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Das Wichtigste zum Immobilienkauf mit Notaranderkonto zusammengefasst

Ein Notaranderkonto bietet Sicherheit beim Immobilienkauf.

Ein Notaranderkonto ist eine besondere Form des Anderkontos. Es kommt im Kontext eines Grundstücks- oder Immobilienverkaufs zum Tragen. Dabei fungiert der Notar als Vermittler zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Letzterer überweist den Kaufbetrag an ein Girokonto, das von dem Notar treuhänderisch verwaltet wird. Der Notar gibt dieses Geld dann an den Verkäufer weiter.

Die Nutzung eines Notaranderkontos ist die Ausnahme beim Immobilienkauf. Es wird nur genutzt, wenn der Notar ein berechtigtes Sicherungsinteresse feststellt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kauf durch mehrere Banken finanziert wird.

Unter welchen Bedingungen kann ein Immobilienkauf mit Notaranderkonto stattfinden?

Der Regelfall beim Immobilienkauf ist die Bezahlung per Direktüberweisung. Der Notar ist in diesem Fall nicht in die Abwicklung der Zahlung eingebunden. Das heißt nicht, dass der gesamte Kaufprozess ohne Notar ausgeführt werden muss oder kann. Denn nach § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Kaufvertrag bei einer Immobilie notariell beurkundet werden. Zudem sorgt der Notar über bestimmte Klauseln bei der Vertragsgestaltung dafür, dass ein Betrug möglichst verhindert werden kann. Auch wenn also keine Zahlung über ein Anderkonto stattfindet, ist ein Notar maßgeblich in den Kaufprozess eingebunden.

In begründeten Fällen kann er jedoch in den Zahlungsprozess integriert werden. Dafür muss der Notar ein berechtigtes Sicherungsinteresse feststellen. Ohne eine ausreichende Begründung kann er keine Zahlung über ein Notaranderkonto einleiten. Dies ist in § 57 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) geregelt. Es reicht also nicht, wenn sich eine der verantwortlichen Parteien die Einrichtung eines Notaranderkontos wünscht.

Als konkreter Anlass zur Einrichtung eines notariell geführten Treuhandkontos gilt zum Beispiel der Verkauf der Immobilie im Zuge eines Insolvenzverfahrens, bei dem Gläubiger bedient werden müssen. Ein möglicher Anlass ist auch gegeben, wenn der Immobilienkauf durch mehrere Kreditinstitute finanziert wird. Der Notar stellt dann sicher, dass der Verkäufer den gesamten Betrag erhält. In diesen Fällen übernimmt der Notar also eine wichtige Rolle bei der Vermittlung zwischen den Vertragsparteien.

Bei einer Zwangsversteigerung kann ein Notaranderkonto zur Vertragsabwicklung genutzt werden.

Welche Vorteile bietet ein Notaranderkonto?

Der wichtigste Vorteil eines Notaranderkontos ist die Sicherheit der Vertragsabwicklung. Die Methode mithilfe eines Notaranderkontos gilt als die sicherste Form des Immobilienkaufs. Der Notar achtet nämlich darauf, dass alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, bevor er das Geld freigibt. Denn beim Verkauf einer Immobilie wird der Eigentumsübergang erst mit einem Eintrag im Grundbuch realisiert. Dies nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Hier kommt der Notar ins Spiel. Auf der einen Seite veranlasst er den Eintrag erst, wenn er das Geld vom Käufer erhalten hat. Dieses verwahrt er auf seinem treuhändisch verwalteten Notaranderkonto. Auf der anderen Seite gibt er das Geld erst an den Verkäufer weiter, wenn der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen wurde. So bietet der Notar Sicherheit für beide Vertragsparteien beim Immobilienverkauf.

Auch mögliche Gläubiger werden vom Notar bedient. Der Notar überschaut alle offenen Ansprüche und überweist den Kaufpreis gegebenenfalls direkt an die berechtigten Parteien.

Ein Notar bietet beiden Vertragsparteien eine gewisse Sicherheitsgarantie. Verstößt eine der beiden Vertragsparteien gegen die Vereinbarungen, kann ein Notar den Vertrag auflösen und rückabwickeln.

Selbst wenn der Notar selbst das Geld veruntreuen sollte, haben Käufer und Verkäufer nichts zu befürchten. Dabei handelt es sich nämlich um eine Straftat, die nur selten vorkommt. Zudem sind Käufer und Verkäufer gegen Schäden durch den Notar abgesichert. Dafür tritt der Notarsicherungsfonds ein. An ihn kann sich die geschädigte Partei wenden, um eine Entschädigung zu erhalten.

Gibt es Nachteile durch das notargeführte Anderkonto?

Ein Nachteil der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto liegt in den anfallenden Gebühren, die für diese Leistung abgerechnet werden. Diese sind abhängig vom Betrag, den der Notar verwaltet. Sie werden nach einem einheitlich festgelegten Kostensatz berechnet. So entstehen Gebühren, die bei einer direkten Zahlungsabwicklung nicht angefallen wären. Diese Gebühren sind jedoch vernachlässigbar im Vergleich zu den Verlusten, die ein Betrugsfall beim Immobilienkauf bedeuten würde. Da die Zahlung über das Notaranderkonto nur in Fällen mit berechtigtem Sicherheitsinteresse stattfindet, hat sie durchaus auch ihre finanzielle Berechtigung.

Wie hoch sind die Kosten für das Notaranderkonto?

Die Kosten für Notare sind deutschlandweit einheitlich geregelt. Es spielt also keine Rolle, wo die zu kaufende Immobilie steht. Viel wichtiger ist die Höhe des Kaufbetrags. Die Kosten für den Notar, inklusive der Verwaltungskosten des Notaranderkontos, übernimmt in der Regel der Käufer. Die Notarkosten entfallen gestaffelt nach der folgenden Gebührentabelle:

  • 1 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Betrag von 2.500 Euro

  • 0,5 Prozent bis zu einer Summe von 10.000 Euro

  • 0,25 Prozent bei jedem höheren Betrag

Diese Gebühren sind in § 149 Absatz 1 der notariellen Kostenordnung nachzulesen. Der zweite Absatz ist ebenfalls von großer Bedeutung. Wenn die Zahlung nämlich in mehreren Schritten ausgezahlt wird, wird die Gebühr von jedem Einzelbetrag erhoben.

Ein Notar sichert einen erfolgreichen Immobilienkauf ab.

Fazit

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine besondere Angelegenheit. Oftmals ist damit sowohl ein großer finanzieller als auch emotionaler Aufwand verbunden. In diesen Situationen spielt derNotar eine wichtige Rolle. Er bringt schon beim Aufsetzen des Vertrags seine Expertise in den Kaufprozess ein. Davon profitieren Käufer und Verkäufer auch bei einem regulären Immobilienkauf mit einer Direktüberweisung des Kaufbetrags.

In Ausnahmefällen mit berechtigtem Sicherheitsinteresse ist der Notar auch in den Zahlungsvorgang involviert. Dann wird der Kaufbetrag zunächst auf ein Anderkonto gezahlt, das der Notar treuhändisch verwaltet. Diese Vorkehrung sorgt für eine besondere Sicherheit beim Immobilienkauf. Der Notar überwacht dabei den gesamten Zahlungsprozess und die Umsetzung der Vertragsbedingungen. Daher lohnt es sich in der Regel, die Gebühren zu zahlen, die bei einer solchen Leistung anfallen.

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