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Neues Heizungsgesetz: Das gilt ab 2024

Ein neues Heizungsgesetz gilt ab Januar 2024.
15 September 2023Letztes Update: 15.09.2023

Am 8. September 2023 hat der Bundestag die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das bedeutet in der Konsequenz: Die Bundesregierung führt ab 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen ein, welche ein klimafreundlicheres Heizen ermöglichen sollen. Bei vielen Immobilieneigentümern herrscht derzeit noch eine große Unsicherheit, welche Regelungen ein neues Heizungsgesetz für sie mit sich bringt. Wir von McMakler geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Informationen.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?
Heizen ab 2024: Was muss beim Einbau einer neuen Heizung beachtet werden?
Gibt es innerhalb des neuen Heizungsgesetzes Sonderregelungen?
Neues Heizungsgesetz: Welche Förderungen sind geplant?
Können die Kosten für den Umbau auf die Mieter umgelegt werden?
Neues Heizungsgesetz 2024: Klimafreundlichere Heizsysteme sollen gefördert werden

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?

Heizen ab 2024: Was muss beim Einbau einer neuen Heizung beachtet werden?

Gut zu wissen

Neues Heizungsgesetz: Wärmepumpe als klimafreundlichere Alternative

Gibt es innerhalb des neuen Heizungsgesetzes Sonderregelungen?

  • Gasheizungen können auch nach 2024 neu installiert werden, sofern diese wasserstofftauglich sind und später im Sinne der kommunalen Wärmeplanung umgerüstet werden können. Steht dem Haushalt in Zukunft kein grüner Wasserstoff zur Verfügung, müssen diese ab dem Jahr 2029 zu einem Anteil von 15 Prozent mit klimaneutralem Gas, etwa aus Biomasse, betrieben werden. Dieser erforderliche Anteil erhöht sich im Jahr 2035 auf 30 Prozent und im Jahr 2040 auf 60 Prozent Biogas.
  • In Mehrfamilienhäusern gelten längere Übergangsfristen. Hier bleibt den Eigentümern ein Zeitraum von drei Jahren, um zu entscheiden, wie sie in Zukunft heizen möchten. Geht es zum Beispiel um den Umbau von einer Gasetagenheizung zu einer Zentralheizung, gewährt der Gesetzgeber sogar eine Frist von zehn Jahren.
  • Empfänger von Sozialleistungen sowie Hausbesitzer, bei denen die Kosten für den Umbau den Wert ihrer Immobilie übersteigen, sind von der Verpflichtung zum Umbau befreit. Ursprünglich war sogar vorgesehen, dass Personen, die älter als 80 Jahre sind, von dieser Pflicht ausgenommen wären – diese Ausnahmeregelung wurde jedoch aus dem Gesetz wieder entfernt.

Neues Heizungsgesetz: Welche Förderungen sind geplant?

Neues Heizungsgesetz 2024: Klimafreundlichere Heizsysteme für Neubauten

Können die Kosten für den Umbau auf die Mieter umgelegt werden?

Neues Heizungsgesetz 2024: Klimafreundlichere Heizsysteme sollen gefördert werden

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