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Nachlassinsolvenz: Das sollten Erben wissen!

Die Einleitung einer Nachlassinsolvenz ist abzuwägen.Verstirbt ein Erblasser, geht das Vermögen auf die Erben über. Nicht immer handelt es sich dabei um große Geldsummen. Oft sind es sogar Schulden, die hinterlassen werden – diese können oder möchten die Erben dann womöglich nicht übernehmen. In einem solchen Fall kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden. Dadurch bleibt das Privatvermögen der Erben unangetastet. Erfahren Sie hier, wie ein Nachlassinsolvenzverfahren abläuft, welche rechtlichen Konsequenzen es mit sich bringt und welche Kosten damit einhergehen.

Nachlassinsolvenz: Was bedeutet das?

Das deutsche Erbrecht regelt detailliert, was mit dem Vermögen eines Erblassers nach dessen Tod geschieht. Vermögenswerte wie Geld, Immobilien und Sachwerte gehen an die Erben über. Das können sowohl die gesetzlichen Erben, beispielsweise die Kinder, als auch Erben sein, die in einem Testament ernannt werden.

Doch nicht nur Vermögen wird vermacht: Ebenso die offenen Verbindlichkeiten eines Erblassers werden an die Erben übertragen. Dadurch passiert es möglicherweise, dass die Nachkommen ausschließlich Schulden erben und diese mit ihrem Privatvermögen begleichen müssen. Um dem entgegenzuwirken, wird eine Nachlassinsolvenz beantragt. Sie verhindert, dass Gläubiger die offene Summe bei den Erben eintreiben. Um die Schulden zu bezahlen, wird dann nur der Betrag aus dem Nachlass verwendet. Das Vermögen der Erben bleibt jedoch unangetastet.

Gut zu wissen:

Die Erben sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn sie die Schulden aus dem Nachlass nicht oder aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bezahlen können. Bei Erbgemeinschaften kann ein Antrag auf Nachlassinsolvenz auch von nur einem Erben gestellt werden.

Für wen ist ein Nachlassinsolvenzverfahren sinnvoll?

Das deutsche Gesetz definiert drei Gründe, aus denen ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden kann:

  • Überschuldung

  • Zahlungsunfähigkeit

  • drohende Zahlungsunfähigkeit

Ist eine Überschuldung abzusehen, werden zunächst die Masseverbindlichkeiten berücksichtigt. Darunter fallen etwa die Kosten für die Beerdigung oder die Ausgaben, die durch die Vollstreckung des Testaments entstanden sind. Stellt sich diesen Zahlungen heraus, dass die offenen Forderungen gegen den Erblasser nicht beglichen werden können, muss laut § 1980 BGB eine Nachlassinsolvenz beantragt werden.

Nachlassinsolvenz oder Erbausschlagung?

Viele Erben fragen sich, ob sie eine Nachlassinsolvenz beantragen oder das Erbe ausschlagen sollen. Möchten Sie ein Erbe nicht annehmen, sind Sie verpflichtet, es innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Amtsgericht auszuschlagen. Dann sind Sie von der Zahlung aller anfallenden Schulden befreit. Haben Sie diese Frist versäumt, steht Ihnen diese Option nicht mehr zur Verfügung. Sie haben dann aber weiterhin die Möglichkeit, eine Nachlassinsolvenz zu beantragen. Das ist vor allem, wenn der Nachlassende offensichtlich überschuldet war, eine gute Möglichkeit, sein Privatvermögen zu schützen.

Prüfen Sie, ob Sie eine Nachlassinsolvenz wirklich benötigen.

Wie läuft ein Nachlassinsolvenzverfahren ab?

Bei einer Nachlassinsolvenz ist der Ablauf klar geregelt: Zunächst müssen Sie als Erbe die Nachlassinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Entscheidend dafür ist, wo der Erblasser zuletzt gelebt hat. Das jeweilige Gericht prüft den Antrag auf seine Zulässigkeit und eröffnet im positiven Fall das Verfahren. Im Zuge dessen wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der ab diesem Zeitpunkt über alle vorhandenen Besitztümer des Erblassers verfügt. Die Erben haben somit keinen Zugriff mehr auf die Erbmasse. Der Insolvenzverwalter stellt zunächst eine vollständige Übersicht über das gesamte Vermögen des Erblassers auf. Überdies führt er die Kommunikation mit allen Gläubigern und nimmt den Verkauf von Sachwerten vor, um die Schulden zu begleichen.

Gut zu wissen:

Es kommt mitunter vor, dass der Antrag auf Nachlassinsolvenz abgelehnt wird. Das ist zumeist dann der Fall, wenn die Erbmasse zu gering ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Nachlassinsolvenzverfahren: Welche Kosten sind zu erwarten?

Mit einer Nachlassinsolvenz entstehen Kosten, die nicht zu unterschätzen sind. Folgende verschiedene Posten müssen aus der Erbmasse bezahlt werden:

  • Verwaltungskosten des Insolvenzgerichts

  • Kosten für mögliche Gutachten

  • Honorar für den Insolvenzverwalter

  • Kosten für den Gläubigerausschuss

Die genaue Höhe der Ausgaben ist von Erbfall zu Erbfall unterschiedlich. Vieles ist jedoch gesetzlich festgelegt: Das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG) definiert zum Beispiel die Aufwendungen des Insolvenzgerichts. Die Bezahlung des Insolvenzverwalters wird durch die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) geregelt. Im Falle einer drohenden Überschuldung muss deshalb individuell geprüft werden, ob das vorhandene Erbe die Kosten für eine Nachlassinsolvenz decken kann.

Welche rechtlichen Folgen hat ein Nachlassinsolvenzverfahren?

Verstirbt ein Erblasser, so haben Sie als Erbe eine Frist von sechs Wochen, um zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Für die Nachlassinsolvenz gilt eine Frist von 2 Jahren. Ihre Entscheidung sollte jedoch gründlich abgewogen werden, da Sie mit verschiedenen rechtlichen Folgen einhergeht und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Beantragen Sie die Nachlassinsolvenz, hat dies Konsequenzen:

  • Sie verlieren jegliches Anrecht auf den Nachlass.

  • Ihr Privatvermögen wird von der Erbmasse getrennt.

  • Sind Sie als Erbe Beklagter in einem Verfahren, das sich auf den Nachlass bezieht, fungiert der Insolvenzverwalter als Ihre Vertretung.

  • Forderungen an den Erblasser sind an den Insolvenzverwalter zu richten.

Entscheiden Sie sich für die Nachlassinsolvenz, wird jegliche Verbindung zwischen Ihnen und dem Erbe getrennt. Somit erhalten Sie für eine Nachlassinsolvenz keinen SCHUFA-Eintrag oder ähnliches. Ihnen entstehen keine nachteiligen Konsequenzen.

Gespräch mit dem Insolvenzverwalter

Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Nachlassinsolvenz einzureichen?

Wer eine Nachlassinsolvenz eröffnen möchte, muss sich mit einem entsprechenden Antrag an das jeweilige Insolvenzgericht wenden. Diese Unterlagen sind dafür nötig:

  • Angaben zur Erbenstellung: Sie müssen nachweisen, worauf Ihr Erbrecht beruht. Das ist in der Regel ein Erbschein oder ein Testament.

  • Nachlassverzeichnis: Sie benötigen eine Aufstellung über alle Vermögenswerte der Erbmasse (Immobilien, Geldwerte, Sachwerte usw.).

  • Gläubigerverzeichnis: Sie haben schriftlich darzulegen, welche Gläubiger es gibt und wie hoch deren Forderungen sind. Zudem sollten nachweisen, worauf diese beruhen.

Darüber hinaus bedarf es keines Formulars für die Eröffnung der Nachlassinsolvenz. Sie können diese Entscheidung formlos schriftlich mitteilen, sobald Sie alle obenstehenden Unterlagen vorbereitet haben. Das Gericht benötigt jedoch grundlegende Angaben: Teilen Sie mit, wer der Erblasser ist und wo er seinen Wohnsitz hatte. Informieren Sie das Gericht darüber, welche Personen die Erben sind und worauf deren Erbrecht beruht. Nennen Sie außerdem Ihren Grund für die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung). Wichtig ist weiterhin, dass Sie eine Glaubhaftmachung beifügen, mit der Sie bekräftigen, dass Ihre Angaben korrekt sind.

Nachlassinsolvenz: Ja oder nein?

Im Erbfall sind die Erben häufig mit den verschiedensten Emotionen konfrontiert. Gleichzeitig liegt bei Ihnen die Entscheidung, ob Sie das Erbe antreten, es ausschlagen oder gar eine Nachlassinsolvenz beantragen müssen. Trotz des Zeitdrucks sollten Sie gründlich abwägen, bevor Sie sich für eine Gangart entscheiden. Haben Sie das Erbe ausgeschlagen oder die Nachlassinsolvenz beantragt, verlieren Sie jeglichen Anspruch auf das Erbe: Sie dürfen keine Gegenstände aus der Erbmasse entnehmen - Ihnen bleiben also auch keinerlei Erinnerungsstücke. Entscheiden Sie deshalb mit Bedacht, welche Variante für Sie die richtige ist.

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