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Berliner Testament: Sicherheit für Immobilienbesitzer

Testamentsunterzeichnung eines Ehepaares Ehepaare haben häufig den Wunsch, für den Erbfall vorzusagen und sich gegenseitig abzusichern. Dafür bietet sich das Berliner Testament an: Es setzt den Ehepartner als Alleinerben ein. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der länger lebende Partner die gemeinsame Immobilie weiterhin bewohnen soll.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament gehört zu einer Sonderform von Nachlassregelungen, denn es ist ein gemeinschaftliches Testament. Es wird häufig von Ehepartnern herangezogen, die einander im Rahmen der Erbschaftsregelung als Alleinerben eintragen möchten. Dabei besteht die Möglichkeit, die gemeinsamen Kinder anschließend als Schlusserben einzusetzen, wenn auch der zweite Ehepartner verstirbt.

Gut zu wissen:

Wenn Sie in einem Berliner Testament Ihre Kinder als Schlusserben einsetzen, umfasst dies genauso deren Kinder, also Ihre Enkel. Ist Ihr Kind bereits verstorben, werden Ihre Enkel durch das Berliner Testament zu den Erben und die Immobilie verbleibt in der Familie.

Welche Arten des Berliner Testaments gibt es?

Zwei verschiedene Arten des Berliner Testaments existieren: die Einheitslösung und die Trennungslösung. Sie wirken sich beide auf die Erbreihenfolge aus, weisen aber ebenso deutliche Unterschiede auf. Prüfen Sie deshalb genau, welche Option sich im Einzelfall empfiehlt. 

  • Einheitslösung: Bei dieser Variante wird der Ehepartner zum Vollerbe bestimmt und die Kinder als Schlusserben. Das gesamte Erbe fällt also dem lebenden Partner zu, während die Kinder zunächst nichts erben. Die Gefahr dabei: Der Erbe gibt den Nachlass aus oder verwaltet ihn unwirtschaftlich. 

  • Trennungslösung: Hier wird der Ehepartner Vorerbe und die Kinder Nacherben. Das Vermögen des Verstorbenen wird in Sondervermögen umgewandelt und dann treuhänderisch durch die Witwe oder den Witwer verwaltet. Der Unterschied zur Einheitslösung: Der oder die Erbende kann das Vermögen bei dieser Art des Berliner Testaments nicht vollständig ausgeben.

Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Ein Berliner Testament ist vor allem in Betracht zu ziehen, wenn das Ehepaar eine gemeinsame Immobilie hat und diese auch bewohnt. Wenn ein Partner stirbt, soll der andere in der Regel im ehemals gemeinsamen Zuhause wohnen bleiben. Genau das wird mit einem Testament nach dem Berliner Modell sichergestellt. 

Diese Nachlassregelung verhindert, dass die gemeinsame Immobilie nach dem Tod eines Partners verkauft werden muss, um Nachkommen auszubezahlen. Somit ist diese Art des Testaments für Eheleute, die Kinder und eine selbst bewohnte Immobilie haben, besonders attraktiv. 

Welche Vorteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist unter Eheleuten sehr beliebt und macht einen Großteil aller Testamente aus. Das liegt vor allem an den zahlreichen Vorteilen, die es bietet:

  • Der Witwer oder die Witwe erhält das gesamte Vermögen vom Erblasser und muss zunächst keine Erben ausbezahlen.

  • Selbstbewohnte Immobilien müssen nicht verkauft werden.

  • Erbstreitigkeiten werden verhindert.

  • Der Lebensstandard des lebenden Partners verändert sich nicht.

  • Kinder können als Schlusserben eingesetzt werden und erhalten somit ihren Anteil vom Erbe – nur zu einem späteren Zeitpunkt.

Immobilieneigentümer vererben durch das Berliner Testament ein Haus an Ihren Ehepartner. Dadurch wird dessen finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit aufrechterhalten. Eine ordentliche Nachlassregelung ist wichtig, da es bei einem Todesfall in der Familie häufig zu Konflikten hinsichtlich die Erbschaft kommt. 

Welche Nachteile bringt das Berliner Testament mit sich?

Neben zahlreichen Vorteilen hat das Berliner Testament auch Nachteile, die vor einer Unterzeichnung unbedingt zu bedenken sind:

  • Das Berliner Testament hat eine Bindungswirkung und kann nicht einfach geändert werden. 

  • Bei sehr großen Vermögen entstehen steuerliche Nachteile, die vor allem die Schlusserben betreffen. 

  • Das Testament enterbt die Kinder zunächst – dadurch entsteht ein Anspruch auf ihren Pflichtteil, der von ihnen eingefordert werden kann.

Was bedeutet ein Berliner Testament für die Kinder?

Setzt ein Ehepaar ein Berliner Testament auf, enterbt dies die Kinder zunächst. Sie erhalten ihr Erbe erst, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Jedoch besteht für sie die Option, ihren Pflichtteil einzufordern – sie haben dieses Recht und können es gegebenenfalls einklagen.

Familienstreit wegen eines Erbfalls

Wie wird ein Berliner Testament aufgesetzt?

Wer ein Berliner Testament aufsetzen möchte, hat dafür verschiedene Möglichkeiten: Am einfachsten ist es, das Testament selbst zu verfassen. Ein Ehepartner verfasst dieses und beide unterschreiben es mit Angabe des Ortes und des Datums. Wichtig dabei: Die Formulierungen müssen klar und eindeutig sein, wie beispielsweise „Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Wenn wir beide gestorben sind, sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben“.

Daraus geht klar hervor, wer wann erbt. Am besten werden die Seiten des Dokumentes noch durchnummeriert, falls es mehrere gibt, und jeweils von beiden Partnern unterschrieben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann selbstverständlich einen Notar aufsuchen und das Testament von diesem aufsetzen lassen.

Achtung:

Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Vermögen des Ehepaars. Es wird also nicht nach einem Fest- oder Pauschalbetrag abgerechnet. Wer mehrere Immobilien oder ein großes Barvermögen besitzt, muss mit höheren Kosten rechnen als weniger vermögende Paare.

Was passiert mit einem Ehegatten-Testament bei einer Scheidung?

Lässt sich das Ehepaar scheiden, wird ein Berliner Testament unwirksam. Es handelt sich dabei nämlich um ein gemeinschaftliches Testament, das seine Gültigkeit verliert, wenn die Ehe durch einen Beschluss des Familiengerichts geschieden wird.

Gut zu wissen:

Wenn ein Partner während des Scheidungsverfahrens stirbt, wird das Testament mit dem Datum ungültig, zu dem der oder die mittlerweile Verstorbene noch zu Lebzeiten entweder die Scheidung eingereicht oder dieser zugestimmt hat.

Was passiert, wenn der oder Verwitwete wieder heiratet?

In den meisten Fällen umfassen Berliner Testamente keine Regelungen darüber, wenn der Witwer oder die Witwe erneut heiratet. In diesem Fall wird der neue Partner dann ebenfalls erb- und pflichtteilsberechtigt, was sich negativ auf das Erbe der Kinder auswirkt. 

Um dem vorzubeugen, kann ein Berliner Testament um eine Wiederverheiratungsklausel ergänzt werden. Ehepaare legen damit fest, dass die gemeinsamen Kinder das volle Erbe erhalten, und schließen damit neue Ehepartner aus. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, einen Experten aufzusuchen, damit die Klausel auch tatsächlich wirksam ist. 

Was ist beim Berliner Testament zu beachten?

Ein Berliner Testament hat weitreichende Folgen für Ehepaare und ihre Erben. Bevor ein solches Testament aufgesetzt wird, sind folgende Punkte klärungsbedürftig:

  • Soll die Einheitslösung oder die Trennungslösung angewandt werden? 

  • Wie wirkt sich das Testament steuerrechtlich aus? Werden die Schlusserben einen Nachteil dadurch haben?

  • Soll das Testament neue Ehepartner ausschließen? Wird dafür eine Wiederverheiratungsklausel eingefügt?

  • Verfassen die Eheleute das Testament selbst oder suchen sie einen Notar auf? Sind alle Klauseln tatsächlich gültig? 

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Berliner Testament helfen?

Ein Anwalt für Erbrecht berät Eheleute, ob ein Berliner Testament für sie sinnvoll ist. Gleichzeitig zeigt er auf, welche Optionen bestehen und erläutert Details fachmännisch. Menschen, die bislang keine Berührungspunkte mit diesem Thema hatte, kennen oft nicht alle Hintergründe und Auswirkungen. 

Besonders wichtig ist jedoch, dass ein Anwalt bei der Aufsetzung des Testaments hilft. Dieses ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit gültig und enthält keine unwirksamen Klauseln, die Privatpersonen aus Unwissenheit eventuell einbauen. Sie können sich dann darauf verlassen, dass durch das Berliner Testament ihre Immobilie in die richtigen Hände übergeht.

Kann man ein Berliner Testament anfechten?

Ja, Berliner Testamente sind durchaus anfechtbar. Damit hier eine Aussicht auf Erfolg besteht, muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Möglichen Szenarien sind hier: 

  • Das Testament wurde von einem der Ehepartner nicht freiwillig unterschrieben.

  • Es enthält Formfehler. 

  • Es finden sich unwirksame Klauseln im Berliner Testament.

  • Die Echtheit des Dokuments kann nicht geklärt werden.

  • Es beachtet eine pflichtteilsberechtige Person nicht.

Ob ein Berliner Testament gültig ist oder nicht, wird durch Gerichte entschieden. Erben tun also gut daran, sich einen Anwalt zu suchen, der Sie berät und anschließend vertritt. 

Berliner Testament: Haus sicher vererben

Mit dem Berliner Testament sichern Immobilieneigentümer im Todesfall vor allem Ihren Ehepartner ab. Daher handelt es sich um eine besonders beliebte Form der Nachlassregelung. Wenn Sie gleich Ihre Enkel als Schlusserben einsetzen, sorgen Sie zudem dafür, dass Ihr Haus über mehrere Generationen in Ihrer Familie bleibt.

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