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Antrag auf Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug kann auf verschiedene Weise beantragt werden. Die klassische Methode ist, den Grundbuchauszug direkt beim Grundbuchamt zu beantragen. Das nachfolgende Muster kann Ihnen dabei behilflich sein. Für das Führen der Grundbücher sind die Amtsgerichte verantwortlich. Nur Baden-Württemberg bildet eine Ausnahme. Hier werden die Grundbücher auf der Gemeindeebene geführt. Außerdem gibt es die Möglichkeit einen Grundbuchauszug online über nicht behördliche Dienstleister zu beantragen. Die Kosten dafür sind aber höher und der Aufwand nicht viel geringer.

Wo reiche ich den Antrag ein?
Welches das für Sie zuständige Amtsgericht ist, können Sie relativ einfach über das Internet (z. B. gerichtsverzeichnis.de) herausfinden.

Wer darf einen Grundbucheintrag beim Grundbuchamt einsehen?
Grundbücher sind vertrauliche Dokumente, aufgrund der enthaltenen Informationen über z. B. Schuld- und Vermögensverhältnisse. Einsicht in Grundbuchauszüge und das Recht diese zu beantragen, haben alle Personen mit einem berechtigten Interesse oder einer Vollmacht. Dazu gehören Eigentümer, Miteigentümer, Gläubiger oder Inhaber von Nießbrauchrechten, wie z. B. einem Wegerecht.
Notare, Gerichte, Behörden und Vermessungsingenieure haben ein dauerhaftes Recht auf Einsicht in die Grundbücher.

Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?
Ob der Grundbuchauszug beglaubigt sein muss, entscheidet derjenige, der den Auszug von Ihnen haben möchte. Für Ihr eigenes Interesse reicht in der Regel ein nicht beglaubigter Grundbuchauszug, Banken wollen so gut wie immer eine beglaubigte Version.

Kosten für einen Grundbuchauszug
Einen Grundbuchauszug erhalten Sie leider nicht kostenlos. Die Kosten dafür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Sie betragen zwischen 10 Euro für einen nicht beglaubigten und 20 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug. Die Kosten können je nach Bundesamt variieren.

In unserem kostenlos downloadbaren Musterbeispiel sehen Sie, wie die Beantragung formal aussehen sollte.

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