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Staffelgeschoss – alles, was Sie wissen müssen

Staffelgeschoss: modern und vorteilhaft

Sie planen den Bau eines Eigenheims? Oder möchten Sie ein bestehendes Haus nachträglich erweitern? Dann sollten Sie sich mit dem Staffelgeschoss befassen! Warum und was es damit auf sich hat, das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist ein Staffelgeschoss und worin liegen seine Vorteile?

Unter einem Staffelgeschoss wird im Allgemeinen ein oberes Geschoss verstanden, das im Vergleich zu den Außenwänden des Hauses zurücksteht – in seiner Grundfläche also kleiner ist. Je nach Gebäude und Platzbedarf lassen sich mehrere solcher Geschosse übereinander zu bauen. In der zeitgenössischen Architektur ist das Staffelgeschoss aus ästhetischen Gründen beliebt. Häufig werden Staffelgeschosse als Flachdach oder minimal geneigtes Dach abgeschlossen. Zusammen mit der gestaffelten Fassade gibt das dem Baukörper ein ebenso geradliniges wie filigranes Aussehen. Durch den Einbau großer Fenster oder durch die farbliche Abhebung des oberen Geschosses lässt sich dieser Effekt noch verstärken.

Große Fenster geben dem Staffelgeschosses eine modische Note.

Über den praktischen und ästhetischen Nutzen eines Staffelgeschosses hinaus bietet es zudem weitere Vorteile:

  • Aufgrund der zurückspringenden Fassade entsteht beim Staffelgeschoss Raum für eine geräumige Dachterrasse auf dem Flachdach. Dazu gibt es eine umlaufende Terrasse im oberen Stock. Das wiederum sorgt für eine höhere Wohnqualität.

  • Durch den geradlinigen Bau und den flachen Abschluss brilliert das Staffelgeschoss mit hohen Räumen ohne Schrägen.

  • Im Vergleich zu einem klassischen Vollgeschoss wird durch die geringere Grundfläche weniger Baumaterial benötigt.

  • Staffelgeschosse lassen sich oft im Nachhinein noch aufstocken. Wer nach einigen Jahren mehr Platz benötigt, kann somit weiter in die Höhe bauen – solange es die Gebäudestatik zulässt.

Beim Staffelgeschoss sind baurechtliche Vorgaben zu beachten.

Wie groß darf ein Staffelgeschoss sein?

Das charakteristische Alleinstellungsmerkmal eines Staffelgeschosses ist, dass es gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückgestellt ist. Ob ein Geschoss allerdings auch baurechtlich als Staffelgeschoss gilt, hängt im Wesentlichen von den Abmessungen ab. Relevant sind insbesondere die folgenden zwei Richtwerte:

  • Ein Vollgeschoss für Aufenthaltsräume hat mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses zu fassen.

  • Die Deckenhöhe hat bei Vollgeschossen mindestens 2,30 Meter zu betragen.

Möchten Sie mit einem Staffelgeschoss die Wohnfläche nach oben erweitern, haben die Abmessungen geringer auszufallen als bei einem Vollgeschoss. Generell bedeutet das: Ein Staffelgeschoss ist dann kein Vollgeschoss, wenn es weniger als zwei Dritteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses umfasst und über eine geringere Deckenhöhe verfügt als ein Vollgeschoss.

Wichtig: Die genannten Maße geben eine gute Orientierung, völlig einheitlich sind die Regelungen für das Staffelgeschoss jedoch nicht. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel darf ein Staffelgeschoss bis zu drei Viertel der Fläche des darunterliegenden Geschosses haben. In Berlin hingegen gelten die genannten Grenzwerte von 2,30 Metern in der Höhe und zwei Drittel der Grundfläche. Hinzu kommt dort allerdings ein dritter Grenzwert – die Oberkante des Geschosses muss im Mittel mehr als 1,40 Meter über die Geländeoberfläche hinausragen. Wer also plant, ein Staffelgeschoss zu bauen, prüft am besten die regionalen Vorgaben an seinem Wohnort.

Hinweis

Liegen baurechtliche Vorschriften vor, die den Bau eines weiteren Vollgeschosses verbieten, kann ein Staffelgeschoss eine Möglichkeit sein, dennoch nach oben zu bauen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie unbedingt den Bebauungsplan prüfen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Voraussetzungen in den verschiedenen Landesbauordnungen der Bundesländer zu recherchieren. Auf diese Weise gehen Sie sicher, inwieweit der Bau eines Staffelgeschosses für Ihr Haus denkbar ist.

Das Staffelgeschoss optisch vergrößern

Zwei Drittel der Bruttogrundrissfläche mögen mitunter gering klingen, mit ein paar Tricks lässt sich das Staffelgeschoss aber zumindest optisch noch vergrößern – angefangen mit Lichtöffnungen. Fenster oder Lichtkuppeln im Flachdach sorgen für ein helles, offenes Ambiente. Sind zusätzlich in den Wänden hohe Fenster verbaut, erhält das Geschoss einen freundlichen Charakter. Die umlaufende Terrasse erweitert die Wohnfläche und bietet während der warmen Monate einen entspannten Platz an der Sonne. Wer eine gute Aussicht schätzt, kann sein Staffelgeschoss mit zusätzlicher Dachterrasse planen.

 Staffelgeschoss: Das sollten Sie bei der Planung bedenken.

Aufstocken per Staffelgeschoss

Ein Staffelgeschoss bringt vielfältige Vorteile mit sich: Das Gebäude erscheint weniger wuchtig. Gleichzeitig entsteht zusätzlicher Wohnraum. Dazu kann es eine Möglichkeit sein, Bauvorschriften klug einzuhalten. Wünschen Sie sich mehr Platz und haben keine Möglichkeit, ein Vollgeschoss zu bauen, ist ein Staffelgeschoss eine geeignete Alternative.

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