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Erbbaurecht: Für den Traum vom Eigenheim

Das Erbbaurecht ermöglicht die Nutzung eines fremden Grundstücks.

Das Erbbaurecht regelt in Deutschland die Möglichkeit, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu kaufen oder zu bauen. Dabei bleibt das Grundstück im Besitz des Eigentümers, die Immobilie darauf gehört jedoch dem Erbbaurechtsnehmer. Im Erbbaurechtsvertrag, den der Rechtsgeber und der Rechtsnehmer individuell aushandeln, werden alle Details festgehalten.

Erbbaurecht: Definition und Inhalt

Per Definition ist das Erbbaurecht das beschränkte dingliche Recht, ein veräußerliches und vererbbares Gebäude auf einem fremden Grundstück zu bauen. Voraussetzung dafür ist die Einigung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Interessenten, die dann vertraglich festgesetzt wird. Durch eine Eintragung im Grundbuch wird der Erbbaurechtsnehmer dazu berechtigt, das sogenannte Erbbaugrundstück zu nutzen. Es bleibt jedoch im Eigentum des Erbbaurechtsgebers. Im Gegensatz dazu steht das neu errichtete Bauwerk des Erbbaurechtsnehmers in dessen Eigentum. Ein bereits auf dem Grundstück vorhandenes Bauwerk geht nach Vertragsschluss in das Eigentum des Erbbaurechtsnehmers über.

Dauer und Beendigung des Erbbaurechtsvertrags

Die Dauer der Erbpacht wird im Vorfeld ebenfalls im Vertrag festgeschrieben. In der Regel beträgt die Dauer der Erbpacht im Erbbaurecht zwischen 60 und 99 Jahren. Ist die vereinbarte Zeit abgelaufen, erlischt das Erbbaurecht automatisch und die Immobilie geht in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. Soll die Laufzeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht enden, können Erbpachtgeber und Erbpachtnehmer auch eine Vertragsverlängerung vornehmen.

Tipp: Natürlich kann der Erbbaurechtsnehmer das Erbpachtgrundstück auch kaufen. Die Konditionen dafür werden mit dem Grundstückseigentümer ausgehandelt und stellen eine Möglichkeit dar, am Ende doch noch Eigentümer des Grundstücks und der Immobilie zu werden.

Der Traum vom eigenen Haus kann mit dem Erbbaurecht wahr werden.

Was kostet ein Erbpachtgrundstück?

Um in den Genuss eines Erbpachtgrundstücks zu kommen, leistet der Pächter an den Verpächter regelmäßige Zahlungen, den sogenannten Erbbauzins. Seine Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. In Deutschland beträgt der Zins meist zwischen drei und fünf Prozent des aktuellen Grundstückswerts. Vor dem Hintergrund der langen Laufzeiten von Erbpachtverträgen und den damit verbundenen Wertveränderungen von Grundstücken ist es üblich, den Zins nach einer bestimmten Vertragslaufzeit anzupassen. Auf diese Weise kann der zu zahlende Betrag immer an den tatsächlichen Grundstückswert angelehnt werden.

Vor- und Nachteile für Pächter und Verpächter

Für Häuslebauer bietet das Erbbaurechtsgesetz den großen Vorteil, dass sie ein Eigenheim errichten oder erwerben können, ohne dafür ein Grundstück kaufen zu müssen. Da der Erbbauzins mit drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes deutlich unter dem Kaufpreis für das Grundstück liegt, bedeutet eine Erbpacht zunächst eine große Kostenersparnis. So können sich auch Personen mit einem begrenzten Eigenkapital den Traum vom Eigenheim erfüllen. Gerade mit Blick auf die steigenden Immobilienpreise kann diese Möglichkeit von Vorteil sein.

Für den Grundstückseigentümer wiederum ergibt sich durch die Erbpacht die Möglichkeit, mit einem vorhandenen Grundstück auf lange Sicht regelmäßige Einnahmen zu erzielen. Er bleibt Eigentümer des Grundstücks und kann es zu einem späteren Zeitpunkt eventuell teurer verkaufen oder wieder selbst nutzen.

Zu den Nachteilen des Erbbaurechts gehören mitunter höhere Kosten für Erbbaurechtsnehmer: Derzeit sind die Zinsen für einen Kredit bei der Bank recht niedrig – Erbbauzinsen können da nicht mithalten. Zudem kann der Erbbauzins in regelmäßigen Abständen erhöht werden, was einen Grundstückskauf unter Umständen deutlich attraktiver werden lässt als die Erbpacht.

Das Erbbaurecht kann sich für Familien lohnen!

Wer bietet Erbpachtgrundstücke an?

In Deutschland hat jeder Grundstückseigentümer das Recht, sein Bauland zu verpachten. In der Realität machen Privatpersonen davon allerdings nur selten Gebrauch. In den meisten Fällen sind es Gemeinden und Kommunen, Kirchen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen, die ihren Grundbesitz nutzen, um über eine längere Zeit damit Einnahmen zu erzielen. Vor allem Kirchen verpachten häufig ihre Grundstücke, um finanziell schwache Familien mit der Möglichkeit eines Hauskaufs zu unterstützen.

Fazit: Vor- und Nachteile beim Erbbaurecht abwägen

Wer ein eigenes Haus möchte und über ein zu geringes Eigenkapital verfügt, kann das Erbbaurecht für sich in Betracht ziehen. Wegen des Wegfalls des Grundstückspreises muss der notwendige Kredit für den Hausbau oder -kauf nicht so hoch ausfallen. Die Entscheidung für oder gegen das Erbbaurecht sollte allerdings gründlich abgewogen werden. In bestimmten Fällen ist es nicht zu empfehlen und kann gegenüber einem Grundstückskauf beträchtliche Nachteile mit sich bringen.

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