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BEG-Förderung – finanzielle Unterstützung für Immobilieneigentümer

Die Dämmung von Wänden wird zum Teil BEG-gefördert.Um den energetischen Aus- und Umbau von Gebäuden voranzutreiben, besteht in Deutschland die Möglichkeit, eine BEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 beschlossen, bedeutet die Förderung für Sie als Immobilieneigentümer, dass Sie sich verschiedene Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie fördern lassen können. Entscheidend dafür ist, dass Sie bereits vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten einen entsprechenden Antrag stellen. Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen BEG-Förderungen.

Was ist eine BEG-Förderung?

Die Abkürzung BEG steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Die BEG fasst somit die verschiedensten Förderprogramme unter einem Begriff zusammen. Sie alle haben das Ziel, die energetische Sanierung von Immobilien in Deutschland zu fördern. Die BEG umfasst drei Teilbereiche:

  • Wohngebäude (BEG WG)

  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)

In den Bereich der Wohngebäude fallen neben Ein- und Mehrfamilienhäusern auch Eigentumswohnungen sowie einige Sonderfälle, wie beispielsweise Wohnheime. Unter Nichtwohngebäude verstehen sich Immobilien, die gewerblich genutzt werden. Dazu zählen gleichermaßen kommunale Gebäude oder Krankenhäuser. Einzelmaßnahmen hängen hingegen nicht von dem jeweiligen Gebäudetyp ab. Laut der BEG-EM-Förderung sind alle Maßnahmen förderfähig, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. So können die Planung durch einen Experten oder die Baubegleitung ebenso gefördert werden. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.

Welche Förderprogramme gibt es?

Wer eine energetische Sanierung an seiner Immobilie plant und sich eine Bezuschussung wünscht, wird bei der BEG schnell fündig: Verschiedensten Förderprogramme machen die Durchführung von energetischen Maßnahmen attraktiver. Derzeit werden folgende BEG-Förderungen angeboten:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: Gefördert wird etwa das Anbringen einer Dämmung an den Außenwänden oder am Dach. Auch der Austausch alter Fenster oder Türen durch energetische Modelle lässt sich fördern.

  • Anlagentechnik: Darunter fällt mitunter der Einbau von energieeffizienten raumlufttechnischen Anlagen, die eine Wärme-/Kälterückgewinnung beinhalten. Ebenso digitale Systeme, die den Betrieb oder den Verbrauch optimieren, können durch die BEG-Förderung bezuschusst werden.

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung: Ebenfalls gefördert wird der Einbau effizienter Heizungsanlagen wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.

  • Heizungsoptimierung: Hierzu gehören alle Maßnahmen, die die Effizienz einer Heizung optimieren. Das kann zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe sein.

  • Fachplanung und Baubegleitung: Wer einen Experten für die Fachplanung oder Baubegleitung beauftragt, kann die dafür entstehenden Kosten ebenfalls fördern lassen. So soll sichergestellt werden, dass komplexe Arbeiten fachmännisch durchgeführt werden.

Für viele Immobilieneigentümer sind vor allem die förderfähigen Einzelmaßnahmen interessant. Wer ein Eigenheim besitzt, kann im Rahmen einer Modernisierung beispielsweise die BEG-Förderung nutzen, um auf Photovoltaik umzurüsten.

Ein Haus mit Solarpanels auf dem Dach

Gut zu wissen:

Beantragen Sie die Förderung in jedem Fall vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten. Wer die BEG-Förderung für eine Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchte, stellt zuerst den Antrag und beauftragt dann einen Experten. Wenn die Arbeiten bereits begonnen wurden oder schon abgeschlossen sind, erhalten Sie keine Förderung mehr.

Wie hoch ist die BEG-Förderung?

Die Höhe der BEG-Förderung hängt von der jeweiligen Maßnahme ab, die Sie planen. Für die meisten Förderungen gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro. Sie können die BEG-Förderung für Ihre Heizung also nur dann beantragen, wenn diese mit Planung und Einbau mindestens 2.000 Euro kostet. In den meisten Fällen stellt diese Auflage jedoch keine große Hürde dar: Die Kosten zur fachlich korrekten Durchführung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen bewegen sich ohnehin meist in finanziellen Bereichen über dem genannten Mindestbetrag.

Die Höhe der BEG-Förderung wird in einem prozentualen Fördersatz der anfallenden Kosten angegeben:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: 15 %

  • Anlagentechnik: 15 %

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung: bis zu 40 %

  • Heizungsoptimierung: 15 %

  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 50 %

In einigen Bereichen besteht eine Deckelung des maximalen Förderbetrags. So liegt die Obergrenze für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Pro Gebäude können maximal 600.000 Euro als förderfähige Kosten angegeben werden.

Für Nichtwohngebäude gelten andere Summen: Die förderfähigen Kosten sind auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt. Zudem liegt der maximale Förderbetrag pro Gebäude bei jährlich 5 Millionen Euro.

Wie wird eine BEG-Förderung beantragt?

Den Antrag für eine BEG-Förderung können Sie online stellen. Im Anschluss erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, durch den die Fördermittel für Ihr Vorhaben für 24 Monate reserviert werden. Sie haben somit 2 Jahre Zeit, um den Auftrag zu vergeben und die Maßnahmen durchzuführen. Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten erstellen Sie ebenfalls online einen Verwendungsnachweis unter Angabe aller Rechnungen der beauftragten Fachunternehmen. Nach einer Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Fördersumme.

Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten

In einigen Fällen erfolgt die Antragstellung nicht durch Sie, sondern durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE). Dies gilt für folgende Einzelmaßnahmen:

  • Arbeiten an der Gebäudehülle

  • Anlagentechnik (keine Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Fachplanung und Baubegleitung

  • Heizungsoptimierung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Der Energieeffizienz-Experte hat die Aufgabe, die durchzuführenden Arbeiten zu planen, zu überwachen und in einer technischen Projektbeschreibung darzulegen, wie sich die Maßnahmen auf die Energieeffizienz des Gebäudes auswirken. Der EEE stellt dann für Sie den Antrag auf die BEG-Förderung. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt er mittels eines technischen Projektnachweises den Verwendungsnachweis, mit dem Sie Ihre Fördermittel erhalten.

Eine Immobilieneigentümerin erhält eine Energieeffizienz-Beratung.

Bis wann bestehen die Förderungen noch?

Nachdem im Januar 2022 die BEG-Förderung vorläufig gestoppt wurde, fragen sich viele Immobilieneigentümer, ob weitere Förderprogramme eingestellt werden. Das lässt sich tatsächlich nur schwer sagen. Sie können jedoch davon ausgehen, dass der Einbau von Anlagen oder die Durchführung von Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihrer Immobilie erhöhen, auch weiterhin unterstützt werden. Die Bundesregierung hat sich mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hohe Ziele gesetzt – um diese umzusetzen, wird die schnelle Umrüstung von Immobilien massiv gefördert.

BEG-Förderung für Umbauten rechtzeitig beantragen

Energetische Maßnahmen tragen dazu bei, dass weniger Emissionen erzeugt werden und wir die Energie, die uns zur Verfügung steht,, effizienter nutzen. Wenn Sie solche Arbeiten an Ihrer Immobilie planen, sollten Sie sich rechtzeitig über eine mögliche BEG-Förderung informieren. Prüfen Sie, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind und ob Sie für die Antragstellung einen Energieeffizienz-Berater benötigen. Achten Sie unbedingt darauf, den Antrag einzureichen, bevor die Arbeiten beginnen, Sie eine Fachfirma beauftragen oder erste Bauteile bestellen.

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