Zusammenfassung
Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und ersetzt Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und -verordnung (EnEV)
Das GEG regelt unter anderem die im Energieausweis anzugebenden Daten, neu hinzugekommen ist zum Beispiel, dass der Aussteller Ratschläge zur Modernisierung der Wärmedämmeffizienz abgeben muss
Auch die Informationspflicht zum Energieausweis wurde neu geregelt, Verkäufer und Makler müssen nun spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorweisen
Seit bald einem halben Jahr gibt es ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses löst die bisher gültigen Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung, die EnEG und die EnEV, ab. Dieses Gesetz bringt einige Neuerungen und Ergänzungen mit sich. Insbesondere die Rolle des Energieausweises beim Immobilienverkauf wurde klarer definiert.
Der Energieausweis selbst ist bereits seit 2009 flächendeckend für Wohngebäude verpflichtend, ungeachtet des Baujahrs. Er lässt sich in zwei unterschiedlichen Formen ausstellen, einerseits als Energiebedarfsausweis, andererseits als Energieverbrauchsausweis.
Dabei zeigt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Der Verbrauchsausweis hingegen informiert, wie viel Energie während der mindestens letzten 36 Monate tatsächlich für Heizung und Warmwasserbereitung verbraucht wurde. Es ist möglich, einen Ausweis entweder auf Grundlage des errechneten Bedarfs oder des tatsächlichen Verbrauchs auszustellen. Beim Verbrauchsausweis gelten gewisse Beschränkungen bezüglich des Baujahrs und der Anzahl der Wohnungen. Eine von beiden Angaben, bei Wohnimmobilien bezogen auf die Wohnfläche, muss im finalen Dokument stehen. Außerdem ist der Aussteller des Energieausweises verpflichtet, Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu geben.
McMakler bietet mit seinem Netzwerk an deutschlandweit lokalen Maklern und dem McEnergieausweis beide Leistungen an. Das Team von McEnergieausweis stellt sowohl den Energiebedarfsausweis als auch den Energieverbrauchsausweis aus
Kostenlose Service-Hotline
McMakler Email-Adresse
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch am Telefon. Sie erreichen uns von 8:00–18:00 Uhr.
© 2024 McMakler GmbH