briefkästen. Der Versicherungsschutz kann um die Nebengebäude wie die Garagen oder den Carport erweitert werden.

3. Für welche Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung auf?

Im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung sind Schäden folgender Ursachen versichert:

  • Feuer und Blitzschlag:

    Im Feuerversicherungsschutz sind alle Schäden abgesichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind, sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Selbst der Anprall und das Abstürzen von Flugzeugen sind vom Versicherungsschutz umfasst.

Neben Feuern deckt die Wohngebäudeversicherung auch Leitungswasser- und Sturmschäden ab.

  • Leitungswasser:

    Versichert sind alle Schäden, die durch ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Hierzu zählen jegliche Rohre, Schläuche und Systeme, die an Leitungen angeschlossen sind. Darunter gehören Schläuche zur Wasch- und Geschirrspülmaschine, Heizungs- oder Klimaanlagen, Sprinkleranlagen, Wasserbetten und Aquarien.

    Auch durch Frost entstandene Rohrbrüche sind abgesichert.

  • Sturm ab Windstärke acht und Hagel:

    Versichert sind ebenfalls Schäden, die durch Starkregen, Grund- und Hochwasser entstanden sind. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die durch Niederschläge hervorgerufen wurden, welche durch offene Fenster oder Türen ins Haus gelangt sind.

Was tun, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist?

Der Ablauf bei einem Schadensfall ist fast immer der Gleiche: Zuerst muss der Versicherer informiert werden. Dann sollten Sie den Schaden dokumentieren, beispielsweise mithilfe von Fotos. Führen Sie Reparatur- und Aufräumarbeiten nur mit Zustimmung des Versicherers durch!

Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Leitungswasserschaden den Boden so schnell wie möglich trocknen sollten, damit nicht noch mehr Wasser hindurchsickert und der Schaden größer wird.

Info: Totalschaden am Haus

Ist das Haus vollständig zerstört, beispielsweise weil es komplett abgebrannt ist, wird es durch die Wohngebäudeversicherung zum sogenannten Neuwertpreis errichtet. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter ein neues, gleichartiges Haus zum heutigen Preis finanziert bekommen, einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.
Sie erhalten die Neuwerterstattung jedoch nur dann, wenn Sie innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau beginnen. Da ein komplett zerstörtes Haus nicht bewohnbar ist, sollten Sie auch die Kosten für den Mietersatz mitversichern.

4. Wie kann man die Wohngebäudeversicherung erweitern

Es gibt die Möglichkeit, in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.

Sie können die Wohngebäudeversicherung durch Zusatzbausteine erweitern lassen. Beispielsweise können Sie eine Elementarversicherung in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abschließen. Alles rund um die Elementarversicherung finden sie in diesem Artikel.

Einige Schäden müssen durch separate Vereinbarungen abgesichert werden. So sind etwa Naturgefahren nur mitversichert, wenn zusätzlich eine spezielle Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Auch für alternative Energiequellen gibt es spezielle Policen. Besitzen Sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage, über welche Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, empfiehlt sich eine Ertragsausfallpolice. Ebenfalls können Sie Glasbruch sowie Ableitungsrohre inner- und außerhalb des Grundstücks absichern. Je nach Anbieter können Sie auch Extras wie eine Versicherung im Falle von Vandalismus- und Graffitischäden vereinbaren, oder die Kostenübernahme für Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten außerhalb des Gebäudes, beispielsweise nach einem Sturm.

5. Welche Kosten sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung wird ein Höchstbetrag vereinbart. Achten Sie dabei besonders darauf, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, denn sonst bleiben Sie im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass Sie im Falle eines Totalverlustes ein Gebäude in gleicher Größe und mit gleicher Ausstattung wieder aufbauen könnten.

Die meisten Versicherer berechnen die Versicherungssumme mit dem “Wert 1914”. Dies ist eine fiktive Rechengröße, die als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudewerts verwendet wird. Um den Wert 1914 zu berechnen, wird der Neubauwert des Gebäudes durch den Baupreisindex im entsprechenden Jahr geteilt. Das Ergebnis wird anschließend mit 100 multipliziert. Wurde das Haus beispielsweise im Jahre 2005 erbaut, wird der Neubauwert durch den Baupreisindex 2005 geteilt. Der Wert 1914 wird anschließend mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert und durch 100 geteilt. Dies ergibt den Gebäudeversicherungswert. Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. Auswirkung auf die Höhe des Versicherungsbeitrags hat:

  • Die zu versichernde Gefahr

  • Die Bauart

  • Die Bedachung

  • Die Wohnfläche

  • Die Nutzungsart des Gebäudes

  • Der Standort des Gebäudes

6. Was geschieht beim Kauf oder Verkauf des Hauses mit der Wohngebäudeversicherung?

 Sowohl Käufer als auch Verkäufer haften für die aktuelle Versicherungsperiode und müssen sich einigen, wer welchen Anteil der Prämie zu zahlen hat.

Wird das versicherte Haus verkauft, geht das Versicherungsverhältnis auf den Käufer über. Jedoch haften während der aktuell laufenden Versicherungsperiode sowohl Verkäufer als auch Käufer für die Prämie. Sie müssen sich einigen, wer die Prämie zu welchem Anteil zu bezahlen hat. Der Käufer darf das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht erlischt jedoch, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach der Eintragung ins Grundbuch ausgeübt worden ist.

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7. Wie kann der Wohngebäudeversicherungsvertrag beendet werden?

Der Wohngebäudeversicherungsvertrag mit einer fest vereinbarten Laufzeit kann nur zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Beträgt die Laufzeit mehr als drei Jahre, kann die Kündigung zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres erfolgen.
Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss meist drei Monate vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer eingegangen sein. Wird nicht gekündigt, so verlängert sich die Wohngebäudeversicherung automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Ausnahmsweise kann der Vertrag vorzeitig nach einer Beitragserhöhung gekündigt werden, es sei denn, die Preisanpassung ist durch einen verbesserten Versicherungsschutz gerechtfertigt. Auch nach der Regulierung eines Versicherungsfalles können Sie kündigen.

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