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Eigenheimrente: So funktioniert das Wohn-Riester-Programm

Mit Eigenheimrente abgesichertDas staatliche Wohn-Riester-Programm wird auch als Eigenheimrente bezeichnet. Mit dem Förderprogramm soll der Bau oder Erwerb von Immobilien begünstigt werden. In diesem Lexikoneintrag erfahren Sie, wie die Eigenheimrente im Detail funktioniert und worauf Sie bei der Beantragung achten müssen.

Welchen Zweck erfüllt die Eigenheimrente?

Mit der Eigenheimrente, die auch als Wohn-Riester bezeichnet wird, fördert der Staat Bürger, die eine eigene Immobilie kaufen oder bauen wollen. Das Programm wurde 2008 ins Leben gerufen und soll den Immobilienerwerb als effektiven Teil der Altersvorsorge unterstützen. Denn wer im Alter in einem abbezahlten Eigenheim wohnt, spart sich die monatlichen Mietkosten. Aus diesem Grund gilt eine wichtige Grundvoraussetzung für die Eigenheimrente als Form der individuellen Altersvorsorge: Das Wohneigentum muss selbst genutzt werden. Die Förderung darf also nicht dazu verwendet werden, Immobilien zu kaufen, um sie dann zu vermieten.

Für wen eignet sich Wohn-Riester?

Grundsätzlich haben alle Personen, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder rentenversicherungspflichtig sind, ein Recht auf die Eigenheimrente als Förderung für ihr Immobilienvorhaben. Das umfasst also Angestellte, Arbeiter und auch geringfügig Beschäftigte, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Darüber hinaus können auch Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen (z. B. Handwerker oder Künstler), Wohn-Riester nutzen. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind ebenfalls berechtigt, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Dasselbe gilt für Arbeitslosengeldbezieher.

Zusammenfassung: Wer kann die Eigenheimrente beantragen?

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer

  • Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung, auch wenn sie selbstständig sind

  • Beamte, Richter und Berufssoldaten

  • Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld

Die Eigenheimrente eignet sich vor allem für Familien mit Kindern. Das liegt daran, dass für jedes Kind, für das die Eltern oder ein Elternteil noch Kindergeld beziehen, im Rahmen des Wohn-Riesters eine Zulage ausgezahlt wird. Diese liegt bei Kindern, die vor 2008 geboren sind, bei 185 Euro. Bei jüngerem Nachwuchs beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Zum Vergleich: Erwachsene bekommen 175 Euro pro Person als jährliche Riester-Zulage.

Gut zu wissen:

Eltern können ohne Einschränkungen weiter „riestern“, selbst wenn sie in Elternzeit sind.

Wie funktioniert die Förderung durch die Eigenheimrente?

Bei der Eigenheimrente verhält es sich wie bei anderen Riester-Produkten: Sie müssen mit einem Anbieter einen Vertrag abschließen und jedes Jahr vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens einzahlen. Falls Sie jedoch weniger einzahlen, müssen Sie mit Kürzungen bei den gezahlten Zuzahlungen rechnen. Solange Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die oben aufgezählten Zulagen, die beispielsweise vom Alter Ihrer Kinder abhängen. Sie fließen dann automatisch in den von Ihnen abgeschlossenen Bausparvertrag beziehungsweise die Baufinanzierung. Dadurch profitieren Sie von einer kürzeren Abzahlungszeit und müssen während der Gesamtlaufzeit weniger Zinsen zahlen. 

Zusätzlich zu den ausgezahlten Zulagen erhalten Sie im Zuge Ihrer Eigenheimrente attraktive Steuervorteile. Sie haben nämlich das Recht, Ihre Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr steuerlich geltend zu machen. Insbesondere wenn Sie einer hohen Steuerbelastung ausgesetzt sind, kommen Ihnen diese Erleichterungen zugute. 

Bei der Eigenheimrente muss man darüber hinaus jedoch zwischen zwei Verfahren unterscheiden, die davon abhängen, ob Sie in nächster Zeit ein Bauprojekt umsetzen oder ohne konkretes Ziel sparen möchten.

Eigenheimrente für Ihr Bauprojekt

Eigenheimrente ohne definiertes Immobilienprojekt

Wenn Sie die Option einer eigenen Immobilie als Teil Ihrer Altersvorsorge in Betracht ziehen, jedoch noch keine exakten Pläne für einen Kauf oder Bau haben, besteht die Möglichkeit, einen herkömmlichen Riester-Vertrag abzuschließen. Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt den Wunsch haben, Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen, verfügen Sie bereits über angesammelte Einzahlungen und genießen die staatlichen Unterstützungen. Andernfalls steht es Ihnen frei, gemäß Ihrem Sparplan aus den angesparten Mitteln Vorteil zu schöpfen. Alternativ zu einer Riester-Rentenversicherung können Sie auch einen Fonds- oder Banksparplan nutzen, wenn Sie noch kein bestimmtes Bauprojekt vorhaben und möglichst flexibel bleiben wollen.

Gut zu wissen:

Sie müssen nicht unbedingt beim Baubeginn bereits Wohn-Riester beantragt haben. Wenn Sie den Start verpasst haben, sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen, denn dabei können Kosten berücksichtigt werden, die Ihnen bis zu sechs Monate vor dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung entstanden sind.

Mit Wohn-Riester eine konkrete Immobilie finanzieren

Falls Sie bereits detaillierte Pläne haben, in den kommenden Jahren Wohneigentum zu erwerben, besteht die Möglichkeit, Ihre Wohn-Riester-Beiträge in einen geförderten Bausparvertrag oder eine Baufinanzierung einzubringen. Dadurch können Sie von den staatlichen Zulagen im Rahmen des Wohn-Riester-Programms profitieren, wodurch Ihr Bausparvertrag früher in die Zuteilungsphase eintritt.

Achtung:

Stellen Sie sicher, dass die Baufinanzierung oder der Bausparvertrag offiziell als Riester-Produkt zertifiziert wurde.

Wofür kann die Eigenheimrente eingesetzt werden?

Die Nutzung von Wohn-Riester ist auf Fälle beschränkt, in denen Sie Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind und diese selbst bewohnen (oder beabsichtigen, sie zu bewohnen). Das liegt daran, dass Wohn-Riester darauf abzielt, die Altersvorsorge zu unterstützen. Deshalb wird nur Wohnraum gefördert, der tatsächlich im Rentenalter als Wohnsitz gebraucht werden kann und nicht primär zu Investitionszwecken dient. Dementsprechend werden Räumlichkeiten innerhalb der Immobilie, die vermietet sind oder als Arbeitszimmer dienen, nicht anerkannt. (Zukünftige) Immobilieneigentümer haben verschiedene Wege, um von den Vorteilen des Wohn-Riester-Programms zu zehren.

Unabhängig mit Eigenheimrente

1. Neubau oder -kauf mit Wohn-Riester-Förderung

Die eingezahlten Beträge in Ihrem Riester-Vertrag werden gemeinsam mit den staatlichen Zulagen zum Riester-Guthaben zusammengeführt. Wenn Sie sich über die Entwicklung der Immobilienpreise und Konditionen informiert haben und einen Neubau oder Kauf anstreben, lohnt sich dafür voraussichtlich eine Eigenheimrente. Sie können das gesparte Guthaben sowohl für den Erwerb als auch für den Bau einer eigenen Immobilie einsetzen. Dazu müssen Sie das Haus selbst bewohnen und es muss in der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum liegen, zu dem noch Island, Liechtenstein und Norwegen gehören. 

Die Förderung ermöglicht es Ihnen, Wohnraum zu schaffen, den Sie ohne Mietkosten bewohnen können, und trägt somit zur Entlastung des Staates bei der Altersvorsorge bei. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass Wohn-Riester nicht für Renovierungen oder Modernisierungen gebraucht werden kann, die nicht dem Abbau von Barrieren für altersgerechtes Wohnen dienen.

2. Alters- und behindertengerechter Umbau Ihrer Immobilie

Der Neubau von Immobilien ist nicht der einzige Weg, um Wohn-Riester einzusetzen. Stattdessen dürfen Sie das damit angesparte und bezuschusste Geld seit 2014 auch verwenden, um Barrieren in einem bestehenden Haus beziehungsweise einer Wohnung abzubauen. Das hat einen einfachen Grund: Auch so schaffen Sie altersgerechten Wohnraum und sorgen dafür, dass Sie Ihre Immobilie länger selbst nutzen können.

Gut zu wissen:

Wenn Sie das Geld aus Ihrer Eigenheimrente für einen alters- oder behindertengerechten Umbau verwenden, dürfen Sie für diese Maßnahmen nicht gleichzeitig Fördergelder durch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ beziehen.

3. Bestimmte energetische Sanierung mit Eigenheimrente finanzieren

Ab dem 1. Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eigenheimrente für folgende Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie einzusetzen:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken

  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage

  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

  • Einbau von digitalen Systemen, die zu einer energetischen Verbrauchsoptimierung führen

  • Optimierung einer mehr als zwei Jahre alten Heizungsanlage

Mit Wohn-Riester ins eigene Zuhause

Kann ich meinen Wohn-Riester-Vertrag kündigen?

Falls Sie feststellen, dass ein Wohn-Riester-Vertrag nicht mehr das Beste für Ihre Lebenssituation ist, spielen Sie womöglich mit dem Gedanken, ihn zu kündigen. Wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen müssen Sie jedoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen: Da Sie das Geld nicht für den vorgesehenen Zweck verwenden, müssen Sie die staatlichen Zulagen und Steuervorteile in voller Höhe zurückzahlen. Außerdem können bei Ihrem Vertragsanbieter Kosten anfallen. Daher sollten Sie sich überlegen, alternativ den Vertrag zu wechseln, wenn Sie bei einem anderen Anbieter bessere Konditionen erhalten können.

Mit Eigenheimrente fürs Alter absichern

Mit der staatlich geförderten Eigenheimrente als Teil Ihrer privaten Altersvorsorge sorgen Sie für Ihre Absicherung im Ruhestand. Damit finanzieren Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden und gewinnen Unabhängigkeit von Mietverträgen und -zahlungen. Nutzen Sie das Wohn-Riester-Programm zu Ihren Gunsten und fangen Sie möglichst früh damit an, für Ihren Traum zu sparen und dabei von der staatlichen Förderung und von den Steuervorteilen zu profitieren.

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