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Eidesstattliche Versicherung: Wie kommt es dazu und was bringt sie?

Eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, hat weitreichende Konsequenzen.Eine eidesstattliche Versicherung wird immer dann abgegeben, wenn eine Person bekräftigen muss, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen. Im Alltag wird eine solche Erklärung häufig vorgebracht, wenn Schuldner oder Schuldnerinnen ihre offenen Zahlungen nicht mehr begleichen können – sie erklären damit in amtlichem Rahmen, über kein Geld mehr zu verfügen. Auch für Mieter und Vermieter kann eine eidesstattliche Versicherung von Bedeutung sein. Im Folgenden erfahren Sie, wann sie abgegeben werden muss und welche Auswirkungen dies auf ein Mietverhältnis hat.


Eidesstattliche Versicherung: Was ist das?

Eine eidesstattliche Versicherung stellt eine bindende Erklärung dar, die eine bestimmte Tatsache bestätigen soll. In den meisten Fällen bekunden Schuldner damit, dass sie kein weiteres Vermögen oder wertvolle Gegenstände besitzen. Sie bekräftigen dies gegenüber einer Behörde oder dem Finanzamt.

Bei einer eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um ein offizielles Dokument, dessen Wahrheitsgehalt per Unterschrift zu beurkunden ist. Wer falsche Angaben macht, hat mit hohen Strafen zu rechnen: Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist erwartbar, wenn die Erklärung vorsätzlich falsch abgegeben worden ist.

Ist eine eidesstattliche Versicherung auch für Mietverhältnisse relevant?

In bestimmten Situationen kann eine eidesstattliche Versicherung ebenso für ein Mietverhältnis von Bedeutung sein. Das Mietrecht führt diesbezüglich sogar eine Klausel auf: Wer eine Wohnung mieten möchte und in der Vergangenheit eine eidesstattliche Versicherung abgeben musste, hat den potenziellen Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Rechtsprechung bezeichnet dies als ungefragte Aufklärungspflicht: Nicht der oder die Vermietende muss aktiv nachfragen, sondern der Mieter ist in der Pflicht, von sich aus auf die eidesstattliche Versicherung aufmerksam zu machen.

Sind alle Formalia offengelegt und geklärt, steht der Übergabe der Wohnung nichts mehr im Weg.

Ausdrückliche Nachfragen vor Abschluss eines Mietvertrages sind jedoch erlaubt: Vermieter dürfen sich beispielsweise im Zuge eines Besichtigungstermins danach erkundigen, ob der oder die Wohnungsinteressierte in der Vergangenheit eine eidesstattliche Versicherung abgeben musste. Wer diese Fragen vorsätzlich falsch beantwortet, begeht eine arglistige Täuschung, die strafbar ist.

Können Vermieter eine eidesstattliche Versicherung einfordern?

Eine eidesstattliche Versicherung ist immer dann einforderbar, wenn ein Schuldverhältnis besteht. Schuldet etwa Ihnen als vermietende Person eine Mietpartei Geld und weigert sich, weitere Zahlungen vorzunehmen, können Sie dies gerichtlich einfordern. Sie erhalten dann einen sogenannten Titel, mit dem sich die fällige Summe pfänden lässt.

Verlangt werden kann eine eidesstattliche Versicherung dann, wenn die Pfändung nicht durchführbar ist. Der Schuldner ist dann in der Pflicht, offiziell zu versichern, keine weiteren Vermögenswerte zu besitzen.


Gut zu wissen:

In der Praxis dauert es häufig sehr lange, bis eine eidesstattliche Versicherung abgenommen wird. Schuldet Ihnen ein Mieter oder eine Mieterin Geld, sollten Sie unbedingt auf einen Rechtsbeistand zurückgreifen, um die Summe einzufordern.

In welchen Situationen wird eine eidesstattliche Versicherung eingefordert?

Nicht nur bei Mietschulden kann eine eidesstattliche Versicherung eingefordert werden. Es gibt viele weitere Situationen, in denen diese verlangt wird bzw. abzugeben ist. Ein Faktor bleibt dabei jedoch immer gleich: Sie hat den Zweck, die Richtigkeit einer Erklärung festzuhalten. Worum es sich dabei genau handelt, hängt von dem jeweiligen Streitpunkt ab.

Unter folgenden Umständen kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden:

  • Bei einer Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollzieher können den Schuldnern eine eidesstattliche Versicherung abnehmen. Diese beteuern damit, mangels Vermögen nicht in der Lage zu sein, ihre Schulden zu begleichen. Daraufhin ist eine Liste mit allen pfändbaren und unpfändbaren Gegenständen zu erstellen.

  • Bei Aufforderung zur Herausgabe einer beweglichen Sache: Wird eine bewegliche Sache im Besitz einer Person vermutet, die diese aber nicht herausgibt, besteht die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung einzufordern. Damit deklariert die Person, die bewegliche Sache nicht zu besitzen und nicht in Kenntnis darüber zu sein, wo sich diese befindet.

  • Bei Beantragung einer Privatinsolvenz: Wer seine private Insolvenz erklären möchte, muss ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese weist die Richtigkeit aller Angaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens aus und bezieht sich sowohl auf die sachwertliche als auch die finanzielle Lage der insolventen Person.

  • Auf Anweisung des Finanzamtes: Möchte das Finanzamt vor Ort Steuern eintreiben, trifft den Schuldner jedoch wiederholt nicht an oder verweigert die betreffende Person die Durchsuchung ihrer Wohnung, kann ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung gefordert werden. Diese steuerliche eidesstattliche Versicherung wird in der Folge beim Amtsgericht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Wer kann eine eidesstattliche Versicherung abnehmen?

Wer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, tut dies nicht an einer allgemein dafür zuständigen Stelle. Vielmehr ist es das Gesetz oder ein Gericht, das individuell eine zuständige Person festlegt, die die Versicherung an Eides statt abnehmen darf.

In den meisten Fällen erfolgt dies bei einer Behörde. Der Behördenleiter, dessen Vertreter und weitere Angehörige des öffentlichen Dienstes sind dazu befugt, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Der Leiter der Behörde kann zudem weiteren Personen die Befugnis dazu erteilen. Auch Gerichte und das Finanzamt dürfen eidesstattliche Versicherungen abnehmen.

Gut zu wissen:

Notare sind nicht dazu befugt, eine eidesstattliche Versicherung abzunehmen, da dies nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Tatsächlich besagt sogar das Gesetz, dass sie nicht dazu bevollmächtigt sind, eine wirksame Versicherung an Eides statt zu erstellen.

Wie sieht eine eidesstattliche Versicherung aus?

Nehmen Gerichte eine eidesstattliche Versicherung ab, sind es Muster, mit denen sie arbeiten. Diese beziehen sich in ihrem Aufbau auf die Aussage, die durch das Dokument bestätigt werden soll.

Folgende Punkte enthält eine solche Niederschrift:

  • Namen der anwesenden Personen

  • Ort und Datum

  • Bestätigung der Belehrung

  • Unterschrift des Versichernden

  • Unterschrift der abnehmenden Person

  • Unterschrift des Schriftführers

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Belehrung des Versichernden: Vor der Unterschrift wird er darüber aufgeklärt, was die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bedeutet. Zudem werden die Konsequenzen mitgeteilt, die durch falsche oder unvollständige Angaben drohen. Dass diese Aufklärung vorgenommen wurde, wird in der Niederschrift vermerkt.

Die eigentliche Versicherung wird durch § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit folgenden Worten geäußert: „Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“


Kann ich eine eidesstattliche Versicherung selbst erstellen?

Viele Menschen erkundigen sich danach, wo sie für eine eidesstattliche Versicherung eine Vorlage finden, um diese selbst zu erstellen. Das ist jedoch nicht möglich: Privatpersonen können eine solche Versicherung nicht selbst formulieren. Es ist zwingend notwendig, diese bei der zuständigen Behörde abzulegen – ansonsten hat sie keinerlei Gültigkeit. Wer sich weigert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, macht sich strafbar. In schweren Fällen besteht sogar die Gefahr, dass ein Haftbefehl erlassen wird.


Eidesstattliche Versicherung: Sie zu erfragen, ist rechtens und gibt Sicherheit

Eidesstattliche Versicherungen sind in vielen Situationen von Bedeutung. Als Vermieter oder Vermieterin haben Sie das besondere Recht, Mietinteressierte danach zu fragen, um sich abzusichern. Auch bei hohen Mietschulden, die nicht beglichen werden können, haben Sie als Gläubiger oder Gläubigerin die Möglichkeit, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung einzufordern. In diesem Fall ist es ratsam, sich einen rechtlichen Beistand zu suchen, der das Prozedere mit seiner Expertise beschleunigen kann.

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